Worum geht es bei der Raumakustik?
Der wesentlichste Faktor bei der Bestimmung der akustischen Raumqualität ist die Nachhallzeit, also jene Dauer, in der ein Schall nach seinem Verstummen um 60 dB abgenommen hat. Dabei geht man von Frequenzen von 500 Hz bzw. 1 kHz aus.
Der Physiker Wallace Clement Sabine fand 1898 heraus, in welchem Verhältnis die Nachhallzeit zum Volumen eines Raumes und dessen Absorptionsflächen stehen und entwickelte daraus eine Berechnungsformel, die 1920 zur Eyringischen Nachhallformel erweitert wurde und seither als Planungsgrundlage bei Gebäuden dient. Vereinfacht lässt sich die Formel ausdrücken in: Je größer der Raum und je härter die Oberflächen, desto größer ist die Nachhallzeit.
Verschiedene Nutzungen erfordern jedoch unterschiedliche Nachhallzeiten. Sprache z.B. wird nur mit einem hohen Anteil an Direktschall verständlich, weshalb die Nachhallzeit möglichst < 1 s sein sollte. Musik dagegen lebt von der Nachhallzeit: das Hörerlebnis wird voluminöser, wenn die Nachhallzeit auf die Musikrichtung abgestimmt ist.
Soll ein Raum unterschiedliche Nutzungen erfüllen und dafür jeweils eine gute Raumakustik aufweisen, müssen dafür die akustisch wirksamen Elemente veränderbar sein.
Wie lässt sich die Raumakustik verändern oder beeinflussen?
Jedes Bauteil trägt zur akustischen Qualität eines Raumes bei. Ebenso lässt sich auch über jedes Bauteil die Raumakustik beeinflussen bzw. verändern. Zusätzlich zur rein konstruktiven, schallmindernden Ausführung gibt es zahlreiche Möglichkeiten, Räume in der Ausbaustufe akustisch zu ertüchtigen.
Welchen Bauteile nehmen Einfluss auf die Raumakustik?
Welche Normen gibt es dafür?
DIN 18041
In der DIN 18041 „Hörsamkeit in Räumen“ (Fassung von 2016) sind die Anforderungen und Planungsrichtlinien für notwendige Sprachverständlichkeit festgelegt. Sie gilt für Raumvolumen bis 5000 m³ und Sport- bzw. Schwimmhallen bis 30000 m³. Die Norm berücksichtigt dabei den derzeitigen Stand der Kenntnisse bzgl. Hörsamkeit und Inklusion.
Die zu planenden Räume werden in die Gruppen A und B aufgeteilt, entsprechend der Sprachverständlichkeit über größere oder geringere Entfernungen. Jede Gruppe wird in Nutzungsarten differenziert.
Gruppe A: Hörsamkeit über mittlere und große Entfernungen
Nutzungsart A1: Musik (z.B. Musikraum)
Nutzungsart A2: Sprache/Vortrag (z.B. Schulaula, Gerichts- und Ratssaal, Gemeindesaal, Versammlungsraum)
Nutzungsart A3: Unterricht/Kommunikation (z.B. Unterrichtsraum, Tagungsraum, Seminarraum, Gruppenraum in Kindertageseinrichtungen, Pflege- oder Seniorenheimen)
Nutzungsart A4: Unterricht/Kommunikation inklusiv (wie A3, jedoch für Personen, die auf gutes Sprachverstehen angewiesen sind)
Nutzungsart A5: Sport (Sport- und Schwimmhallen)
Gruppe B: Hörsamkeit über geringe Entfernungen
Nutzungsart B1: Räume ohne Aufenthaltsqualität (z.B. Eingangshallen Flure, Treppenhäuser, außer Schulen, Kindergärten)
Nutzungsart B2: Räume zum kurzfristigen Verweilen (z.B. Empfangsbereich mit Wartezonen, Ausstellungsräume, Schalterhallen, Umkleiden)
Nutzungsart B3: Räume zum längerfristigen Verweilen (z.B. Wartezimmer, Pausenräume, Behandlungsräume, Kantinen, Bibliotheken, Einzelbüros)
Nutzungsart B4: Räume mit Bedarf an Lärmminderung und Raumkomfort (z.B. Labore mit ständigem Arbeitsplatz, Bewohnerzimmer in Pflegeeinrichtungen, Büroräume)
Nutzungsart B5: Räume mit besonderem Bedarf an Lärmminderung und Raumkomfort (z.B. Kantinen in Schulen, Callcenter, Intensivpflegebereiche, Spielflure in Kindergärten und Schulen)
Räume für klassische Musik fallen nicht in diese Norm, ebenso Wohnräume.
Die weitaus differenzierteren Werte zur raumakustischen Planung von Büroräumen finden sich in der
Richtlinie VDI 2569.