Individuelle Einrichtungslösungen nach neuer SARS-CoV-2-Arbeits-schutzregel
Mit detaillierten Vorgaben für den Coronaschutz am Arbeitsplatz erleichtert das BMAS die Planung und Umsetzung erforderlicher Schutzmaßnahmen und medizinischer Prävention. Die veröffentlichte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel (Fassung vom 10.08.2020) enthält konkrete Vorgaben für Abtrennungen zwischen zwei Arbeitsplätzen oder zwischen Arbeitsplätzen und Kunden. Für die Gestaltung von Büroarbeitsplätzen gibt der Industrieverband Büro und Arbeitswelt e.V. (I.B.A.) auf Basis der jetzt vorliegenden Fassung folgende Empfehlungen:
- Zwischen einzelnen Personen ist ein Abstand von min. 1,50 m einzuhalten. Kann diese Abstandsregel zwischen den Arbeitsplätzen nicht sichergestellt werden und kommt es bei der Arbeitsausführung zu Kontakten, die länger als 15 Minuten dauern, sind Abtrennungen zu installieren. Vorteilhaft ist der Einsatz transparenter Materialen, da diese den Sichtkontakt zwischen den Arbeitsplätzen erhalten und das Tageslicht nicht abschirmen…
Weitere Details, Regeln und Quellen in unserem Blog:
https://www.mauser-moebel.de/blog/zurueck-ins-buero-natuerlich-mit-mauser
Beispielhafte Einrichtungsideen nach neuer Arbeitsschutzregel vom Mehrpersonenbüro bis Empfang
Wir planen (oder leisten Support für) individuelle Einrichtungslösungen für jeden Bürotypen – abgestimmt auf die jeweiligen Geschäftsprozesse – nach diesen aktuellen Arbeitsschutzregeln.
Unsere Innenarchitektinnen beraten und informieren gern!
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mauser: Zurück ins Büro – natürlich mit mauser