Die Hauptrisse mit bis zu 8 mm Öffnungsweite befinden sich im Innenbereich des Gebäudes. Aufgrund von Umbauten und Aufstockungen während der letzten 30 Jahre liegen nach Angabe des Statikers teilweise auch Überschreitungen der zulässigen Bodenpressung vor. Um Aufschlüsse über den Baugrund zu erlangen, wurden vom geotechnischen Büro Dr. Denzer GmbH Baugrunduntersuchungen durchgeführt.
Das teilunterkellerte, dreigeschossige Wohnhaus, Baujahr 1950, befindet sich in leichter Hanglage, gegründet auf Streifenfundamenten. Beidseitig um das Haus verlaufen zwei Bachläufe. Laut Planunterlagen sind die Fundamente im geschädigten Bereich zwischen 0,2 bis 0,5 m breit und gründen ca. 0,80 m unter Oberkante EG-Fußboden. An der unbewehrten Bodenplatte (10 cm Stärke) sind aber keine Risse festzustellen. Gemäß Baugrunduntersuchung findet die Lastabtragung der Streifenfundamente in Wechsellagerung aus überwiegend locker gelagerten Kiesen und Sanden statt. Unterlagernd, ab ca. 2,4 m Tiefe, weisen die Kiessande mindestens eine mitteldichte bis dichte Lagerung auf. Das Rissbild deutet auf lastunabhängige Sackungen durch Bodenentzug unter den Fundamenten – wie dies z. B. bei Unterspülungen der Fall ist.
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