Der Paragraf 13 b im Baugesetzbuch soll mehr Wohnungsbau ermöglichen. Je nach Sichtweise gilt er als „Schnellbau“- oder als „Zersiedlungsparagraf“. Dabei geht es vor allem um die Frage, wie mit dem Boden umgegangen wird. Denn der ist eine unterschätzte, aber immer kostbarere Ressource. […weiterlesen]
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