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Umbau des Frankensteiner Hof

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Umbau des Frankensteiner Hof

Ursprünglich war der Frankensteiner Hof ein Adelssitz. An seiner Stelle wurde nach der Kriegszerstörung das Amt für Entwässerung errichtet, das nun auf Basis des Sieger-Entwurfs zu Sozialrathaus, Bürgeramt, Wohnungen und Ateliers umgenutzt wird. Es handelt sich um einen lang gestreckten Komplex mit bislang eher abweisenden Fassaden.

Kennzeichnend für den Umbau ist ein behutsamer Umgang mit der Bausubstanz. Das Gebäude bleibt als Kind seiner Zeit erkennbar, öffnet sich jedoch zu seiner Umgebung. Zu diesem Zweck wurden hohe Schaufester in die Ostfassade gebrochen, die Einblicke in die dort neu eingerichteten Künstlerateliers erlauben. Dem Passanten in der Regel verborgen bleiben die auf dem südlichen Grundstücksabschnitt stehenden neuen Räume der Künstlervereinigung Klosterpresse sowie ein neuer Verwaltungsbau, der den Ost- mit dem Westtrakt des Hofs verbindet.

Von wesentlicher Bedeutung für die Neuordnung ist ein turmartiges Haus an der Großen Rittergasse. Der viergeschossige Neubau mit insgesamt neun geförderten Wohnungen steht zwischen den Hoftrakten und inszeniert ein neues Entrée für Alt-Sachsenhausen. Nach Norden steht das gestaffelte Gebäude von der Grundstücksgrenze zurückversetzt. Nach Süden öffnet es sich mit Loggien und Privatgärten. Schmale Giebel und spitze, mit Metall gedeckte Dächer nehmen Bezug auf die für das Quartier typische Kleinteiligkeit. Das Gebäude ist wie die meisten Häuser im Viertel verputzt. Die Fassadenfarben ordnen sich dem 2001 aufgestellten Farbleitplan für Alt-Sachsenhausen unter.

Durch den Gebäudeversprung weitet sich die Große Rittergasse zu einem städtischen Platz auf, der vom Wohnturm und dem gegenüberstehenden Kuhhirtenturm gefasst wird. Dieser steht auf den Resten der mittelalterlichen Stadtmauer von Alt-Sachsenhausen, die im Zuge der Baumaßnahmen ebenfalls instand gesetzt wird.

Der Kuhhirtenturm diente in den 1920er Jahren Paul Hindemith als Wohnung. Aktuell richtet Jo. Franzke Architekten darin einen Ort der Information zu Leben und Werk des Komponisten ein. Im Dachgeschoss entsteht ein Raum für Kammerkonzerte. Aufgrund seiner Bedeutung bleibt der Turm das höchste Gebäude im Ensemble.

Über die Sanierungs- und Umbaumaßnahmen hinaus ist Jo. Franzke Architekten mit der Gestaltung des neu entstehenden Platzes zwischen Kuhhirtenturm und Frankensteiner Hof beauftragt. Das Konzept sieht einen weitgehenden Verzicht auf Bürgersteige vor und zieht das für Sachsenhausen typische Kopfsteinpflaster somit bis an die Platzkanten heran. Überdies wird der 1794 errichtete Bäckerbrunnen aus dem Hof vom angrenzenden Haus der Jugend auf den Platz versetzt.

In seiner endgültigen Fassung wird die Reorganisation des städtebaulichen Umfelds um den Frankensteiner Hof erheblich zu einer Aufwertung und Stabilisierung von Alt-Sachsenhausen beitragen.

Das Gesamtareal ist im Besitz der Stadt Frankfurt am Main. Daher waren für die Baumaßnahme keine Bodenordnungsverfahren erforderlich. Allerdings wurde ein Teilbereich von etwa 1.000 Quadratmetern aus dem 3.500 Quadratmeter großen Grundstück herausparzelliert und in Erbpacht an den Bauherrn des Wohnturms, die FAAG Frankfurter Aufbau AG, vergeben.

Das Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Alt-Sachenhausen. Die Baumaßnahme fiel daher unter Paragraph 34 Bundesbaugesetzbuch. Zwei grundlegende Ziele der Stadtteilentwicklung fixierte die Stadt Frankfurt am Main darüber hinaus in einem 1996 aufgestellten „Rahmenplan“: die Stärkung der Wohnfunktion und die Harmonisierung der Wohn- mit der gastronomischen Nutzung.

Die Um- und Neubaumaßnahmen auf dem Gelände des Frankensteiner Hofs hatten jedoch noch weiteren Bestimmungen zu entsprechen. Dazu gehörte die „Baugestaltungssatzung für Frankfurt am Main – Alt Sachsenhausen“ aus dem Jahr 1979. Sie regelt jegliche quartiersbezogene Bautätigkeit im Detail.

Als ergänzendes Instrument beschloss die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main 2001 die „Erhaltungssatzung Nr. 41 – Alt-Sachsenhausen“. Diese widmet sich der städtebaulichen Charakteristik des Quartiers und sichert die Kleinmaßstäblichkeit der Gebäude und die Kleinteiligkeit der Grundstücks- und Nutzungsstruktur.

Nicht rechtlich bindend ist ein 2001 veröffentlichter „Farbleitplan Alt-Sachsenhausen“, der für die Ensemble-Bildung 18 historisch weitgehend belegbare Fassadenfarbtöne definiert. Er ist als Entscheidungshilfe für Hausbesitzer gedacht, die sich mit dem Gedanken einer Fassadensanierung tragen.

Bauherr: FAAG Frankfurter Aufbau AG

Weitere Informationen:

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