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Gewährleistungsrecht: Enge Garageneinfahrt ist nicht mangelhaft

31.05.2013 | architekturzeitung
Gewährleistungsrecht: Enge Garageneinfahrt ist nicht mangelhaft

Einzelgarage bei einer Doppelhaushälfte

Ist die Zufahrt zur Einzelgarage bei einer Doppelhaushälfte so schmal, dass man zum Einfahren mehrfach rangieren muss, liegt deshalb noch kein Baumangel vor. Dies ergibt sich laut der D.A.S. Rechtsschutzversicherung aus einem Urteil des Oberlandesgerichts München. Anders als bei Tiefgarageneinfahrten sei bei Einzelgaragen dem Benutzer ein mehrmaliges Rangieren zumutbar.

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