S230
Deutschland-Frankfurt am Main: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2022/S 230-662760
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Theodor Heuss Allee 7
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG , Beschaffung Infrastruktur, Region Südwest, Poststraße 3, 76137 Karlsruhe
E-Mail: Spezialisten-Kleinleistungsteam@deutschebahn.com
Telefon: +49 7219386267
Fax: +49 7219386279
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung – B0171400 LÄA 145 – 39
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung
ABS/NBS Karlsruhe-Basel, StA 8, Generalplanung
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: KAISERSTRASSE 235-237
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 0721-6193780
Internet-Adresse: https://www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfenzu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15
Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post(§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setztferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus
der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – biszum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs.3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWBgenannten Fristen verwiesen.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Planungsleistungen ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Streckenabschnitt 8
Postanschrift: Kaiserstrasse 235 – 237
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 0721-6193780
Internet-Adresse: www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
LÄA 145 – 39 Die bestehende Gesamtplanung bzgl Stützwänden, Kreuzungsbauwerken und Hochwasserschutz muss erweitert werden, um eine einheitliche, funktionierende Gesamtplanung zu erlangen.
Die Notwendigkeit zur Aufnahme der zusätzlichen Bauwerke in die Gesamtplanung entstand aus Zusagen zu Einwendungen aus der Offenlage, aus geänderter Umweltplanung, Berücksichtigung aktueller Grundwasserstände , sowie dem fortgeschrittenen Detaillierungsgrad der Entwurfsplanung. Diese zusätzlichen Bauwerke sind nicht Bestandteil des Hauptvertrages, siehe Anhang-2-2-82-Ingenieurbauwerke.Um einer vollständigen , genehmigungsfähigen Planunterlage gemäß Lph 3+4, wie diese im HV gefordert ist, gerecht zu werden, sind die zusätzlichen Bauwerke erforderlich. Die Objekt- und Tragwerksplanung der neuen Bauwerke ist notwendig, um eine in sich geschlossene und sinnvolle Gesamtplanung des PfA 8.2 zu ermöglichen. Durch die Erbringung der Leistungen durch den bereits beauftragten Generalplaner können Synergieeffekte genutzt werden, da die Objekt- und Tragswerksplanung dieser neuen Bauwerke erst die Gesamtplanung vervollständigt.
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