Die Bundesregierung hat entsprechend dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts Ende letzten Jahres umgesetzt, dass das Personenstandsrecht künftig auch das dritte Geschlecht „divers“ umfassen muss. Noch gibt es viele Fragen zum Thema, doch auf dem Stellenmarkt hält das „d“ bereits Einzug. […weiterlesen]
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