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Ho|no|rar, das

Honorar
Ho|no|rar, das

Definition

Ein Honorar ist die Vergütung von Leistungen freier Berufe. Hierzu zählen Architekten, Ärzte, Anwälte, Fotografen oder Künstler. Das Honorar steht im Gegensatz zum Lohn eines Angestellten, der Vergütung Selbstständiger oder der Provision, die Handelsvertreter erhalten. Honorare können pauschal gezahlt werden, als Zeithonorare festgelegt oder als Erfolgshonorare vereinbart werden.

Architekten und Honorar

Die Arbeit des Architekten fällt unter die honorarbezahlten Berufe. Die Vergütung für die Leistung eines Architekten ist gesetzlich geregelt. Vorgaben finden sich in der HOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Hierbei wird nach Leistungsphasen und Honorarzonen unterschieden. Andere Kreativ- oder Beratungsleistungen eines Architekturbüros wie z.B. Webdesign, grafische Dienstleistungen, Fotografie oder Pressearbeit, die nicht mit den Leistungsphasen der HOAI abgedeckt sind, können frei verhandelt werden. Zur Orientierung dienen die Stundensätze der HOAI oder die Honorartabellen der entsprechenden Verbände.

Autor: Ivonne Richter
© AMM Architektur Media Management

Literaturempfehlung

J. Seul (Hrsg.): „Das Recht des Architekten. Vertrag, Honorar & Haftung“. 1.Auflage 2002. Verlag: Springer. ISBN-10: 3540424822

Horst Locher und Werner Seifert (Hrsg.): „HOAI Honorartabellenbuch mit erweiterten Honorartabellen 2009: Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und der Ingenieure“. Neuausgabe September 2009. Verlag: Werner, Neuwied. ISBN-10: 380415123X

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