Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: wohnfonds_wien – fonds für wohnbau und stadterneuerung
Postanschrift: Lenaugasse 10
Ort: Wien
NUTS-Code:
AT ÖsterreichPostleitzahl: 1082
Land: Österreich
E-Mail:
klaus.keppel@wohnfonds.wien.atTelefon: +43 14035919 / 86627
Fax: +43 14035919 / 86659
Internet-Adresse(n): Hauptadresse:
http://www.wohnfonds.wien.at
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvereinbarung Prüftätigkeit gem. §58 Abs. WWFSG 1989
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung Prüftätigkeit gem. §58 Abs. WWFSG 1989
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 413 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: AT130 Wien
Hauptort der Ausführung:
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der wohnfonds_wien sucht geeignete Personen für die Übernahme der Prüftätigkeit gemäß §58 Abs.2 WWFSG 1989 sowie die Erstellung von Sachverständigengutachten für wohnrechtliche Verfahren von der Schlichtungsstelle, Bezirksgericht und dergleichen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 413 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der wohnfonds_wien hat das Recht, die Rahmenvereinbarung einmalig durch einseitige Erklärung an die PartnerInnen um ein Jahr zu verlängern. In diesem Fall läuft die Rahmenvereinabrung maximal 4 Jahre
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der wohnfonds_wien hat das Recht, die Rahmenvereinabrung einmalig durch einseitige Erklärung an die PartnerInnen um ein Jahr zu verlängern. In diesem Fall läuft die Rahmenvereinabrung maximal 4 Jahre
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Ziviltechniker Zivilterchnikergesetz 1993 BGBL.Nr. 156/1994 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2019 für den Fachbereich Architektur oder Bauwesen oder nicht bauausführende (planende) Baumeister gem. Gewerbeordnung 1994 BGBL. Nr. 194/1994 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 171/2022 die auch zertifizierte Sachverständige gem. Sachverständigen und Dolmetschergesetz – SDG für Hochbau und Architektur sind oder vergleichbare Berechtigte aus den EU-Mitgliedstaaten (vgl. Anhang IX BVergG) einschließlich Mitteilung an BMWA gem. § 373a GewO oder Gleichhaltung/Anerkennung gemäß §§ 373c ff GewO. Für in einem EWR-/EU-Mitgliedstaat ansässige ArchitektenInnen/IngenieurkonsulentInnen und wird insbesondere auf §§ 31 ff ZiviltechnikerG (BGBl. I Nr. 29/2019 idF BGBl. I Nr. 240/2021; kurz „ZTG“), insbesondere auf die Notwendigkeit der Ausübung des Berufes einer/s Architektin/en /Ingenieurkonsulentin/en von zumindest 2 Jahren in den letzten 10 Jahren hingewiesen.
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 10
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/01/2023
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 09/01/2023
Ortszeit: 10:00
Ort:
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/11/2022