S238
Deutschland-Göppingen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2022/S 238-684868
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Nördliche Ringstraße 35
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73033
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@goeppingen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.goeppingen.de/start.html
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistung Brandschutz- und Energetische Sanierung für die ASS und PES
Planungsleistung Architektur
Die Stadt Göppingen hat für die Brandschutzsanierung an der Albert-Schweitzer- und Pestalozzischule für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume die LPH 1 – 3 nach öffentlichem Suchverfahren an ein Architekturbüro vergeben. Im nun Folgenden
EU-weitem Suchverfahren sucht das Referat Hochbau ein leistungsfähiges
Büro für die LPH 4 – 9 der Brandschutzsanierung, sowie für die LPH 1-9 für die energetische Sanierung der Albert-Schweitzer-Schule.
Die Baumaßnahme ist auf der Grundlage des bereits vorliegenden
Entwurfs für die Brandschutzsanierung (LPH 1 -3) weiter zu entwickeln und in mehreren Bauabschnitten durchzuführen:
– Entwurfsphase für alle Bauabschnitte bis Ende April 2023
– Bauabschnitt 1 Hauptbau Albert-Schweitzer-Schule und Turnhalle
– Bauabschnitt 2 Pavillon Ost und West Albert-Schweitzer-Schule
– Bauabschnitt 3 Pestalozzischule
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Referenz muss im Büro des Bewerbers / der Bewerberin bzw. der Bewerbergemeinschaft erbracht worden sein.
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
Es können bis zu 5 Referenzen über abgeschlossene Projekte des voraussichtlichen
Projektleiters zu vergleichbaren Projekten aus den letzten 10 Jahren,
bei denen mindestens die LPH 5 – 8 bearbeitetet wurden, eingereicht werden:
Hiervon
2 Referenzen von Brandschutzsanierungen
2 Referenzen von energetischen Sanierungen
1 Referenz von Schul-Neu- oder Umbauten
Die Projekte müssen folgende Angaben beinhalten:
– Projektbezeichnung
– Ort
– Auftraggeber (mit Ansprechpartner)
– Projektkosten (KG 200-700)
– bearbeitete Leistungsphasen
– Fotos
Zur Teilnahme an der Angebotsaufforderung müssen mindestens 4 Punkte erreicht werden, siehe Anlage 1 Eignungskriterien.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter*in. Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften.
Es muss ein allein vertretungsberechtigter bevollmächtigte*r Vertreter*in benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligten, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben können.
Für jede*n Bewerber*in / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jede*n Nachunternehmer*in muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden. Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in Textform einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die – anonymisierten – Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter*innen über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn die Antragstellerin / der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn die Antragstellerin / der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin / des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB).
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