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Deutschland, Frasdorf: Auftragsbekanntmachung (2022/S 208-592875)

Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Deutschland, Frasdorf: Auftragsbekanntmachung (2022/S 208-592875)

27/10/2022

  
S208

Deutschland-Frasdorf: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

2022/S 208-592875

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Frasdorf
Postanschrift: Hauptstraße 32
Ort: Frasdorf
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83112
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Leitung Bauamt
E-Mail: olaf.hoffmeyer@frasdorf.de
Telefon: +49 80521796-17
Fax: +49 80521796-18
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.frasdorf.de

I.3)Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YB265S9/documents

Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YB265S9

I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde

I.5)Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

FRAPR_OBJPL_bewerb

Referenznummer der Bekanntmachung: FRAPR_OBJPL_bewerb

II.1.2)CPV-Code Hauptteil

71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

II.1.3)Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Ausschreibung ist Vergabe von freiberuflichen Leistungen, hier Planungsleistungen nach § 34 HOAI Objektplanung Gebäude und Innenräume beginnend bei der Finalisierung der LPH 3 bis einschliesslich LPH 9 für den Neubau des Kinderhauses Wildenwart.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert

Wert ohne MwSt.: 350 000.00 EUR

II.1.6)Angaben zu den Losen

Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)

71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

II.2.3)Erfüllungsort

NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis

Hauptort der Ausführung:

Gemeinde Frasdorf Hauptstraße 32 83112 Frasdorf

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

In der Gemeinde Frasdorf und der Marktgemeinde Prien a. Chiemsee besteht ein dringender Bedarf an neuen Kindergarten-, Hort- und Krippenplätzen. Im Zuge einer interkommunalen Kooperation der Gemeinde Frasdorf und der Marktgemeinde Prien a. Chiemsee soll nun unmittelbar an der Gemeindegrenze zwischen Frasdorf und Prien, auf dem Grundstück Fl.-Nr. 314/9 der Gemarkung Wildenwart im Ortsteil Wildenwart, die Errichtung einer gemeinsamen Kindertageseinrichtung erfolgen.

Diese soll in Zusammenhang mit den bereits bestehenden kommunalen Nutzungen bzw. Bildungsangeboten (Grundschule Wildenwart, Pfarrkirchen Wildenwart, Pfarrheim Wildenwart, Sportplatz der Grundschule Wildenwart) mit einer guten verkehrlichen Anbindung an die St 2093 entwickelt werden.

Der Neubau soll alle erforderlichen Räume Neubau einer Kindertagesstätte mit 2 Kinderkrippengruppen, 3 Kindergartengruppen und 1 Kinderhortgruppe aufnehmen.

Aktuell führt die Gemeinde Frasdorf die entsprechenden Bauleitplanverfahren durch, mit denen die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für die Entwicklung der Kindertageseinrichtung geschaffen werden. Das Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan ist bereits weitestgehend abgeschlossen. Die Flächennutzungsplanänderung liegt dem Landratsamt Rosenheim zur Genehmigung vor. Das entsprechende Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist vom Verfahrensstand aktuell in der Öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB), sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Das Plangebiet befindet sich etwa 3,5 km nördlich des Ortszentrums der Gemeinde Frasdorf und ca. 250 m nördlich des Ortsteiles Wildenwart. Das Planungsgebiet befindet sich auf einer landwirtschaftlich genutzten Grünfläche. Im Norden befinden sich das Pfarramt sowie die denkmalgeschützte Christkönigkirche, mit Friedhof. Im Osten und Süden grenzen weitere landwirtschaftliche Grünflächen an. Weiter östlich, jenseits der Staatstraße St 2093 (Frasdorf – Prien) befinden sich die gärtnerisch gepflegten Gartenflächen des Schloss Wildenwart. Im Westen befindet sich das Schulgelände der Grundschule Wildenwart.

Die Abwicklung der Planungen inklusive Bauleitplanung, sowie der Ausschreibungen und Vergaben, sowie der Bauüberwachung erfolgt durch die Gemeinde Frasdorf und wird nach BayFAG gefördert. Eine Kfw-Förderung ist nicht vorgesehen.

Zur Einhaltung der erforderlichen Immissionswerte auf Grund, der im südöstlichen Bereich verlaufenden Staatsstraße St 2093 wird entlang der Spielfläche eine 1,5 m hohe Abschirmung (Wall) über Geländeoberkante errichtet werden müssen.

Im Rahmen einer Vorplanung hat sich der Gemeinderat bereits zwischen vier Varianten für einen Gestaltungsentwurf entschieden. Gleichzeitig wurde hierbei auch ein Vorentwurf für die Freiflächengestaltung beschlossen. Derzeit befindet sich die Architekturplanung am Beginn der LPH 3.

II.2.5)Zuschlagskriterien

Die nachstehenden Kriterien

Qualitätskriterium – Name: Herangehensweise an das Projekt / Gewichtung: 50

Qualitätskriterium – Name: Projektorganisation / Gewichtung: 20

Preis – Gewichtung: 30

II.2.6)Geschätzter Wert

Wert ohne MwSt.: 350 000.00 EUR

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten: 33

Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden

Geplante Mindestzahl: 3

Höchstzahl: 5

Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Alle Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die nicht ausgeschlossen worden sind und die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen werden zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber nach Eignungskriterien bewertet. Dabei werden Wertungspunkte für die Vergleichbarkeit von Unternehmensreferenzen sowie von persönlichen Referenzen des PL / stv. PL vergeben. Aufgrund der erreichten Wertungspunkte wird eine Rangfolge gebildet. Der Auftraggeber wird mindestens drei bis zu fünf geeignete Bewerber – unabhängig davon ob es sich hierbei um einen Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft (jeweils mit bzw. ohne Nachunternehmer) handelt – auffordern, ein Erstangebot abzugeben. Erfüllen mehrere Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen (§ 75 Abs.6 VgV). Neben der Erfüllung der unter III.1.3 benannten Mindestanforderungen gilt nachstehender Wertungsmaßstab für die Bewertung der Referenzen.

Es werden maximal 4 Referenzen berücksichtigt. Dabei werden Punkte vergeben für:

– Projekt gem. den Richtlinien des Förderprogramms BayFAG oder vergleichbarer Landes-, Bundes- oder EU-Förderrichtlinie

– Projektaufgabe mit Umsetzung von nachhaltigen Bauweisen & bauunterhaltskosten-reduzierenden Maßnahmen

– Projektgegenstand ist entweder ein Neubau oder Umbau oder ein Erweiterungsbau einer Kindertageseinrichtung i.S.v. Art. 2 BayKiBiG oder einer Schule i.S.v. Art. 3 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) oder einer sonstigen barrierefreien Betreuungs- oder Fortbildungseinrichtung

– Projekt mit nachweislicher Abwicklung der LPH 3-8 innerhalb von 30 Monaten

– Projekt mit Baukosten über EUR 2,0 Mio EUR netto anrechenbare Kosten KGR 300+400+600

Pro nachgewiesener Projektanforderung pro Referenz wird 1 Punkt vergeben sowie darüber hinaus:

– Nachweis von mindestens 1 Referenz für Projekt im Bereich "Bauen im ländlichen Raum" (2 Pkt.)

Insgesamt können somit für die Referenzen maximal 7 x 4 = 28 Punkte erzielt werden. Darüber hinaus werden die je zwei vom Projektleiter/stellv. Projektleiter einzureichenden persönlichen Referenzen bewertet. Dabei wird pro nachgewiesener Projektanforderung pro persönlicher Referenz 1 Punkt vergeben. Dies gilt auch, wenn die Referenz bereits als Unternehmensreferenz eingereicht wurde und vom für den Einsatz vorgesehenen Projektleiter / stellv. Projektleiter in der jeweiligen Funktion als Projektleiter/stellv. Projektleiter erbracht wurde.

Insgesamt können somit für die Referenzprofile des Projektleiters und des stellv. Projektleiters maximal 7 x 2 x 2 = 28 Punkte erzielt werden. In Summe können somit maximal 28 + 28 = 56 Punkte erzielt werden.

Es ist pro Referenz mit konkreten projektbezogenen Erläuterungen darzustellen, inwieweit die o.g. Anforderungen erfüllt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die getätigten Aussagen durch Hinterfragen bei den benannten Referenzgebern bestätigen zu lassen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11)Angaben zu Optionen

Optionen: ja

Beschreibung der Optionen:

Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung mit Optionen, zunächst die verbleibenden Leistungen der LPH 3 sowie der gesamten LPH 4 daran anschließend optional und vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel die LPH 5 – 7, sowie optional und in Abhängigkeit der Zusage zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn die LPH 8 – 9. Ggf. können dabei die Abrufzeitpunkte mit einem zeitlichen Versatz von mehreren Monaten sein. Mit den vergabegegenständlichen Leistungen der LPH 3 ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind nach § 44 VgV folgende Unterlagen vorzulegen:

– Anlage N_1 / Berufs- bzw. Handelsregisterauszug bzw. Nachweis für die berufliche Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung für Planungsleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI. Hierbei wird zugelassen, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 und 2 VgV). Für Bewerber mit Sitz in Deutschland gilt die Vorlage eines Nachweises für eine verantwortliche Person über die Eintragung in ein Berufsregister als Ingenieur / Master der Fachrichtung Architektur.

– Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU aufgeführte Registereintragung einschlägig ist;

– Bei Bewerbergemeinschaften gelten o.g. Anforderungen für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft

Bei Vorlage eines Handelsregisterauszugs darf der Nachweis, dass der Bewerber im Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR Abkommens eingetragen ist, zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate

sein.

– Anlage N_1a / Nachweis der Bauvorlageberechtigung ist nur gesonderter Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind nach § 45 VgV folgende Unterlagen vorzulegen:

– Anlage E_6 / Erklärung über den Gesamtjahresumsatz sowie über den Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre (2019 – 2021).

– Anlage N_2 / Berufshaftpflichtversicherung mit Erklärung über folgende Deckungssummen

– für Personenschäden bis zu 1.500.000 EUR

– für sonstige Schäden bis zu 1.000.000 EUR

bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.

In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Hinweis: Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.

Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

siehe unter vorstehenden Eignungskriterien zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgende Unterlagen vorzulegen:

– Anlage E_7 / Mitarbeiterzahlen

Erklärung aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.

– Anlage E_8 / Referenzen

Auflistung geeigneter erbrachter Referenzprojekte für Planungsleistungen nach § 34 HOAI mit vergleichbaren Anforderungen hinsichtlich Schwierigkeitsgrad und Komplexität unter Angabe von:

– der Projektbezeichnung,

– der anrechenbaren Kosten netto (Summe der KGR 300+400+600 gem. DIN 276)

– des Werts der eigenen erbrachten Leistung

– des Leistungszeitraumes (Beginn LPH 3 MM/JJJJ, Ende bzw. Ende LPH 8 MM/JJJJ)

– der Honorarzone

– der erbrachten Leistungsphasen

– des Leistungsbildes mit Beschreibung der Aufgabe und des Umfangs der Leistung,

– der Art des Vertragsverhältnisses sowie

– Nennung vergleichbarer Qualitätsanforderungen im Bezug auf die ausgeschriebene Projektaufgabe.

Es werden folgende Mindestanforderungen gestellt:

– Jedes Referenzprojekt mit Zuordnung zu mind. HZ III

– Bei jedem Referenzprojekt muss die LPH 8 im Zeitraum zwischen 10 Jahren vor Ende Teilnahmefrist bis Ende Teilnahmefrist abgeschlossen worden sein

– Dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft zuzurechnende eigene durchgängige Leistungserbringung bei jeder Referenz für folgende Leistungsphasen nach HOAI (2013) mindestens LPH 3 – 8 (Entwurfsplanung bis einschließlich Objektüberwachung)

– Mindestens 1 gefördertes Referenzprojekt nach BayFAG oder vergleichbarem Landes- Bundes- oder EU-Förderverfahren mit erfolgter fachlicher Mitwirkung bei der Erstellung des Fördermittelantrags, erbrachter Fachbegleitung im Fördermittelverfahren und abgeschlossener fachlicher Mitwirkung bei der Erstellung der Verwendungsnachweise

– mind. 1 Referenzprojekt mit nachweislicher Abwicklung der LPH 3-8 innerhalb von 30 Monaten

– mind. 2 Referenzprojekte mit mehr als 2 Nutzungsbereichen

– mind. 2 Referenzprojekte der öffentlichen Hand, d.h. öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 GWB

Es ist pro Referenz ein Ansprechpartner des jeweiligen Auftraggebers mit Telefonnummer und e-mail-Adresse zu benennen, der in der Lage ist, detaillierte Auskünfte über die benannte Referenz zu geben.Der als Anlage E_8 ff. beiliegende Vordruck ist zu verwenden, jeweils entsprechend zu bezeichnen, zu vervielfältigen und aufsteigend zu numerieren.

Darüber hinaus sind Erläuterungen des Projektinhalts sowie zur Vergleichbarkeit der Qualitätsanforderungen als ergänzende (eigene) Darstellungen beizufügen. Hierbei sollen zwei (2) DIN/A4 Seiten pro Referenz nicht überschritten werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die getätigten Aussagen durch Hinterfragen bei den benannten Referenzgebern bestätigen zu lassen.

– Anlage E_9 / Benennung der technischen Fachkräfte

Angaben mit Namen und beruflicher Qualifikation der technischen Leitung und der für die Leistung vorgesehenen Verantwortlichen für die Qualitätskontrolle gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV. Dabei sind nur jeweils die Personen anzugeben, die die Leistung tatsächlich verantworten und auch maßgeblich erbringen.

Ergänzend sind die Referenzprofile zum fachlichen Lebenslauf und zu den beruflichen Erfahrungen des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters darzustellen und wie folgt beizufügen:

– Anlage E_9ff / Referenzprofile des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters

Folgende Mindestanforderungen werden an die Erfahrung des für den Einsatz vorgesehenen Personals gestellt:

– Projektleiter mit mindestens 8 Jahren Berufserfahrung im Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI und mind. 2 persönlichen mit der Aufgabenstellung vergleichbaren Referenzprojekten als Projektleiter

– Stellvertretender Projektleiter mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI und mind. 2 persönlichen mit der Aufgabenstellung vergleichbaren Referenzprojekten als stellv. Projektleiter

– Insgesamt muss vom Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter (kumulativ) ein persönliches Referenzprojekt inkl. fachlicher Mitwirkung bei der Erstellung des Fördermittelantrags, Fachbegleitung im Zuwendungsverfahren inkl. fachlicher Mitwirkung bei der Erstellung der Verwendungsnachweise nachgewiesen werden.

Studien- und Ausbildungsnachweise zur beruflichen Qualifikation dieser Personen i.S.v. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV sind zum Teilnahmeantrag vorzulegen. Alle weiteren für den Einsatz vorgesehenen Mitarbeiter sind lediglich zu benennen und deren berufliche Qualifikation darzustellen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

siehe unter vorstehenden Eignungskriterien zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten

Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

siehe unter III.1.1. dieser EU-Bekanntmachung

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

siehe Auftrags- und Vergabeunterlagen

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung

Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen

IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

Tag: 21/11/2022

Ortszeit: 11:00

IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

Tag: 25/11/2022

IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:

Deutsch

IV.2.6)Bindefrist des Angebots

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 11/01/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Je nach Bewerberkonstellation sind folgende Erklärungen abzugeben:

– Anlage E_1 / Bewerbererklärung mit Angabe von vollständigem Firmennamen, Anschrift, Name des Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten sowie Erklärung des Bewerbers bzw. Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, dass

– keine gesellschafts-/konzernrechtlichen oder persönlichen Verflechtungen mit anderen Planungs-/ Architekturbüros oder mit Bau- oder Lieferfirmen vorhanden sind, welche geeignet sind, im Auftragsfall bei einem Auftraggeber einen gegenwärtigen oder zukünftigen Interessenkonflikt auszulösen.

– die berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder diese im Rahmen der Eignungsleihe durch Dritte erfüllt werden (gem. Angaben in Anl. E_3 / Nachunternehmererklärung)

– der Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis gesetzt und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise vorgelegt werden falls sich während des weiteren Verfahrens Änderungen an den vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben

– Anlage E_2 / Bewerbergemeinschaften (falls zutreffend) Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung vorgelegt werden:

– in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;

– in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;

– in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;

– in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;

– in der konkrete Leistungsumfang jedes Mitglieds angegeben oder eine leistungsübergreifende Verantwortlichkeit ausdrücklich bestätigt wird.

Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit dem Teilnahmeantrag eingereicht, wird der Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaften zwingend ausgeschlossen. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen stellen auch Teilnahmeanträge unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieters bzw. Bewerbers sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften dar.

– Anlage E_3 / Erklärung Nachunternehmer (falls zutreffend)

Falls sich der Bewerber (bzw. die Bewerbergemeinschaft) hinsichtlich seiner Eignung für dieses Projekt auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft, Angabe von vollständigem Firmennamen des Nachunternehmers, Anschrift, Name des Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten; Beschreibung, der vom Drittunternehmen zu erbringenden Leistungen und der vom Drittunternehmen zur Verfügung zu stellenden Mittel sowie eine Erklärung, dass der Bewerber / die Bewerberrgemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle bzw. des Auftraggebers unverzüglich die Verpflichtungserklärung dazu einreicht, dass

– im Falle der Auftragserteilung die für die Erbringung der Leistung erforderlichen Mittel des Unternehmens zur Verfügung gestellt werden;

– die Eignung nach den Anforderungen dieser EU Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen nachgewiesen wird;

– für den Fall, dass der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft in dem o.g. Vergabeverfahren zum Nachweis der erforderlichen beruflichen Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung Kapazitäten in Anspruch nimmt, erklärt wird, dass im Auftragsfall die Leistungen erbracht werden, für die diese Kapazitäten benötigt werden; und

– soweit Kapazitäten im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit geliehen werden, gemeinsam mit dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gehaftet wird

Darüber hinaus sind folgende Angaben und Eigenerklärungen vom Bewerber bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. dem Nachunternehmer, auf dessen Eignung sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft beruft (Eignungsleihe) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:

– Anlage E_4 / Vertraulichkeitserklärung

– Anlage E_5 / Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von § 123 und § 124 GWB vorliegen

– Anlage E_5a / Nichtvorliegen "Bezug zu Russland" Erklärung, dass gem. Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 kein Bezug zu Russland vorliegt.

Die Vergabestelle behält sich zudem vor, nachfolgend aufgeführte Nachweise anzufordern:

– Bescheinigung der Behörde des betreffenden Mitgliedsstaates, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß nachgekommen ist.

– Bescheinigung der Behörde des betreffenden Mitgliedsstaates, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YB265S9

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847

VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller dengeltendgemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantragist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Frasdorf
Postanschrift: Hauptstraße 32
Ort: Frasdorf
Postleitzahl: 83112
Land: Deutschland
E-Mail: olaf.hoffmeyer@frasdorf.de
Telefon: +49 80521796-17
Fax: +49 80521796-18
Internet-Adresse: http://www.frasdorf.de

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

22/10/2022

© Europäische Union, http://ted.europa.eu, 1998-2022

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