S98
Deutschland-Düsseldorf: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2022/S 098-269990
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Platz des Landtags 1
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabe@landtag.nrw.de
Telefon: +49 211884-2327
Fax: +49 211884-3054
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landtag.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung Bauphysik – Bauvorhaben Erweiterungsneubau Landtag NRW
Das Land NRW, vertreten durch den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen, beabsichtigt zum bestehenden Landags-gebäude einen Erweiterungsneubau mit baulicher Verbindung zum Bestand zu errichten. In den nächsten Jahren stehen weiterhin umfangreiche Bauherrn- und Steuerungsaufgaben zur Realisierung des Erweiterungsneubaus an. Diese kann das kleine Projektteam der Landtagsverwaltung nicht allein leisten. Daher muss die Landtags-verwaltung durch einen professionellen Bauphysiker/in unterstützt werden. Das Leistungsbild gilt für das gesamte Projekt Erweiterungs-neubau Landtag NRW inklusive der Anbindung an den Bestand. Grundsätzliche Leistungen des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin, die in allen Leistungsphasen (LPH 1 bis LPH 5 HOAI) zu erbringen sind – Integration der Ergebnisse der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter in die Planung des Auftragnehmers.
– Der Auftragnehmer/Die Auftragnehmerin hat bei der Planung die Optimierung der technischen Nachrüstbarkeit, der Baukosten und der Bauzeit durchzuführen sowie die wirtschaftliche und sachgemäße Verwendung von Baustoffen zu berücksichtigen. – Erstellung und Fortschreibung des Bauteilkataloges. Leistungsinhalte: Wärmeschutz und Energiebilanz, GEG, – Planungsinhalte, – Bauphysikalische Beratungen, Bewertungen und Berechnungen, – GEG-Nachweis, – Planungsprämissen, – Einhaltung des GEG in der ab 01.11.2021 geltenden Fassung, – Minimierung der Gebäudebetriebs- und Gebäudeunterhaltungskosten (spätere Nebenkosten für den Auftraggeber), – Planung LPH 1 bis LPH 5 HOAI Bauakustik (Schallschutz), – Planungsinhalte, – Schallschutz der Fassaden/ Schallemissionen v. außen (siehe D.2.2), – Schallschutz im Innenbereich (siehe D.2.3), – Bauphysikalische Beratungen, Bewertungen und Berechnungen, – Planungsprämissen, – Einhaltung der Grundanforderungen der DIN 4109, – Einhaltung der erhöhten Empfehlungen der DIN 4109, – Einhaltung der Anforderungen gemäß VDI, – Einhaltung der ArbStR sowie der ArbStVO (sofern relevant)
– Eigene Definition der Schalldämmwerte nach Maßgabe der, Nutzerbaubeschreibung oder anderer Dokumente, – Planung LPH 1 bis LPH 5 HOAI Raumakustik (Schallschutz), – Erstellung von Empfehlungen in Hinsicht auf die zu erreichenden Nachhallzeiten besonderer Raumtypen, – Erarbeiten der akustischen Vorgaben zur Planung der Innenräume in Hinsicht auf die akustische Behaglichkeit und/oder Sprachverständlichkeit in Abhängigkeit der Nutzungen, z.B.:
– Sitzungssäle, – Open-Space-Bereiche, – Einzel- und Mehrpersonen-büros, – Sonstige Sondernutzungen, – Erstellung von 3D-Akustik-Modellen für die Sitzungssäle auf Basis des aktuellen Planstandes zur Ermittlung und Optimierung der Sprachverständlichkeit und des Raumakustik-Konzeptes. Simulationsberechnung zur Überprüfung der normativ geforderten Kennwerte durch Schallfeldsimulation (Strahlenverfolgungsalgorithmen) sowie Auswertung und Dokumentation der Ergebnisse – Abstimmung der Ergebnisse mit der Objektplanung, dem Auftraggeber und der Projektsteuerung – Vorschlagen geeigneter Maß-nahmen zur Erlangung der festgelegten Nachhallzeiten unter Berücksichtigung der architektonischen Ziele und Eckparameter, – Erstellen von Leistungsverzeichnissen für Raumakustische Maßnahmen als Mitwirkung bei der Vorbereitung der Vergabe, – Zusammenfassung der Ergebnisse in einer abschließenden gutachterlichen Stellungnahme zur Raumakustik nach Raumtypen einschließlich Soll-/Ist-Vergleichen zwischen behördlichen Vorgaben /Bestimmungen/Empfehlungen und/oder projektspezifischer vertraglicher Vorgaben mit Nutzern/Erwerbern und den geplanten raumakustischen Maßnahmen – Raumakustische Messungen vor Ort zum Nachweis der Einhaltung der durch die Planung vorgegebenen Parameter. Voraussetzung für die Eignung des gesuchten Untern. ist u.a.: – im für die Leistung ausg. Geschäfts-bereich – der Umsatz muss mindestens 800.000 EUR brutto/Jahr betragen, – festang. MA- davon mindest. 5 MA mit dem Ausbildungsabschl. Ing.- Master of Science, siehe Checkliste S1
Der Präsident des Landtags NRW Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf
Das Land NRW, vertreten durch den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen, beabsichtigt zum bestehenden Landags-gebäude einen Erweiterungsneubau mit baulicher Verbindung zum Bestand zu errichten. In den nächsten Jahren stehen weiterhin umfangreiche Bauherrn- und Steuerungsaufgaben zur Realisierung des Erweiterungsneubaus an. Diese kann das kleine Projektteam der Landtagsverwaltung nicht allein leisten. Daher muss die Landtags-verwaltung durch einen professionellen Bauphysiker/in unterstützt werden. Das Leistungsbild gilt für das gesamte Projekt Erweiterungs-neubau Landtag NRW inklusive der Anbindung an den Bestand. Grundsätzliche Leistungen des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin, die in allen Leistungsphasen (LPH 1 bis LPH 5 HOAI) zu erbringen sind – Integration der Ergebnisse der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter in die Planung des Auftragnehmers.
– Der Auftragnehmer/Die Auftragnehmerin hat bei der Planung die Optimierung der technischen Nachrüstbarkeit, der Baukosten und der Bauzeit durchzuführen sowie die wirtschaftliche und sachgemäße Verwendung von Baustoffen zu berücksichtigen. – Erstellung und Fortschreibung des Bauteilkataloges. Leistungsinhalte: Wärmeschutz und Energiebilanz, GEG, – Planungsinhalte, – Bauphysikalische Beratungen, Bewertungen und Berechnungen, – GEG-Nachweis, – Planungsprämissen, – Einhaltung des GEG in der ab 01.11.2021 geltenden Fassung, – Minimierung der Gebäudebetriebs- und Gebäudeunterhaltungskosten (spätere Nebenkosten für den Auftraggeber), – Planung LPH 1 bis LPH 5 HOAI Bauakustik (Schallschutz), – Planungsinhalte, – Schallschutz der Fassaden/ Schallemissionen v. außen (siehe D.2.2), – Schallschutz im Innenbereich (siehe D.2.3), – Bauphysikalische Beratungen, Bewertungen und Berechnungen, – Planungsprämissen, – Einhaltung der Grundanforderungen der DIN 4109, – Einhaltung der erhöhten Empfehlungen der DIN 4109, – Einhaltung der Anforderungen gemäß VDI, – Einhaltung der ArbStR sowie der ArbStVO (sofern relevant)
– Eigene Definition der Schalldämmwerte nach Maßgabe der, Nutzerbaubeschreibung oder anderer Dokumente, – Planung LPH 1 bis LPH 5 HOAI Raumakustik (Schallschutz), – Erstellung von Empfehlungen in Hinsicht auf die zu erreichenden Nachhallzeiten besonderer Raumtypen, – Erarbeiten der akustischen Vorgaben zur Planung der Innenräume in Hinsicht auf die akustische Behaglichkeit und/oder Sprachverständlichkeit in Abhängigkeit der Nutzungen, z.B.:
– Sitzungssäle, – Open-Space-Bereiche, – Einzel- und Mehrpersonen-büros, – Sonstige Sondernutzungen, – Erstellung von 3D-Akustik-Modellen für die Sitzungssäle auf Basis des aktuellen Planstandes zur Ermittlung und Optimierung der Sprachverständlichkeit und des Raumakustik-Konzeptes. Simulationsberechnung zur Überprüfung der normativ geforderten Kennwerte durch Schallfeldsimulation (Strahlenverfolgungsalgorithmen) sowie Auswertung und Dokumentation der Ergebnisse – Abstimmung der Ergebnisse mit der Objektplanung, dem Auftraggeber und der Projektsteuerung – Vorschlagen geeigneter Maß-nahmen zur Erlangung der festgelegten Nachhallzeiten unter Berücksichtigung der architektonischen Ziele und Eckparameter, – Erstellen von Leistungsverzeichnissen für Raumakustische Maßnahmen als Mitwirkung bei der Vorbereitung der Vergabe, – Zusammenfassung der Ergebnisse in einer abschließenden gutachterlichen Stellungnahme zur Raumakustik nach Raumtypen einschließlich Soll-/Ist-Vergleichen zwischen behördlichen Vorgaben /Bestimmungen/Empfehlungen und/oder projektspezifischer vertraglicher Vorgaben mit Nutzern/Erwerbern und den geplanten raumakustischen Maßnahmen – Raumakustische Messungen vor Ort zum Nachweis der Einhaltung der durch die Planung vorgegebenen Parameter. Voraussetzung für die Eignung des gesuchten Untern. ist u.a.: – im für die Leistung ausg. Geschäfts-bereich – der Umsatz muss mindestens 800.000 EUR brutto/Jahr betragen, – festang. MA- davon mindest. 5 MA mit dem Ausbildungsabschl. Ing.- Master of Science, siehe Checkliste S1
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund von elektronisch eingereichten Angeboten findet kein öffentlicher Submissonstermin statt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYRWDLZ7
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Fax: +49 221/1472889
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Die Fristen, insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB, sind zu beachten. Ein Antrag auf Nach-prüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Der vollständige Wortlaut des § 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekannt-machung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebots-abgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabe-unterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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