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Deutschland, Karlsruhe: Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit (2022/S 099-275147)

Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Deutschland, Karlsruhe: Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit (2022/S 099-275147)

23/05/2022

  
S99

Deutschland-Karlsruhe: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

2022/S 099-275147

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:

Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG
Postanschrift: Schwarzwaldstraße 82
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Region Südwest
E-Mail: Spezialisten-Kleinleistungsteam@deutschebahn.com
Telefon: +49 721938-6266
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung 10714 NT 07

Referenznummer der Bekanntmachung: TEB-SW2/01/21/10714

II.1.2)CPV-Code Hauptteil

71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

II.1.3)Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung

II.2.3)Erfüllungsort

NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis

NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald

NUTS-Code: DE133 Emmendingen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

ABS/NBS Karlsruhe-Basel, StA 8, Generalplanung

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession

Beginn: 06/02/2002

Ende: 31/12/2020

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja

Projektnummer oder -referenz:

2014-DE-TM-0094-M

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: TEB-SW2/01/21/10714

Bezeichnung des Auftrags:

ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen Planfeststellungsabschnitt 8

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:

06/02/2002

V.2.2)Angaben zu den Angeboten

Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein

V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs

Offizielle Bezeichnung: Sweco GmbH
Postanschrift: KAISERSTRASSE 235-237,
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 0721-6193780
Internet-Adresse: https://www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe

Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein

V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)

Gesamtwert der Beschaffung: 1.00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland

VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§168 Abs.2 , S1 GWB)

Die Zuschlagserteilung ist möglich, 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder Email, bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post. (§134 Abs. 2 GWB)

Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, das die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw.

– soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind

– Bis zum Ablauf der Teilnahme – bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind ( §160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die im §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

18/05/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil

71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort

NUTS-Code: DE Deutschland

NUTS-Code: DE133 Emmendingen

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Planungsleistungen ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Streckenabschnitt 8

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession

Beginn: 06/02/2002

Ende: 31/12/2020

VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)

Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR

VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs

Offizielle Bezeichnung: Sweco GmbH
Postanschrift: Kaiserstrasse 235 – 237
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 0721-6193780
Internet-Adresse: www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe

Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein

VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen

Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

LÄA 07 Bei der Erstellung von Umweltgutachten ist auf eine hinreichend aktuelle Datengrundlage abzustellen. Mangels gesetzlicher Vorgaben wird ein Zeitraum von fünf Jahren üblicherweise als Anhaltswert betrachtet. Für die Beurteilung des fünfjährigen

Zeitraums ist der Zeitpunkt der Planfeststellung maßgeblich.

Da die letzten Geländeerhebungen maßgeblich in den Jahren 2017-2018 durchgeführt wurden und der Zeitpunkt der Planfeststellung für die PfA im StA 8A in den Jahren 2024-2025 vorgesehen ist, müssen die landschaftliche Situation und die Zusammensetzung der Biozönosen in den Untersuchungsgebieten auf Veränderung geprüft werden. Es handelt sich um eine Plausibilisierung der Kartierungsdaten, die von einem Biotopkartierer durchgeführt wird. Für Bereiche mit erkennbaren relevanten Veränderungen erfolgt im Gelände ergänzend die Aktualisierung der Biotoptypen- und Nutzungsstrukturkartierung mit entsprechendem Fachpersonal mit floristisch/vegetationskundlichem Schwerpunkt. Für besondere geschützte Arten erfolgt ebenso eine Begehung der Eingriffsflächen und direkt angrenzender Bereiche durch Fachpersonal mit faunistischem Schwerpunkt.

Diese Leistung ist eine nötige Vorarbeit um die Aktualität der Genehmigungsunterlagen sicherzustellen und ist daher erforderlich. Es handelt sich um eine Aktualisierung einer für den werkvertraglichen Erfolg des Hauptvertrages (B0171400 und Fortschreibung

NA 146-13) unentbehrliche Leistung. Diese Aktuaslisierung ist der Länge des Genehmigungsverfahrens geschuldet und war weder bei Abschluss des Hauptvertrages, noch bei der Vertragsfortschreibung ersichtlich und konnte so nicht bereits im

Vergabeprozess berücksichtigt werden.

VII.2.2)Gründe für die Änderung

Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)

Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Zur Durchführung der Plausibilisierung ggf. Aktualisierung der Kartierungsdaten, der Interpretation der neuen Ergebnisse u.a. auch im Bezug auf die vorhergehenden Kartierungen und der Bewertung der artenschutzrechtlichen Belange bedarf es derausgeprägten Projektkenntnisse sowohl der erarbeiteten Grundlagen, als auch der bisher bereits erstellten Gutachten. Der AN verfügt über das wesentliche Know-How und spezifisches Projektwissen, welches hier zur Abwägung, auf welche Daten imwelchem Umfang zurückgegriffen werden muss, unabdingbar ist. Die komplette Einarbeitung eines neuen AN ohne Projektkenntnis in diesen umfangreichen Themenfeld ist mit erheblichen Schwierigkeiten und dem kompletten Verlust vonSynergieeffekten verbunden. Es würde in dem laufenden Prozess zu einem unnötigen, erheblichen Verzug führen, Kosten für das Projekt verursachen und ist dennoch nicht wirtschaftlich.

VII.2.3)Preiserhöhung

Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)

Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR

Gesamtauftragswert nach den Änderungen

Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR

© Europäische Union, http://ted.europa.eu, 1998-2022

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