S236
Deutschland-Bad Reichenhall: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2022/S 236-680643
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 8
Ort: Bad Reichenhall
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Partner mbB
E-Mail: vergabe@prof-rauch-baurecht.de
Telefon: +49 94129734-10
Fax: +49 94129734-11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-bad-reichenhall.de
Abschnitt II: Gegenstand
BvA_Stadt Bad Reichenhall – ISEK und vorbereitende Untersuchungen (VU) zur Novellierung Sanierungssatzung samt optionaler städtebaulicher Beratung
Die Stadt Bad Reichenhall hat die Erstellung eines ISEK beschlossen. Mit vorliegendem Vergabeverfahren ist beabsichtigt, die für die Erarbeitung notwendigen freiberuflichen Leistungen zu vergeben und einen externen Dienstleister mit dem notwendigen Blick von außen zu beauftragen.
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Aufgrund veralteter vorliegender Daten ist im Untersuchungsbereich zunächst eine Grundlagenermittlung erforderlich. In der Angebotsphase besteht für den Bieter die Möglichkeit, eigene Erfahrungen, Anregungen und Ideen einzubringen, um gute Voraussetzungen für effiziente und zielführende Prozesse in Bad Reichenhall zu schaffen.
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Des Weiteren werden die Vorbereitenden Untersuchungen zur Novellierung der Sanierungssatzung gem. § 141 BauGB in Auftrag gegeben.
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Entsprechend den Ergebnissen der Vorbereitenden Untersuchungen ist der Erlass einer die Satzung aus dem Jahr 2004 ersetzenden oder fortschreibenden neuen Sanierungssatzung beabsichtigt. Die zur Vorbereitung des Satzungsbeschlusses erforderlichen Leistungen sind ebenfalls Gegenstand des Auftrags.
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Neben der Erarbeitung des ISEK und Vorbereitender Untersuchungen ist beabsichtigt, optional eine begleitende städtebauliche Beratung (zunächst für zwei Jahre mit stufenweiser Weiterbeauftragung um weitere zwei Jahre) zu beauftragen, um eine fortlaufende externe Expertise zu städtebaulich relevanten Entwicklungen zu erhalten und die praktische Umsetzung der Arbeitsergebnisse von ISEK, VU und novellierter Sanierungssatzung zu begleiten.
83435 Bad Reichenhall Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)
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Die Stadt Bad Reichenhall hat die Erstellung eines ISEK beschlossen. Mit vorliegendem Vergabeverfahren ist beabsichtigt, die für die Erarbeitung notwendigen freiberuflichen Leistungen zu vergeben und einen externen Dienstleister mit dem notwendigen Blick von außen zu beauftragen.
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Die Notwendigkeit zur Erstellung eines ISEK ergibt sich fachlich aus der erforderlichen Festlegung von Vorgaben für eine nachhaltige Stadtentwicklung insbesondere in den Bereichen "soziale, kulturelle und technische Infrastruktur", "öffentlicher Raum", "Wirtschaft und Arbeitsplätze", "Nahversorgung", "Baukultur", "Mobilität" und "Wohnraum und Wohnumfeld", für die Beurteilung anstehender und derzeit noch nicht absehbarer städtebaulich relevanter Projekte. Darüber hinaus erfordert die Nutzung von finanziellen Unterstützungen aus dem in Bad Reichenhall angewandten Bayerischen Programm bei neuen öffentlichen und privaten Bauvorhaben formal das Vorliegen eines ISEK.
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Aufgrund veralteter vorliegender Daten ist im Untersuchungsbereich zunächst eine Grundlagenermittlung erforderlich. In der Angebotsphase besteht für den Bieter die Möglichkeit, eigene Erfahrungen, Anregungen und Ideen einzubringen, um gute Voraussetzungen für effiziente und zielführende Prozesse in Bad Reichenhall zu schaffen.
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Der intensiv im Rahmen der Erstellung des ISEK zu betrachtende Untersuchungsbereich beschränkt sich zunächst auf den zentralen Innenstadtsiedlungsbereich (Anlage A).
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In diesem Untersuchungsbereich ist beabsichtigt, folgende Handlungsfelder zu untersuchen:
– Stadtstruktur,
– verkehrliche Infrastruktur,
– Wohnen,
– Einzelhandel, Wirtschaft und Beschäftigung,
– soziale Infrastruktur,
– Bildung und Wissenschaft,
– Kultur, Freizeit und Tourismus,
– Klima, Energie und Umwelt.
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Folgende Bausteine sind innerhalb der genannten Handlungsfelder zu erarbeiten:
– Bestandsaufnahme der Ausgangssituation mit Grundlagenermittlung,
– Bewertung der Ausgangssituation in Form einer Stärken-Schwächen-Analyse,
– Definition eines Leitbilds für das jeweilige Handlungsfeld,
– Definition von Zielen im festgelegten Programmgebiet,
– Formulierung von daraus abgeleiteten Handlungsansätzen,
– Erarbeitung erster Maßnahmen der Gebietsentwicklung bzw. Schlüsselprojekte samt deren zeitlicher und inhaltlicher Priorisierung,
– Erstellung eines Maßnahmen-, Umsetzungs- und Finanzierungskonzepts und
– Durchführung einer begleitenden Öffentlichkeitsbeteiligung.
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Vom Auftragnehmer geschuldet ist auch die Zuarbeit für die von der Stadt Bad Reichenhall durchzuführende Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit (Beteiligungsverfahren).
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Der zur Verfügung stehende Bearbeitungszeitraum bis zur Verabschiedung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) endet am 31.12.2023, wobei die einzelnen Erarbeitungsphasen klar zu strukturieren sind. Es ist beabsichtigt, Zwischenergebnisse wie das Leitbild und die Ziele innerhalb des Bearbeitungszeitraums durch Beschlüsse des Stadtratsgremiums absichern zu lassen.
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Beauftragt wird ein Team mit einschlägigen Erfahrungen, sowohl im Bereich der Städteplanung als auch in der Verfahrens- und Projektsteuerung gemäß Anl. 9 Z. 3 HOAI, in der Öffentlichkeitsbeteiligung, Bürgerbeteiligung gemäß § 3, 4a BauGB sowie in der Behördenbeteiligung gemäß § 4, 4a BauGB.
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Mindestvoraussetzung für die Eignung ist die Erstellung eines ISEK im Zeitraum der letzten zehn Jahre (Abschluss im Zeitraum 01.01.2012 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist).
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Vorbereitende Untersuchungen
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Des Weiteren werden die Vorbereitenden Untersuchungen zur Novellierung der Sanierungssatzung gem. § 141 BauGB in Auftrag gegeben.
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Der für die Vorbereitenden Untersuchungen zu betrachtende Untersuchungsbereich beschränkt sich auf den Geltungsbereich des bisherigen Sanierungsgebiets "Stadtmitte" (Anlage B).
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Inhalt des Auftrags sind auch die gemäß § 141 Abs. 4 S. 1 BauGB durchzuführenden Beteiligungsverfahren gem. §§ 137, 138 BauGB, sowie die Zuarbeit für die gemäß § 139 BauGB von der Stadt Bad Reichenhall durchzuführende Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
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Mindestvoraussetzung für die Eignung ist weiterhin mindestens eine Referenz im vorstehend genannten Zeitraum (01.01.2012 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist) im Zusammenhang mit der Durchführung Vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 BauGB.
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Novellierung der Sanierungssatzung
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Entsprechend den Ergebnissen der Vorbereitenden Untersuchungen ist der Erlass einer die Satzung aus dem Jahr 2004 ersetzenden oder fortschreibenden neuen Sanierungssatzung beabsichtigt. Die zur Vorbereitung des Satzungsbeschlusses erforderlichen Leistungen sind ebenfalls Gegenstand des Auftrags.
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Städtebauliche Beratung
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Neben der Erarbeitung des ISEK und Vorbereitender Untersuchungen ist beabsichtigt, optional eine begleitende städtebauliche Beratung (zunächst für zwei Jahre mit stufenweiser Weiterbeauftragung um weitere zwei Jahre) zu beauftragen, um eine fortlaufende externe Expertise zu städtebaulich relevanten Entwicklungen zu erhalten und die praktische Umsetzung der Arbeitsergebnisse von ISEK, VU und novellierter Sanierungssatzung zu begleiten.
Der zur Verfügung stehende Bearbeitungszeitraum bis zur Verabschiedung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) endet am 31.12.2023.
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Mit der Aufgabebeschreibung werden den Bewerbern zwei Lagepläne (Anlage A und Anlage B zur Aufgabebeschreibung) zur Verfügung gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stadt Bad Reichenhall – ISEK und vorbereitende Untersuchungen (VU) zur Novellierung Sanierungssatzung samt optionaler städtebaulicher Beratung
Postanschrift: Huttenstraße 4
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97072
Land: Deutschland
Postanschrift: Brienner Straße 45
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81245
Land: Deutschland
Postanschrift: Vordere Cramergasse 11
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
Postanschrift: Josephspitalstraße 7
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80331
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY6BQF
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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