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Lieber vorbeugen als heilen

Aufstockung und Sanierung eines Wohnhauses in Berlin
Lieber vorbeugen als heilen

Ein Wohnhaus in einer Geschäftsstraße Berlins wurde um zwei Etagen aufgestockt. Das brachte die Tragfähigkeit der Fundamente auf den Prüfstand. Ein Bodengutachten zeigt: Die Tragfähigkeit für die zusätzliche Auflast war nicht gegeben. Ein verblüffend einfaches Verfahren, die Tiefeninjektions-Methode, konnte für Abhilfe sorgen.

Das bestehende Gebäude befindet sich in der Nähe des Gendarmenmarktes in Berlin. Im Zuge einer Wohnraumerweiterung plante der Besitzer die Aufstockung des 4-geschossigen Baus um zwei Stockwerke. Mit Ausführungsplanung und Baubetreuung wurde das Architekturbüro Breywisch beauftragt. Zunächst wurde eine Baugrunduntersuchung veranlasst, die feststellen sollte, ob die bestehenden Fundamente der zwangsläufigen Lasterhöhung Stand halten würden. Zusätzlich interessant war außerdem die Beschaffenheit des Baugrundes. Laut Gutachten stehen bis ca. 4 m unter der Oberkante des Kellergeschossfußbodens eng gestufte Mittel- und Feinsande an. Die Ergebnisse der Sondierungen mit der leichten Rammsonde zeigten eine überwiegend mitteldichte, zum Teil auch mitteldichte bis dichte Lagerung. Örtliche Auflockerungszonen wurden jedoch nicht ausgeschlossen. Durch jahrelange Auflast ist der Baugrund schon bis zu einem gewissen Grad als vorkonsolidiert anzusehen. Infolge der Lasterhöhungen durch die geplante Erweiterung des vorderen Gebäudeteils um zwei Geschosse sind aber gemäß Bodengutachten dennoch Setzungsdifferenzen zu erwarten, die nachfolgend zu Schäden am Gebäude führen können. Schließlich beträgt die zu erwartende Last nach der Aufstockung über 300 kN/m².

Für das Architekturbüro Breywisch stand die Aufgabe an, mit einem geeigneten Verfahren den Baugrund bzw. die Fundamente so zu verstärken, dass nach der Aufstockung des Gebäudes keine Setzungsgefahr mehr besteht. Nahe liegend war die Anwendung einer klassischen Unterfangung. Bei der Unterfangung wird das bestehende Fundament abschnittsweise untergraben und dieser Hohlraum dann mit Beton oder Mauerziegeln unterfüttert. Dabei sind die Bestimmungen der DIN 4123 „Gebäudesicherung im Bereich von Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen“ zu beachten, etwa die Sicherheit der angrenzenden Nachbarfundamente gewährleisten, den Kraftschluss zwischen Unterfangung und Fundament herstellen und ausreichende Festigkeit des eingebrachten Betons abwarten.

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