Die Dortmunder Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat festgestellt, dass der Grenzwert für Emissionen aus Laserdruckern und Kopiergeräten weit unterschritten wird.
Die Dortmunder Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat die Bewertung möglicher Gesundheitsgefährdungen aktualisiert: Demnach besteht für Beschäftigte im Büro kein Anlass zur Besorgnis.
Dabei bezieht sich die BAuA auf die bisher bekannten Belastungsdaten hinsichtlich Emissionen von Druckern, Kopierern und Tonerstäuben am Büroarbeitsplatz. Bei der Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz ist der Bundesanstalt zufolge für Emissionen aus Laserdruckern und Kopiergeräten der Allgemeine Staubgrenzwert relevant. Dieser werde an Büroarbeitsplätzen weit (etwa um den Faktor 100) unterschritten. Dennoch sollten Räume, in denen sich Laserdrucker und Kopiergeräte befinden, hinreichend groß und gut belüftet sein.
Foto: Dirk Vogel
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