Wesentliche Änderungen der neuen Arbeitsstättenverordnung, die das Bundeskabinett am 2. November 2016 beschlossen hat, und die nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft tritt, ist die Definition eines Arbeitsplatzes. Inhalte der Bildschirmarbeitsverordnung wurden aktualisiert. Künftig müssen auch psychische Belastungen bei der Gefährdungs-beurteilung berücksichtigt werden. Veränderte Arbeitsbedingungen und Arbeitszeitmodelle bedingen neue eindeutige Regelungen für Telearbeitsplätze in der Verordnung, die zudem konkrete Hinweise für Unterweisungsinhalte gibt. Ausnahmen für Arbeitsräume mit Sichtverbindung nach außen werden in der Neufassung konkret benannt.
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