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Barrierefreiheit im Wohnungsbau

BAUORDNUNGSRECHT
Barrierefreiheit im Wohnungsbau

Barrierefreiheit im Wohnungsbau
Barrierefreiheit im Wohnungsbau: VDI-Statusreport betrachtet die aktuelle Situation der Barrierefrei-Anforderungen. | Abbildung: Bild: Factus 2 Institut
Der VDI-Statusreport betrachtet die aktuelle Situation der Barrierefrei-Anforderungen im Bauordnungsrecht.

Die Schaffung von adäquatem barrierefreiem Wohnraum ist mitunter nicht einfach. Es gibt viele verschiedene Richtlinien, Bauordnungen und Ausführungsverordnungen, die für Architekten, Planer und Bauherren schwer durchschaubar sind. Zudem können sie in nahezu jedem der 16 Bundesländer anders ausgelegt werden. Der VDI-Statusreport „Barrierefreiheit im Wohnungsbau“ gibt eine Hilfestellung, den Dschungel an Planungsanforderungen zu verstehen und in der Praxis sinnvoll anzuwenden.

Der VDI-Statusreport betrachtet die aktuelle Situation der Barrierefrei-Anforderungen im Bauordnungsrecht. Dabei haben sich die Experten aus dem VDI-Fachausschuss „Barrierefreie Lebensräume“ mit Fragestellungen beschäftigt, wie:
• Was bedeutet Barrierefreiheit im Wohnungsbau?
• Was muss ein Planer in Bezug auf die unterschiedlichen Ausstattungsstandards „barrierefrei“ und „rollstuhlgerecht“ berücksichtigen?
• Welche Fallstricke ergeben sich zwischen den Anforderungen des Bauordnungsrechts und dem Privatrecht?
• Und welche Lösungen für die barrierefreie Gestaltung von Wohnraum gibt es zusätzlich zu den Mindeststandards der DIN 18040-2?

Im VDI-Statusreport „Barrierefreiheit im Wohnungsbau“ wurde zunächst der aktuelle Status quo analysiert und erfasst. Er ordnet das momentane Sammelsurium an unterschiedlichen Begriffen, dass sich zurzeit im aktuellen Wohnungsmarkt findet. In einem zweiten Schritt werden Tendenzen im Wohnungsbau und der steigende Einfluss der Barrierefreiheit beschrieben. Dieser bedingt sich insbesondere durch den dramatischen demografischen Wandel und den daraus resultierenden Anstieg des Anteils älterer Menschen in der deutschen Bevölkerung.

Die Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen machen deutlich, dass der Begriff „Barrierefreiheit“ zukünftig facettenreicher gedacht werden muss. Neben einer bedarfsgerechteren Ausstattung für den Einzelnen wird dies auch dazu führen müssen, dass mehr Wohnungen für besondere Belange erschlossen und auffindbar gemacht werden. Mit der Idee der Anpassungsfähigkeit im Bedarfsfall könnte dies gelingen und die meist erforderlichen individuellen Anpassungen der Wohnumgebung viel stärker berücksichtigt werden.

Der aktuelle VDI-Statusreport „Barrierefreiheit im Wohnungsbau“ steht zum Download bereit.

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