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Deutschland, Regensburg: Auftragsbekanntmachung (2022/S 076-208222)

Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Deutschland, Regensburg: Auftragsbekanntmachung (2022/S 076-208222)

19/04/2022

  
S76

Deutschland-Regensburg: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

2022/S 076-208222

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Caritas-Krankenhaus St. Josef | Träger: Caritasverband für die Diözese Regensburg e. V.
Postanschrift: Landshuter Straße 65
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
Postleitzahl: 93053
Land: Deutschland
E-Mail: shaas@csj.de
Telefon: +49 941782-2010
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.csj.de
Adresse des Beschafferprofils: www.csj.de

I.3)Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PRG12/documents

Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:

Offizielle Bezeichnung: LUTZ | ABEL Rechtsanwalts PartG mbB
Postanschrift: Theodor-Heuss-Straße 9
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: junk@lutzabel.com
Telefon: +49 711252890-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lutzabel.com

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PRG12

I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers

Andere: Krankenhaus

I.5)Haupttätigkeit(en)

Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

CSJ_HLS2_2685_2021: CSJ_HLS2_2685_2021

Referenznummer der Bekanntmachung: CSJ_HLS2_2685_2021: CSJ_HLS2_2685_2021

II.1.2)CPV-Code Hauptteil

71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

II.1.3)Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Planerleistungen (Grundleistungen und besondere Leistungen) nach den Leistungsphasen 1 bis 9 (im Sinne des § 3 HOAI) des Leistungsbildes Technische Gebäudeausrüstung (HLS), Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 im Sinne des § 53 HOAI für die Erweiterung und den

Neubau des Caritas-Krankenhaus St. Josef.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen

Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort

NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis

Hauptort der Ausführung:

93053 Regensburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Planerleistungen (Grundleistungen und besondere Leistungen) nach den Leistungsphasen 1 bis 9 (im Sinne des § 3 HOAI) des Leistungsbildes Technische Gebäudeausrüstung (HLS), Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 im Sinne des § 53 HOAI.

Die Planerleistungen werden stufenweise beauftragt, insbesondere soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer

bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.

Die Leistungen werden durch einseitigen Abruf beauftragt, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsphasen einzelner Leistungsbilder (stufenweise Beauftragung). Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen. Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Ingenieurvertrag und den Anlagen.

II.2.5)Zuschlagskriterien

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt

II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 20/06/2022

Ende: 31/12/2027

Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11)Angaben zu Optionen

Optionen: ja

Beschreibung der Optionen:

Die Planerleistungen werden stufenweise beauftragt, insbesondere soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer

bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.

Der AG beauftragt zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe 1. Die Leistungen der weiteren angebotenen, nicht von der ersten Beauftragungsstufe erfassten Leistungsstufen hat der AN entsprechend den Regelungen dieses Vertrags zu erbringen, wenn der AG diese durch einseitigen Abruf beauftragt, und zwar entweder

vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsstufen, Einzelleistungen der Leistungsstufen, Leistungen für einzelne Bauteile und/oder Bauabschnitte (stufenweise Beauftragung). Ein Rechtsanspruch des AN auf Beauftragung von weiteren Leistungsstufen besteht vorbehaltlich anderer Regelungen dieses Vertrages nicht. Aus einer stufenweisen Beauftragung und einer hieraus resultierenden zeitlichen Unterbrechung der Leistungsausführung kann der AN keine Erhöhung seines Honorars verlangen oder sonstige Ansprüche geltend machen. Der Abruf weiterer Leistungsstufen begründet kein selbständiges Vertragsverhältnis über die abgerufene(n) Leistungsstufe(n), sondern führt zu einer Erweiterung dieses Vertrages.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Mit dem Angebot sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter

– in den vergangenen 3 Jahren weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB;

– in den vergangenen 3 Jahren nicht zahlungsunfähig ist, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrensmangels Masse nicht abgelehnt worden ist, er sich nicht im Verfahren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt ist, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB;

– in den vergangenen 3 Jahren weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB;

– in den vergangenen 3 Jahren weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, mit einem anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen

aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, § 124 Abs. 1 Nr.4 GWB;

– in den vergangenen 3 Jahren keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, § 124 Abs. 1

Nr. 7 GWB;

– in den vergangenen 3 Jahren in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB;

– dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt;

– dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vorliegt;

– dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt;

– Eigenerklärung, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuerung und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat;

– in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist;

– für die zu erbringende Leistung in die Handwerksrolle eingetragen ist. Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der Angebote, Kopie/Scan ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung). Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

– Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens mit Planungsleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (Umbau und/oder Erweiterung von Krankenhäuser, Bauten im Gesundheitswesen, Bauten im Pflegewesen (Bettenbau, Altenpflege etc.), Forschungs- oder Laborgebäude oder Bettenbau kombiniert mit Untersuchungs- und Behandlungsbereich oder vergleichbare Gebäude) vergleichbar sind in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;

– Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Vordruck in den Bewerbungsunterlagen enthalten);

– Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden je bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen

Versicherungsunternehmen. Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der

Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der

Bewerbergemeinschaft vorzulegen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

– Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden je bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen

Versicherungsunternehmen. Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der

Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der

Bewerbergemeinschaft vorzulegen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

– Eigenerklärung über die Anzahl durchschnittlich Beschäftigter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie die diesbezügliche Anzahl an Ingenieuren HLS

– Angaben über die abgeschlossene Ausführung vergleichbarer Leistungen.

Folgende Angaben sind in Bezug auf die Referenzprojekte gefordert:

– Angabe der Projektbezeichnung;

– Angabe des Unternehmens, das Auftragnehmer des Projektes ist;

– Angabe des Auftraggebers;

– Angabe eines Ansprechpartners beim Auftraggeber (Name, Telefon, E-Mail);

– Angaben zum Projekt

– Ausführungszeitraum inklusive Zeitpunkt der Inbetriebnahme (MM/JJJJ);

– des Projektvolumens (KGR 200 bis 600) und des Auftragswerts;

– Projektbeschreibung, inklusive Angaben zu Umbau und Erweiterung bei laufendem Betrieb und Anzahl des Eingriffs in Funktionsbereiche

Vergleichbare Referenzen sind Referenzen, die dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang nahekommen

oder ähneln und somit einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.

Es muss eine vergleichbare Referenz für Planungsleistungen des Leistungsbildes HLS für Krankenhäuser, Bauten im Gesundheitswesen, Bauten im Pflegewesen (Bettenbau, Altenpflege etc.), Forschungs- oder Laborgebäude oder Bettenbau kombiniert mit Untersuchungs- und Behandlungsbereich oder vergleichbare

Gebäude nachgewiesen werden, die die Mindestbedingungen erfüllt und zwischen dem 01.01.2015 und der Teilnahmefrist in Betrieb genommen wurde. Es muss sich jeweils um einen Umbau und/oder Erweiterung bei laufendem Betrieb handeln. Der AN muss mit den wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 8

beauftragt gewesen sein. Das Projektvolumen (KGR 200 bis 600) muss größer 10,0 Mio. EUR netto sein.

Vergleichbar ist auch eine Referenz, die nur einen von mehreren Bauabschnitten darstellt, wenn die Voraussetzungen für den jeweiligen Bauabschnitt erfüllt sind.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

– Angabe von Referenzen für Planungsleistungen des Leistungsbildes HLS für Krankenhäuser, Bauten im Gesundheitswesen, Bauten im Pflegewesen (Bettenbau, Altenpflege etc.), Forschungs- oder Laborgebäude oder Bettenbau kombiniert mit Untersuchungs- und Behandlungsbereich oder vergleichbare Gebäude, die zwischen 01.01.2015 und der Teilnahmefrist in Betrieb genommen wurden. Als vergleichbar angesehen werden Leistungen mit einem Projektvolumen (KGR 200 bis 600) größer 10,0 Mio. EUR netto.

– durchschnittliche Anzahl der Ingenieure HLS jeweils mindestens 3 in den letzten drei abgelaufenen Kalenderjahren

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

Tag: 16/05/2022

Ortszeit: 09:00

IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:

Deutsch

IV.2.6)Bindefrist des Angebots

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2022

IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Tag: 16/05/2022

Ortszeit: 09:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PRG12

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 98153-1277
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/

VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

– der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

– Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

– Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

– mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über

die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine

Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs

beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im

Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

14/04/2022

© Europäische Union, http://ted.europa.eu, 1998-2022

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