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Deutschland, Potsdam: Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit (2022/S 076-208782)

Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Deutschland, Potsdam: Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit (2022/S 076-208782)

19/04/2022

  
S76

Deutschland-Potsdam: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

2022/S 076-208782

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Umwelt
Postanschrift: Seeburger Chaussee 2
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
E-Mail: Robert.Hollstein@LfU.Brandenburg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lfu.brandenburg.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Deichbau LK Uckermark, Polder 5/6, Baulos 69 (LP nach HOAI)

Referenznummer der Bekanntmachung: VB-20-230

II.1.2)CPV-Code Hauptteil

71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

II.1.3)Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Planungsleistungen Deich

Los-Nr.: 1

II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)

71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros

71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

71250000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste

71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros

II.2.3)Erfüllungsort

NUTS-Code: DE40I Uckermark

Hauptort der Ausführung:

16307 Gartz (Oder) Der zu betrachtende Deich befindet sich im Nordosten des Landkreis Uckermark, etwa15 km nördlich von Schwedt/Oder, nahe der Stadt Gartz (Oder). Der Deich verläuft nahezu in nord-südlicher Richtung zwischen Polderplattenweg (Deich-km 3+000) und dem Schöpfwerk Gartz (Deich-km 6+880).

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

1. Objektplanung Ingenieurbauwerke

Es handelt sich um Grundleistungen der Objektplanung gemäß Teil 3, Abschnitt 3 "Ingenieurbauwerke" gemäß Anlage 12 (Leistungsbild Ingenieurbauwerke), Leistungsphasen 5 bis 7 (Ausführungsplanung, Vorbereiten der Vergabe, Mitwirken bei der Vergabe).

Bei der Planungsbearbeitung zum Objekt Deich sind u. a. die Inhalte der TöB-Stellungnahmen, die Auflagen und Hinweise des Planfeststellungsbeschlusses sowie der Prüfbericht der Bauprüfstelle des LfU (damals LUA)zu beachten. Im Besonderen sind die Belange der Nationalparkverwaltung (NLPV) zu berücksichtigen.

Die anrechenbaren Kosten betragen gemäß Kostenschätzung des AG 16.500.000,- EUR. Der AG geht von einer Zuordnung der Objektplanung in die Honorarzone III, Mindestsatz aus.

Der Umbauzuschlag wird mit 5,0 % festgesetzt.

2. Fachplanung Tragwerksplanung

Es sind die Grundleistungen der Fachplanung gemäß Teil 4, Abschnitt 1 "Tragwerksplanung" gemäß Anlage 14 (Leistungsbild Tragwerksplanung) Leistungsphasen 3 und 4 (Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung) zu erbringen.

Für die Leistungsphasen 5 und 6 (Ausführungsplanung, Vorbereiten der Vergabe) sind keine Leistungen zu erbringen.

Der Deich kann bei stark unterschiedlichen Baugrundverhältnissen und Tragwerksanforderungen u. U. in mehrere Teilobjekte unterteilt werden. Sofern dabei in wesentlichen Teilen unter-schiedliche Tragsysteme erforderlich werden, verhandeln AN und AG die angemessene vertragliche Würdigung des Mehraufwandes.

Die anrechenbaren Kosten betragen gemäß Kostenschätzung des AG 14.850.000,- EUR. Der AG geht von einer Zuordnung der Tragwerksplanung in die Honorarzone III, Mindestsatz aus.

Der Umbauzuschlag wird mit 0,0 % festgesetzt.

3. Erkundungskonzept und Beschreibung der Baugrundverhältnisse

Es sind Grundleistungen für das Leistungsbild Geotechnischer Bericht gemäß Anlage 1 der HOAI 2013, Punkt1.3 "Geotechnik" zu erbringen.

Gemäß des im Punkt 1.3.3 näher beschriebenen Leistungsbildes Geotechnik sind von den auf-geführten Teilleistungen alle drei zu erbringen.

Die Honorarbemessung erfolgt anhand Anlage 1 der HOAI 2013, Punkt 1.3.4 (1) in Verbindung mit den anrechenbaren Kosten der Fachplanung Tragwerksplanung des jeweiligen Teilobjekts und unter Beachtung der vorgenannten Prozentsätze gem. Punkt 1.3.3 (2).

Für eine wirklichkeitsnahe Tragwerksplanung werden umfangreiche Kenntnisse des anstehen-den Bodens benötigt. Der AN schätzt ein, welche Bodenparameter und welche Erkundungs-dichte für die Bemessung des Deiches erforderlich sind und erarbeitet auf dieser Grundlage ein Erkundungskonzept. Dieses dient dem AG als Grundlage für die Vergabe der Aufschluss- und Labor arbeiten.

In Auswertung der Ergebnisse erarbeitet der AN einen geotechnischen Bericht gemäß EN 1997-2 i. V. m. DIN4020.

Die anrechenbaren Kosten betragen gemäß Kostenschätzung des AG 14.850.000,- EUR. Der AG geht von einer Zuordnung der Tragwerksplanung in die Honorarzone III, Mindestsatz aus.

4. Besondere Leistungen

Der AN ermittelt auf Basis der eigenen Leistungsfähigkeit und personellen Kapazitäten den Aufwand der im Folgenden beschriebenen, besonderen Leistungen und stellt die Honorarkosten detailliert und nachvollziehbarzusammen.

– Aufgabenstellung, Begleitung und Überwachung Baugrunderkundung

– Entsorgungskonzept

– Kostenberechnung (KB) nach DIN 276

– Bauablaufplan (BAP)

– Transport- und Logistikkonzept

– Prüfen und Werten von Nebenangeboten (optional)

– Antrag auf Planänderung

– Fotodokumentation

– Deutsch-Polnische Grenzkommission

– Vervielfältigung der Ausführungsunterlagen

5. Die bei der Planung zu berücksichtigenden Aspekte und weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession

Laufzeit in Monaten: 31

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag

Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 232-571921

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 1

Los-Nr.: 1

Bezeichnung des Auftrags:

Planungsleistungen Deich

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:

22/11/2020

V.2.2)Angaben zu den Angeboten

Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein

V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs

Offizielle Bezeichnung: seecon Ingenieure GmbH
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Land: Deutschland

Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja

V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)

Gesamtwert der Beschaffung: 241 459.87 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Ergänzende Hinweise:

1. Das für das hiesige Verfahren vorgesehene Bietergespräch wird voraussichtlich am 4./5. August 2020 stattfinden. Es ist geplant, am 18. August 2020 den Zuschlag zu erteilen.

2. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.

3. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den

Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.

Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.

Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4R6VL

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich – Mann – Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 331866-1610
Fax: +49 331866-1652

VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 Haus S
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Telefon: +49 331866-7232
Fax: +49 331866-7248
Internet-Adresse: www.mluk.brandenburg.de

VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des §160GWBbeachtet werden.

Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs.3S.1 Nr. 1-4 GWB hin.

Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist:

Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:

1.

der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10Kalendertagengerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4.

Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Offizielle Bezeichnung: Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 Haus S
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Telefon: +49 331866-7232
Fax: +49 331866-7248
Internet-Adresse: www.mluk.brandenburg.de

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

14/04/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil

71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)

71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros

71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

71250000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste

71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros

VII.1.3)Erfüllungsort

NUTS-Code: DE40I Uckermark

Hauptort der Ausführung:

16307 Gartz (Oder) Der zu betrachtende Deich befindet sich im Nordosten des Landkreis Uckermark, etwa15 km nördlich von Schwedt/Oder, nahe der Stadt Gartz (Oder). Der Deich verläuft nahezu in nord-südlicher Richtung zwischen Polderplattenweg (Deich-km 3+000) und dem Schöpfwerk Gartz (Deich-km 6+880).

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

1. Objektplanung Ingenieurbauwerke

Es handelt sich um Grundleistungen der Objektplanung gemäß Teil 3, Abschnitt 3 "Ingenieurbauwerke" gemäß Anlage 12 (Leistungsbild Ingenieurbauwerke), Leistungsphasen 5 bis 7 (Ausführungsplanung, Vorbereiten der Vergabe, Mitwirken bei der Vergabe).

Bei der Planungsbearbeitung zum Objekt Deich sind u. a. die Inhalte der TöB-Stellungnahmen, die Auflagen und Hinweise des Planfeststellungsbeschlusses sowie der Prüfbericht der Bauprüfstelle des LfU (damals LUA)zu beachten. Im Besonderen sind die Belange der Nationalparkverwaltung (NLPV) zu berücksichtigen.

Die anrechenbaren Kosten betragen gemäß Kostenschätzung des AG 16.500.000,- EUR. Der AG geht von einer Zuordnung der Objektplanung in die Honorarzone III, Mindestsatz aus.

Der Umbauzuschlag wird mit 5,0 % festgesetzt.

2. Fachplanung Tragwerksplanung

Es sind die Grundleistungen der Fachplanung gemäß Teil 4, Abschnitt 1 "Tragwerksplanung" gemäß Anlage 14 (Leistungsbild Tragwerksplanung) Leistungsphasen 3 und 4 (Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung) zu erbringen.

Für die Leistungsphasen 5 und 6 (Ausführungsplanung, Vorbereiten der Vergabe) sind keine Leistungen zu erbringen.

Der Deich kann bei stark unterschiedlichen Baugrundverhältnissen und Tragwerksanforderungen u. U. in mehrere Teilobjekte unterteilt werden. Sofern dabei in wesentlichen Teilen unter-schiedliche Tragsysteme erforderlich werden, verhandeln AN und AG die angemessene vertragliche Würdigung des Mehraufwandes.

Die anrechenbaren Kosten betragen gemäß Kostenschätzung des AG 14.850.000,- EUR. Der AG geht von einer Zuordnung der Tragwerksplanung in die Honorarzone III, Mindestsatz aus.

Der Umbauzuschlag wird mit 0,0 % festgesetzt.

3. Erkundungskonzept und Beschreibung der Baugrundverhältnisse

Es sind Grundleistungen für das Leistungsbild Geotechnischer Bericht gemäß Anlage 1 der HOAI 2013, Punkt1.3 "Geotechnik" zu erbringen.

Gemäß des im Punkt 1.3.3 näher beschriebenen Leistungsbildes Geotechnik sind von den auf-geführten Teilleistungen alle drei zu erbringen.

Die Honorarbemessung erfolgt anhand Anlage 1 der HOAI 2013, Punkt 1.3.4 (1) in Verbindung mit den anrechenbaren Kosten der Fachplanung Tragwerksplanung des jeweiligen Teilobjekts und unter Beachtung der vorgenannten Prozentsätze gem. Punkt 1.3.3 (2).

Für eine wirklichkeitsnahe Tragwerksplanung werden umfangreiche Kenntnisse des anstehen-den Bodens benötigt. Der AN schätzt ein, welche Bodenparameter und welche Erkundungs-dichte für die Bemessung des Deiches erforderlich sind und erarbeitet auf dieser Grundlage ein Erkundungskonzept. Dieses dient dem AG als Grundlage für die Vergabe der Aufschluss- und Labor arbeiten.

In Auswertung der Ergebnisse erarbeitet der AN einen geotechnischen Bericht gemäß EN 1997-2 i. V. m. DIN4020.

Die anrechenbaren Kosten betragen gemäß Kostenschätzung des AG 14.850.000,- EUR. Der AG geht von einer Zuordnung der Tragwerksplanung in die Honorarzone III, Mindestsatz aus.

4. Besondere Leistungen

Der AN ermittelt auf Basis der eigenen Leistungsfähigkeit und personellen Kapazitäten den Aufwand der im Folgenden beschriebenen, besonderen Leistungen und stellt die Honorarkosten detailliert und nachvollziehbarzusammen.

– Aufgabenstellung, Begleitung und Überwachung Baugrunderkundung

– Entsorgungskonzept

– Kostenberechnung (KB) nach DIN 276

– Bauablaufplan (BAP)

– Transport- und Logistikkonzept

– Prüfen und Werten von Nebenangeboten (optional)

– Antrag auf Planänderung

– Fotodokumentation

– Deutsch-Polnische Grenzkommission

– Vervielfältigung der Ausführungsunterlagen

5. Die bei der Planung zu berücksichtigenden Aspekte und weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession

Beginn: 23/11/2020

Ende: 31/12/2023

VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)

Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 241 459.87 EUR

VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs

Offizielle Bezeichnung: seecon Ingenieure GmbH
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Land: Deutschland

Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja

VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen

Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Im Rahmen der beantragten dritten Auftragsänderung sollen Mehrleistungen im Zusammenhang mit der Baugrunduntersuchung und der Vermessung beauftragt werden. Aufgrund hoher Wasserstände, im Polder waren einige Bereiche nicht zugänglich, so dass der Vermesser mehrfach anreisen musste. Zusätzlich muss die aufzumessende Fläche vergrößert werden, da auf 1.800 m Länge ein Konflikt zwischen Parallelgraben und geplanter Baustraße droht, der eine bauzeitliche polderseitige Verschiebung des Parallelgrabens erforderlich macht. Vertraglich vereinbartes Vertragsende war der 31.12.2022. Der Vertrag soll auf den 31.12.2023 verlängert werden.

VII.2.2)Gründe für die Änderung

Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)

Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Die erste kumulative Voraussetzung ("aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann") ist eine verkürzte Umsetzung der entsprechenden Richtlinienklausel in Art. 72 lit. b) i) RL 2014/24/EU:

"(…) aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen wie der Austauschbarkeit oder Kompatibilität mit im Rahmen des ursprünglichen Vergabeverfahrens geschaffenen Ausrüstungsgegenständen, Dienstleistungen der Anlagen nicht erfolgen kann."

Mit "nicht erfolgen kann" ist nicht etwa eine technische oder wirtschaftliche Unmöglichkeit gemeint, sondern die objektive Unzweckmäßigkeit unter Berücksichtigung wirtschaftlicher oder technischer Gesichtspunkte, wie z.B. der Austauschbarkeit oder Kompatibilität mit ursprünglich geschaffenen Ausrüstungsgegenständen, Dienstleistungen oder Anlagen. Vor diesem Hintergrund ist in jedem Einzelfall konkret zu prüfen, ob eine derartige wirtschaftliche oder technische Abhängigkeit gegeben ist. Die Regelung setzt eine fehlende Trennbarkeit der ursprünglichen Leistung des ursprünglichen Auftragnehmers und der Zusatzleistung voraus, die sowohl technisch als auch wirtschaftlich begründet werden kann.

Vorliegend besteht eine solche Trennbarkeit zu a) nicht, weil hier eine bereits beauftragte Leistung lediglich vervollständigt werden soll, was witterungsbedingt mehrfach verschoben werden musste (Höhere Gewalt). Darüber hinaus soll das vom NAN erzeugte Aufmaß (Größe etwa 33 ha) lediglich um mehrere kleine Flächen mit einer Gesamtgröße von etwa 2,3 ha (< 10 %) ergänzt und erweitert werden. Der als NAN beauftragte Vermesser kennt das Gebiet mittlerweile sehr gut und weiß genau, an welchen Stellen noch zusätzliche Messpunkte genommen werden müssen. Ein neuer Auftragnehmer würde zur Sicherstellung des Lückenschlusses deutlich mehr "Sicherheitspunkte" mit aufnehmen, hätte also einen deutlichen Mehraufwand, um die Konsistenz der Datengrundlage sicherzustellen. Für den AG hätte ein neuer AN eine weitere Einweisung vor Ort zur Folge, was inkl. Vor- und Nachbereitung, Fahrzeit und Durchführung erfahrungsgemäß 1,5 Arbeitstage umfasst zzgl. der Erläuterungen zur Einführung in die Gepflogenheiten der Vertragsabwicklung des AG.

Die zweite kumulative Voraussetzung ("mit erheblichen Schwierigkeiten oder mit beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre") fungiert nach dem Wortlaut der Vorschrift ersichtlich als Korrektiv, namentlich dazu, solche Fälle der Inkompatibilität auszuschließen, die letztlich nicht zu deutlichen, d.h. "erheblichen" Schwierigkeiten oder "beträchtlichen" Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber führen. In derartigen Fällen ist eine Inkompatibilität somit hinzunehmen und die zusätzliche Leistung neu zu vergeben. Gibt es hingegen auf dem Markt kompatible oder zumutbare Leistungen, die von mehreren Unternehmen neben dem derzeitigen Auftragnehmer erbracht werden, spricht nichts gegen ein neues Vergabeverfahren, wenn Inkompatibilität oder Unzumutbarkeit auf andere Weise als durch Beauftragung des derzeitigen Auftragnehmers vermieden werden kann.

Vorliegend würde ein neues Vergabeverfahren, welches in der Akquirierung eines neuen AN enden könnte, die dargestellten Schwierigkeiten/ Mehrkosten verursachen. Die Koordinierung der Probenahmen und die Auswertung und Interpretation der Analysen sollten von derjenigen Person oder Büro vorgenommen werden, die auch mit den übrigen geotechnischen Untersuchungen dieses Projektes betraut ist, damit die Informationen konsistent sind und an einem Punkt zusammenlaufen. Die Beauftragung mehrerer AN birgt die Gefahr von Informationsverlusten.

VII.2.3)Preiserhöhung

Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)

Wert ohne MwSt.: 295 303.31 EUR

Gesamtauftragswert nach den Änderungen

Wert ohne MwSt.: 307 477.27 EUR

© Europäische Union, http://ted.europa.eu, 1998-2022

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