Startseite »

Deutschland, Karlsruhe: Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit (2022/S 150-430134)

Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Deutschland, Karlsruhe: Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit (2022/S 150-430134)

05/08/2022

  
S150

Deutschland-Karlsruhe: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

2022/S 150-430134

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:

Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG
Postanschrift: Schwarzwaldstraße 82
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Region Südwest
E-Mail: Spezialisten-Kleinleistungsteam@deutschebahn.com
Telefon: +49 721938-6266
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung 10714 NT 164-2

Referenznummer der Bekanntmachung: TEB-SW2/01/21/10714

II.1.2)CPV-Code Hauptteil

71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

II.1.3)Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung

II.2.3)Erfüllungsort

NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis

NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald

NUTS-Code: DE133 Emmendingen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

ABS/NBS Karlsruhe-Basel, StA 8, Generalplanung

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession

Beginn: 06/02/2002

Ende: 31/12/2020

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja

Projektnummer oder -referenz:

2014-DE-TM-0094-M

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: TEB-SW2/01/21/10714

Bezeichnung des Auftrags:

ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen Planfeststellungsabschnitt 8

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:

06/02/2002

V.2.2)Angaben zu den Angeboten

Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein

V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs

Offizielle Bezeichnung: Sweco GmbH
Postanschrift: KAISERSTRASSE 235-237,
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 0721-6193780
Internet-Adresse: https://www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe

Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein

V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)

Gesamtwert der Beschaffung: 1.00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland

VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§168 Abs.2 , S1 GWB)

Die Zuschlagserteilung ist möglich, 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder Email, bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post. (§134 Abs. 2 GWB)

Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, das die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw.

– soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind

– Bis zum Ablauf der Teilnahme – bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind ( §160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die im §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

01/08/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil

71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort

NUTS-Code: DE Deutschland

NUTS-Code: DE133 Emmendingen

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Planungsleistungen ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Streckenabschnitt 8

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession

Beginn: 06/02/2002

Ende: 31/12/2020

VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)

Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR

VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs

Offizielle Bezeichnung: Sweco GmbH
Postanschrift: Kaiserstrasse 235 – 237
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 0721-6193780
Internet-Adresse: www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe

Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein

VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen

Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

LÄA 164-2 Die Umweltgutachten der Planfeststellungsunterlagen des PfA 8.0 umfassen Kartierdaten, die im Rahmen von drei

unterschiedlichen faunistischen und floristisch / vegetationskundlichen Kartierkampagnen in 2017 bis 2019 erhoben wurden. Sie weisen unterschiedliche Methodik und Erfassungskorridore auf und wurden von unterschiedlichen Personen/Büros erhoben. Dies entspricht nicht den fachlichen Standards und wurde folgerichtig im Planfeststellungsverfahren in den Einwendungen der Naturschutzbehörden vorgebracht. Wegen Unterschiedlicher Zeiträume und Kartierstandards ist eine neue Kartierung notwendig.

Zwei maßgebliche Sachverhalte, warum die Kartier-Daten unterschiedliche Kartierstandards und Jahresdatum haben. 1.:Festlegungen aus dem Scopingverfahren PfA 7.1-7.4/8.0 wurden bei den Kartierkonzepten des PfA 8.0 nicht hinreichend berücksichtigt, weil nicht allen Forderungen nachträglich nachgekommen werden konnte, z.B. war die nachträgliche Erweiterung von Untersuchungskorridoren sowie die Erhöhung der Anzahl der Kartierdurchgänge für den PfA 8.0 aus zeitlichen Gründen zum damaligen Zeitpunkt nicht mehr möglich. 2.: aufgrund der Festlegung eines nördl. Standorts der PWC-Anlage an der BAB 5 im Frühjahr 2019 wurden Erfassungsdaten aus den Kartierungen für den PfA 7.4 integriert, welche entsprechend den Abstimmungsergebnissen mit der HNB im Nachgang zum Scopingverfahren durch die mit den Kartierungen in den PfA 7.2-7.4 beauftragten Planer erhoben wurden und somit eine andere Kartiermethode als die im PfA 8.0 durchgeführten Kartierungen aufweisen.

VII.2.2)Gründe für die Änderung

Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)

Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Die später kommenden Änderungen durch die Vorgaben des EBA sowie die Verschiebung des Standortes der PWC-Anlage waren für den AN trotz sorgfältiger und umsichtiger Vorbereitung nicht vorhersehbar und konnten nicht von vorne herein in die ursprüngliche Bearbeitung eingeplant werden. Es handelt sich somit um unvorhersehbare Umstände, die trotz Sorgfaltspflicht nicht im Vorfeld hätten erkannt werden können. Diese Leistung ist eine nötige Vorarbeit um die Aktualität der Genehmigungsunterlagen sicherzustellen und ist daher erforderlich.

VII.2.3)Preiserhöhung

Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)

Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR

Gesamtauftragswert nach den Änderungen

Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR

© Europäische Union, http://ted.europa.eu, 1998-2022

arcguide Sonderausgabe 2023
Projekte
arcguide Partner
Architektenprofile
 


Sie möchten auch Ihr Büro präsentieren und Ihre neuesten Projekte vorstellen? Zum Antragsformular »


Sie haben bereits ein Büroprofil auf arcguide.de und möchten Ihre neuesten Projekte vorstellen? Zum Projektformular »

Ausschreibungen
Konradin Architektur
Titelbild md 03-04
Ausgabe
03-04.2024 kaufen
EINZELHEFT
ABO

 


Architektur Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Architektur-Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Medien GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum arcguide Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des arcguide Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de