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Deutschland, Frankfurt am Main: Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit (2022/S 094-260653)

Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Deutschland, Frankfurt am Main: Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit (2022/S 094-260653)

16/05/2022

  
S94

Deutschland-Frankfurt am Main: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

2022/S 094-260653

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:

Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Capalbo, Gianna
E-Mail: gianna.capalbo@deutschebahn.com
Telefon: +49 91121939237
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Projekt: Brenner-Nordzulauf (München – Rosenheim – Grenze D/A – Kundl/ Radfeld – Innsbruck)Geotechnische und hydrochemische Laboranalysen , Lph 1+2

Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI49045

II.1.2)CPV-Code Hauptteil

71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

II.1.3)Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)

71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

II.2.3)Erfüllungsort

NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt

Hauptort der Ausführung:

Das temporärere Bohrkernlager zur Abholung der Proben liegt in 83115 Neubeuern.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Gegenstand dieser Ausschreibung sind labortechnische Untersuchungen und Tests an den durch Erkundungsbohrungen gewonnenen Boden-, Fels- und Wasserproben. Die labortechnisch ermittelten Kennwerte und Ergebnisse dienen als Ergänzung zur Beschreibung und Beurteilung der geologischen, geotechnischen und hydrogeologischen Untergrundverhältnisse und zur Ermittlung der Kennwerte für das Baugrundmodell.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession

Beginn: 26/05/2021

Ende: 30/05/2021

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag

Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 098-259632

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 20FEI49045

Bezeichnung des Auftrags:

Projekt: Brenner-Nordzulauf (München – Rosenheim – Grenze D/A – Kundl/ Radfeld – Innsbruck)Geotechnische und hydrochemische Laboranalysen , Lph 1+2

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:

18/05/2021

V.2.2)Angaben zu den Angeboten

Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein

V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs

Offizielle Bezeichnung: LGA Bautechnik GmbH
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland

Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein

V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland

VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

11/05/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil

71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)

71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

VII.1.3)Erfüllungsort

NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt

Hauptort der Ausführung:

Das temporärere Bohrkernlager zur Abholung der Proben liegt in 83115 Neubeuern.

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand dieser Ausschreibung sind labortechnische Untersuchungen und Tests an den durch Erkundungsbohrungen gewonnenen Boden-, Fels- und Wasserproben. Die labortechnisch ermittelten Kennwerte und Ergebnisse dienen als Ergänzung zur Beschreibung und Beurteilung der geologischen, geotechnischen und hydrogeologischen Untergrundverhältnisse und zur Ermittlung der Kennwerte für das Baugrundmodell.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession

Beginn: 26/05/2021

Ende: 30/05/2023

VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs

Offizielle Bezeichnung: LGA Bautechnik GmbH
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland

Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein

VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen

Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Derzeit finden bzw. fanden die ersten Bohrarbeiten an den vorgesehenen Bohrpunkten statt. Im Rahmen der Bohrarbeiten werden die benötigten Bodenproben für die Laboruntersuchungen gewonnen.

Es wurde festgestellt, dass das Probenmaterial aus dem Seeton eine deutlich schlechtere Bodenqualität hat als vorhersehbar war und als bei der Ausschreibung angenommen. Die Proben sind tw. sehr weich bis fast flüssig. In Konsequenz können entscheidende Versuche für dieses Probenmaterial technisch nicht ausgeführt werden. Bei diesen Versuchen quoll das Probenmaterial aus den Messzellen und die Versuche mussten ohne Ergebnis aufgegeben werden. Der Baugrundgutachter hat daraufhin zusammen mit dem EBA-Sachverständigen für Geotechnik ein spezielles Laboruntersuchungsprogramm erstellt, welches der flüssigen Bodenbeschaffenheit als auch den speziellen Eigenschaften gerecht wird und die Grundlage für die vorliegende Anzeige bzw. den avisierten Nachtrag darstellt. Ziel ist es, das Materialverhalten des Bodens ausreichend zu beschreiben, um für die Planung und Realisierbarkeit eine ausreichende Sicherheit zu schaffen. Es besteht ansonsten ein großes Risiko, dass in späteren Leistungsphasen Planungen verworfen werden müssen. Die gegenständlichen Versuche sind nicht als Ergänzung, bzw. Optimierung des bisher beauftragten Laborprogramms zu verstehen. Diese Versuche stellen einen Ersatz, der für den Seeton nicht geeigneten Versuche dar, um deren Stoffverhalten zu erfassen.

Die Ausgangswerte und das Materialverhalten stellt die Grundlage für die Ermittlung von Stoffmodellen für die bereits in dieser Leistungsphase vorgesehenen numerischen Berechnungen dar. Ohne diese Versuche sind Setzungsberechnungen oder Berechnungen zur dynamischen Stabilität aufgrund der dann fehlenden Eingangsparameter nicht durchführbar. Das vom Geotechnikspezialisten der DB-Netz AG ausgeschriebene und vom Baugrundgutachter bestätigte Feld- und Laborprogramm hat sich aufgrund der nicht vorhersehbar andersartigen Materialbeschaffenheit in Hinblick des vorliegenden Seetons als nicht geeignet herausgestellt. Es handelt sich bei den Versuchen um bodenmechanische Spezielversuche wie Lastgesteuerte oedometrische Kompressionsversuche mit langen Kriechphasen, Triaxiale Kompressionsversuche mit K0-Konsolidierung, weggesteuerte oedometrische Kompressionsversuche an gesättigten Seetonproben mit sprunghafter Änderung der axialen Stauchungsgeschw.Triaxiale Kompressionsversuche mit K0-Konsolidierung und sprunghafter Änderung der axialen Stauchgeschwindigkeit, triaxiale Extensionsversuche mit K0-Konsolidierung und sprunghafter Änderung der axialen Stauchungsgeschwindigkeit, Triaxialversuch mit K0-Konsolidierung und zyklischer BEanspruchung mit bis zu 10000 Lastzyklen, isotrope Kompressionsversuche, Messungen der Schubfestigkeit während des Kriechvorgangs, Kirechversuche unter Deviatorspannung, Benderelemttests, Resonant-Coumn Versche sowie der entsprechenden Abstimmungsstunden zur Versuchsdurchführung und die Erstellung von Laborberichten. – LÄ03

VII.2.2)Gründe für die Änderung

Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)

Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Derzeit finden bzw. fanden die ersten Bohrarbeiten an den vorgesehenen Bohrpunkten statt. Im Rahmen der Bohrarbeiten

werden die benötigten Bodenproben für die Laboruntersuchungen gewonnen.

Es wurde festgestellt, dass das Probenmaterial aus dem Seeton eine deutlich schlechtere Bodenqualität hat als dies

vorhersehbar war und als bei der Ausschreibung angenommen. Die Proben sind tw. sehr weich bis fast flüssig. In Konsequenz

können entscheidende Versuche für dieses Probenmaterial technisch nicht ausgeführt werden. Aus den gewonnenen

Bodenproben können ohne die o.g. Spezielversuche keine Erkenntnisse über deren Stoffverhalten und bodenmechanischen

Eigenschaften gewonnen werden. Somit besteht das Risiko, dass weitere Planungsschritte ohne bodenmechanische

Eingangsparameter stattfinden müssten und somit verworfen werden müssten.

VII.2.3)Preiserhöhung

© Europäische Union, http://ted.europa.eu, 1998-2022

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