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Deutschland, Ehekirchen: Bekanntmachung vergebener Aufträge (2022/S 150-429499)

Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Deutschland, Ehekirchen: Bekanntmachung vergebener Aufträge (2022/S 150-429499)

05/08/2022

  
S150

Deutschland-Ehekirchen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

2022/S 150-429499

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Ehekirchen
Postanschrift: Bräugarten 1
Ort: Ehekirchen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Postleitzahl: 86676
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Partner mbB
E-Mail: vergabe@prof-rauch-baurecht.de
Telefon: +49 94129734-10
Fax: +49 94129734-11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ehekirchen.de

I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde

I.5)Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

BvA_Gemeinde Ehekirchen_Neubau 3-gruppiger Kindergarten_Arch

Referenznummer der Bekanntmachung: 24/22

II.1.2)CPV-Code Hauptteil

71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

II.1.3)Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Gemeinde Ehekirchen plant die Neuerrichtung einer 3-gruppigen Kindergarteneinrichtung, Flurnummer 26/16, Gemarkung Ehekirchen. Die Positionierung des Gebäudes soll zusammen mit der städtebaulichen Rahmenplanung abgestimmt werden. Stellplätze sollen ebenfalls mit der städtebaulichen Rahmenplanung für die Dorferneuerung definiert und abgestimmt werden.

.

Vergeben werden im Wege der stufenweisen Beauftragung die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1 sowie als Besondere Leistungen die Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inklusive Verwendungsnachweis) und die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.

II.1.6)Angaben zu den Losen

Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)

Niedrigstes Angebot: 193 206.52 EUR / höchstes Angebot: 237 312.92 EUR das berücksichtigt wurde

II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)

71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros

71210000 Beratungsdienste von Architekten

71250000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste

71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden

71251000 Dienstleistungen von Architekturbüros und Bauabnahme

II.2.3)Erfüllungsort

NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen

Hauptort der Ausführung:

Flurnummer 26/16, Gemarkung Ehekirchen 86676 Ehekirchen Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Gemeinde Ehekirchen plant die Neuerrichtung einer 3-gruppigen Kindergarteneinrichtung, Flurnummer 26/16, Gemarkung Ehekirchen. Die Positionierung des Gebäudes soll zusammen mit der städtebaulichen Rahmenplanung abgestimmt werden. Stellplätze sollen ebenfalls mit der städtebaulichen Rahmenplanung für die Dorferneuerung definiert und abgestimmt werden.

.

Angedacht sind drei Gruppenräume mit Nebenräumen, ein Therapieraum, ebenso Lagerräume und Personalräume, ein Mehrzweckraum und Speiseraum, aber auch Bereiche für die Eltern. Ein bereits erstelltes Raumprogramm (Stand 20.12.2021) geht von einer Nettoraumfläche von 560,5 m² aus.

.

Nach derzeitiger grober Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtkosten (KG 300, 400 und 600) auf rund 1.850.000,00 EUR netto.

.

Die Planungsleistungen sollen im Frühjahr/Sommer 2022 vergeben werden. Das Projekt soll dann zügig und zeitnah realisiert und bezugsfertig werden.

.

Vergeben werden im Wege der stufenweisen Beauftragung die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1 sowie als Besondere Leistungen die Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inklusive Verwendungsnachweis) und die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.

.

– Stufe 1: Lph 1-4

– Stufe 2: Lph 5-7

– Stufe 3: Lph 8 und 9

.

Es sollen Fördermittel beantragt werden, eine entsprechende Mithilfe durch den Architekten wird erwartet (vgl. Besondere Leistungen).

II.2.5)Zuschlagskriterien

Qualitätskriterium – Name: Angaben zur Arbeitsweise / Gewichtung: 35

Qualitätskriterium – Name: Verfügbarkeit / Gewichtung: 10

Qualitätskriterium – Name: Personaleinsatzplan / Gewichtung: 10

Qualitätskriterium – Name: Berufserfahrung des zum Einsatz kommenden Personals / Gewichtung: 10

Qualitätskriterium – Name: Standardeindruck der Kompetenz des Teams (Projektleiter und Bauleiter) / Gewichtung: 5

Preis – Gewichtung: 30

II.2.11)Angaben zu Optionen

Optionen: ja

Beschreibung der Optionen:

Stufenweise Beauftragung:

Stufe 1: Leistungsphasen 1, 2, 3 und 4

Stufe 2: Leistungsphasen 5, 6 und 7

Stufe 3: Leistungsphasen 8 und 9

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist 2024.

.

Ein Raumprogramm vom 20.12.2021 sowie eine Aktennotiz zum Startgespräch am 15.12.2021 werden den Bewerbern von Anfang an mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.

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Die Angebotsfrist gem. § 17 Abs. 7 VgV soll von 25 Tagen auf 15 Tage verkürzt werden, nachdem die Beauftragung bereits Ende Mai 2022 erfolgen muss.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 057-149740

IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 24/22

Bezeichnung des Auftrags:

Gemeinde Ehekirchen_Neubau 3-gruppiger Kindergarten_Arch

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja

V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:

26/07/2022

V.2.2)Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4

Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0

Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0

Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4

Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein

V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde

Offizielle Bezeichnung: Hrycyk Architekten GmbH
Postanschrift: Sommerstr. 9
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81543
Land: Deutschland

Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja

V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)

Niedrigstes Angebot: 193 206.52 EUR / höchstes Angebot: 237 312.92 EUR das berücksichtigt wurde

V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYRT43

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland

VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

01/08/2022

© Europäische Union, http://ted.europa.eu, 1998-2022

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