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Behördenzentrum Heilbronn – Umbau und Sanierung zum Familiengericht

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Behördenzentrum Heilbronn – Umbau und Sanierung zum Familiengericht

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Im Rahmen einer umfassenden Sanierung durch müller . architekten erfuhr das Behördenzentrum in Heilbronn auch eine Umgestaltung zum Familiengericht.

Das Behördenzentrum wurde im Jahr 1983 in der Rollwagstraße 16, 74072 Heilbronn errichtet und beherbergt mehrere Landesbehörden, u. a. das Regierungspräsidium Stuttgart, Vermögen und Bau Baden-Württemberg – Amt Heilbronn, Teile des Grundbucherfassungsamtes und den Polizeiposten-Innenstadt. Durch die Schließung der Kantine im Jahr 2015 entstand ein Leerstand im Gebäude von ca. 900 m².

Im Zuge der Sanierung des Gebäudes sollte das benachbarte Familiengericht mit modernen Gerichtssälen im EG und Büroflächen im 1.OG neu untergebracht werden. Die umfassende Brandschutz- und Fassadensanierung für das Gesamtgebäude wurde in einem getrennten Bauabschnitt umgesetzt.

Auf den freigewordenen Flächen der ehemaligen Kantine und weiteren frei gewordenen Büroflächen im Erdgeschoss werden sechs Gerichtssäle, Beraterzimmer und verschiedene Nebenräume des Familiengerichts geplant. Kernpunkt des Entwurfes ist die Realisierung einer gesicherten Erschließung der Gerichtsräume und Beratungszimmer und eines öffentlichen Bereiches für das Familiengericht, der durch den Hauptzugang des Gebäudes erfolgt.

Die Gerichtsräume werden als trennender innenliegender Riegel zwischen den gesicherten und öffentlichen Bereich gelegt. Die Besucher gelangen über eine Zugangsschleuse am Haupteingang in das öffentliche Foyer und von dort aus in die Gerichtsräume. Die Richter gelangen über einen separaten Zugang in einen gesicherten Flurbereich. Von hier aus gelangt man in die Beratungszimmer und in die Gerichtsräume. Dieser gesicherte Bereich dient bei Gefahr als direkte Rückzugsmöglichkeit aus den Gerichtsräumen. Der Flurbereich ist ebenfalls an ein Treppenhaus angebunden, das die  Büroflächen des Familiengerichtes im 1.Obergeschoss verbindet.

Die Fläche der ehemaligen Kantine und der östlichen Büroflächen werden für diese Maßnahme bis auf den Rohbau rückgebaut und entkernt.

Für die zentrale Betriebstechnik werden Flächen im Untergeschoss notwendig. Für die Umbaumaßnahmen müssen strukturelle Eingriffe vorgenommen werden, da sich die ursprüngliche Kantinennutzung für neue Gerichtsräume nicht weiterverwenden lässt.

Die Statik und die Konstruktion kann zwar weiterverwendet werden, aber die technischen Gewerke müssen jedoch komplett zurückgebaut werden und bilden zusammen mit dem Innenraumkonzept den größten Baustein für die Neukonzeption des Familiengerichtes. Die Fassade muss aufgrund mangelnder bauphysikalischer und sicherheitstechnischer Anforderungen ebenfalls ausgewechselt werden.

In den öffentlichen Bereichen soll Holz als Bodenbelag und teilweise als Wandverkleidung zum Einsatz kommen, ansonsten werden die restlichen Flächen weiß gestrichen.

Die Wände der innenliegenden Gerichtssäle sollen mit Systemwänden ausgeführt werden, da die hohe Vertraulichkeitsanforderung einen geprüften Schallschutznachweis erfordert. Ebenso sollen diese Wände der Raumakustik dienen. Die Wände zu den Fluren werden als raumhohe transluzente Glaswände ausgeführt. Die Glastrennwände sind zwar lichtdurchlässig, aber erfüllen die Anforderung an die Diskretion. Verschiedene Wände werden mit einer akustisch wirksamen Holzverkleidung belegt.

Die Türen der Glaswände in die Gerichtssäle sind als Holztüren mit seitlichem Holzelement für Anzeigemonitore geplant. Die Nebenräume sollen aus Trockenbauelementen ausgeführt werden, die je nach Anforderung gestrichen bzw. gefliest werden. Die Deckenflächen müssen in verschiedenen Bereichen akustisch wirksam ausgeführt werden. In den innenliegenden Gerichtsräumen sind  die Kühldecken auf der Unterseite akustisch wirksam belegt, ansonsten können die weiteren Räume  mit einer abgehängten akustisch wirksamen Trockenbaudecke ausgeführt werden.

Grundsätzlich werden abgependelte Langfeldleuchten mit direkter und indirekter Beleuchtung für die Allgemeinbeleuchtung verwendet. Die Glaswände der innenliegenden Gerichtssäle sollen stattdessen speziell so ausgeleuchtet werden, dass diese eine helle Fläche ergeben und somit der Eindruck einer natürlichen Belichtung entsteht. Die Nebenräume erhalten Einbauleuchten.

Das Brandschutzkonzept wurde mit der Feuerwehr, dem Baurechtsamt und dem Brandschutzgutachter abgestimmt. Das Familiengericht ist ein Baustein des Konzeptes für das  Gesamtgebäude. Die Anforderung als Versammlungsstätte wurde hierbei berücksichtigt. Der zweite Fluchtweg aus den Gerichtssälen, die in einem gewissen im Widerspruch zu dem Sicherheitskonzept der Flurbereiche steht, wurde  mit den Beteiligten abgestimmt und in das Brandschutzkonzept integriert.

Im Rahmen der energetischen Sanierung und des gesamten Brandschutzkonzepts sollen die Fassaden, die im Bereich des Familiengerichts angrenzen, ebenfalls erneuert werden. Insgesamt werden die Anforderungen aus dem bauphysikalischen Gutachten und dem Sicherheitskonzept umgesetzt. Die Fassade der ehemaligen Kantine soll hierbei durch Verglasungen mit integriertem Sonnenschutz ausgeführt werden, der tagsüber einen gewissen Sichtschutz darstellt. Ein diskreter Sicht- und Blendschutz muss im Erdgeschoss zusätzlich innenliegend ausgeführt werden. Der außenliegende Sonnenschutz muss trotzdem ausgeführt werden.

In Abstimmung mit dem Landeskriminalamt BW wurden die Maßnahmen und Anforderungen an die Erschließung und die Gebäudehülle festgelegt. Das Konzept der separaten Erschließungen der unterschiedlichen Sicherheitsbereiche mit getrennten Flurbereichen wurde sowohl durch das Landeskriminalamt BW als auch vom Nutzer begrüßt. Die Zugangssituation in das Foyer und den Wartebereich des Familiengerichtes über eine Schleuse, lässt je nach Bedarf des Nutzers und je nach Verfahrenssituation einen kontrollierten Einlass zu.

Die vorhandenen Kunstwerke im Foyer müssen erhalten bleiben und sind im neuen Entwurf integriert. Während der Baustelle werden die Kunstgegenstände gesichert und kommen später wieder zum Vorschein. Ein Bild wird später  an einer gleichwertigen Stelle aufgehängt und die eingelassenen künstlerisch gestalteten Fliesen werden an gleicher Stelle wieder Bestandteil der Bodenbelagsgestaltung.


Standort: Rollwagstraße 16, 74072 Heilbronn
Planung und Bauzeit:
04/2018 – 2021
Bauherr: Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Heilbronn, Rollwagstraße 16, 74072 Heilbronn

Bilder: Oliver Rieger

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