S190
Österreich-Eisenstadt: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2022/S 190-539139
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 9110015765243
Postanschrift: Marktstraße 3
Ort: Eisenstadt
NUTS-Code: AT11 Burgenland
Postleitzahl: 7000
Land: Österreich
E-Mail: office@landesimmobilien-burgenland.at
Telefon: +43 5901026720
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landesimmobilien-burgenland.at/
Adresse des Beschafferprofils: https://burgenland.vergabeportal.at/
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanerleistungen für die Sanierung und Erweiterung der FH Burgenland Campus Pinkafeld
Generalplanerleistungen für die Sanierung und Erweiterung der FH Burgenland Campus Pinkafeld
Vorentwurfskonzept für die Planung von Neubauten und die Adaptierung von Bestandsgebäuden für den Flächenbedarf des Campus Pinkafeld und die Gestaltung des Freiraums.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Generalplanerleistung für die Sanierung und Erweiterung der FH Burgenland Campus Pinkafeld
Nationale Identifikationsnummer: 9110017098219
Postanschrift: Weyrgasse 6/4
Ort: Wien
NUTS-Code: AT11 Burgenland
Postleitzahl: 1030
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Europaplatz 1
Ort: Eisenstadt
Postleitzahl: 7000
Land: Österreich
E-Mail: verwaltungsgericht@lvwg-bgld.gv.at
Telefon: +43 2682668111100
Internet-Adresse: http://verwaltungsgericht.bgld.gv.at/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Vorentwurfskonzept für die Planung von Neubauten und die Adaptierung von Bestandsgebäuden für den Flächenbedarf des Campus Pinkafeld und die Gestaltung des Freiraums.
Nationale Identifikationsnummer: 9110017098219
Postanschrift: Weyrgasse 6/4
Ort: Wien
NUTS-Code: AT11 Burgenland
Postleitzahl: 1030
Land: Österreich
Frustrierte Aufwendungen (Wiederholungsleistungen) in den Leistungsphasen 1 bis 3 aufgrund von diversen Änderungen der Planungsvorgaben seitens des Eigentümers.
Ein neuer AN müsste sich erst in sämtliche bestehenden Planungsunterlagen einarbeiten, was für die AG mit einer erheblichen zeitlichen Verzögerung des Projektes verbunden wäre. Ziel ist es, noch im Jahr 2023 mit dem Bau zu beginnen. In Anbetracht der Tatsache, dass gewisse Bestandteile der Planungsunterlagen aus urheberrechtlichen Gründen nicht weiterverwendet werden dürfen, müsste der neue AN uU de facto bei Leistungsphase 1 komplett neu mit der Planung beginnen. Ferner fanden bereits zahlreiche Lenkungsausschüsse mit dem Eigentümer statt und sind die daraus resultierenden Informationen (über die ein neuer AN nicht verfügen würde) und Erkenntnisse bei der weiteren Planung entsprechend zu berücksichtigen. All dies führt für die AG zu beträchtlichen wirtschaftlichen Mehrkosten.
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