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Deutschland, Fulda: Bekanntmachung vergebener Aufträge (2022/S 043-112295)

Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Deutschland, Fulda: Bekanntmachung vergebener Aufträge (2022/S 043-112295)

02/03/2022

  
S43

Deutschland-Fulda: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

2022/S 043-112295

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Kreisausschuss des Landkreises Fulda
Postanschrift: Wörthstraße 15
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36037
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabe@landkreis-fulda.de
Telefon: +49 66160061322
Fax: +49 66160061321
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-fulda.de

I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde

I.5)Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau Grundschule Florenberg in Pilgerzell, Verhandlungsverfahren nach hochbaulichem Realisierungswettbewerb

Referenznummer der Bekanntmachung: 1300 V 044/20, Teil 2

II.1.2)CPV-Code Hauptteil

71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

II.1.3)Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)Kurze Beschreibung:

Neubau Grundschule Florenberg in Pilgerzell, Verhandlungsverfahren nach hochbaulichem Realisierungswettbewerb

II.1.6)Angaben zu den Losen

Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)

Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR

II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort

NUTS-Code: DE732 Fulda

Hauptort der Ausführung:

Pilgerzell

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Landkreis Fulda plant in Pilgerzell den Neubau der Florenberg-Grundschule.

Die Sanierung des Bestandes wird im Vergleich zu einem Neubau zur Schaffung einer zeitgemäßen und zukunftsorientierten Schule bei optimaler Funktionalität und Nachhaltigkeit bei Betrieb und Unterhalt als nicht wirtschaftlich bewertet.

Der Grundsatzbeschluss zum Abbruch des bestehenden Schulgebäudes und Ersatzneubau liegt vor.

Die bestehende Sporthalle soll erhalten bleiben und angemessen in das neue Gesamtkonzept mit eingebunden werden.

Hohe Anforderungen an die Architektur im Umfeld eines Schulgebäudes mit zu belassener, zu ergänzender, zu ersetzender und neu zu schaffender Bausubstanz und die zugehörigen Freianlagen erfordern ein hohes Maß an Gestaltungs- und Funktionsqualität.

Es ist der ausdrückliche Wunsch des Auslobers die Realisierung möglichst in Bauabschnitten und unter Aufrechterhaltung des Schulbetriebs im Bestandsgebäude umzusetzen.

Durch einen Ersatzneubau als 1. Bauabschnitt auf den freien Grundstücksflächen soll der parallele Schulbetrieb aufrechterhalten werden um die Kosten für Ausweichräume einzusparen. Der Abbruch des bestehenden Schulgebäudes würde als 2. Bauabschnitt im Anschluss folgen und in einem 3. Bauabschnitt die Neuordnung der Freianlagen für die Schüler unter Beachtung der verkehrlichen Anbindung.

Ziel ist es, für diesen Standort ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäudeensemble zu erhalten, das auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel und angemessen antwortet und mit den besonderen Ansätzen der Schulpädagogik korrespondiert.

Hierzu wurde ein Realisierungswettbewerb durchgeführt. Gegenstand des Wettbewerbes ist der Neubau der Florenberg Grundschule in Pilgerzell, bestehend aus einem Anteil Hochbau Schulgebäude sowie den zur Schule gehörenden Freianlagen.

An den Realisiserungswettbewerb wurde ein Verhandlungsverfahren mit den 3 Preisträgern durchgeführt.

Es werden die Architektenleistungen für

– Objektplanung Gebäude und Innenräume für die Grundschule

– Objektplanung Freianlagen

vergeben.

II.2.5)Zuschlagskriterien

Qualitätskriterium – Name: Wettbewerbsergebnis / Gewichtung: 50,00

Qualitätskriterium – Name: Entwicklungspotential Wettbewerb / Gewichtung: 10,00

Qualitätskriterium – Name: Fachkunde und Qualifikation / Gewichtung: 20,00

Qualitätskriterium – Name: Verfügbarkeit / Kapazitäten / Präsenz / Gewichtung: 10,00

Kostenkriterium – Name: Honorar im Rahmen der HOAI / Gewichtung: 10,00

II.2.11)Angaben zu Optionen

Optionen: nein

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 199-520096

IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1

Bezeichnung des Auftrags:

Neubau Grundschule Florenberg in Pilgerzell, Verhandlungsverfahren nach hochbaulichem Realisierungswettbewerb

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja

V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:

25/02/2022

V.2.2)Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1

Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0

Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0

Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein

V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde

Offizielle Bezeichnung: Sturm und Wartzeck GmbH
Postanschrift: Wilhelm-Ney-Str. 22
Ort: Dipperz
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36160
Land: Deutschland
E-Mail: team@sturm-wartzeck.de
Fax: +49 6657914511

Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja

V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)

Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR

V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Zuschlag für die Objektplanung Gebäude und Innenräume für die Grundschule wurde an das Architekturbüro Sturm und Wartzeck GmbH (siehe Pkt. V.2.3) erteilt.

Der Zuschlag für die Objektplanung Freianlagen wurde an F Landschaftsarchitektur, Weihrauch + Fischer GmbH, Grünewalder Straße 29 – 31, 42657 Solingen erteilt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816

VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816

VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 GWB nur auf Antrag ein. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

25/02/2022

© Europäische Union, http://ted.europa.eu, 1998-2022

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