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Deutschland, Freiburg im Breisgau: Auftragsbekanntmachung (2022/S 123-350220)

Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Deutschland, Freiburg im Breisgau: Auftragsbekanntmachung (2022/S 123-350220)

29/06/2022

  
S123

Deutschland-Freiburg im Breisgau: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

2022/S 123-350220

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Freiburg Referat 44
Nationale Identifikationsnummer: 083200
Postanschrift: Bissierstraße 7
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79114
Land: Deutschland
E-Mail: Vergabestellen_FR@rpf.bwl.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rp-freiburg.de

I.3)Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.landbw.de/NetServer/PublicationControllerServlet?function=Detail&TWOID=54321-Tender-1816673d823-13312f2660c5d187

Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.service-bw.de

I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde

I.5)Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Straßenbau

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

B 462, OU Schramberg Objektplanung

Referenznummer der Bekanntmachung: 3946.2320.B0462. N03.117.08

II.1.2)CPV-Code Hauptteil

71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

II.1.3)Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)Kurze Beschreibung:

Objektplanung Verkehrsanlage Lph. 1 + 2 und Ingenieurbauwerk Lph 2

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen

Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort

NUTS-Code: DE135 Rottweil

Hauptort der Ausführung:

Schramberg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

B 462 OU Schramberg

Objektplanung Verkehrsanlage Lph 1 und 2,

Objektplanung Ingenieurbauwerk Lph 2

Die Bundesstraße 462 stellt im übergeordneten Straßennetz des südwestdeutschen Raumes ein Bindeglied zwischen der in der Rheinebene verlaufenden Bundesautobahn A 5 und der östlich des Schwarzwaldes bestehenden Bundesautobahn A 81 dar. Aufgrund des bisherigen Fehlens einer durchgängigen leistungsfähigen Querverbindung durchfährt ein wesentlicher Anteil des West-Ost-Verkehrs die Talstadt von Schramberg. Der jetzige Verlauf der B 462 führt zu einer sehr hohen Belastung der Einwohner von Schramberg.

Die B 462 hat in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg die Funktion einer regionalen Entwicklungsachse entlang der Orte Schiltach, Schramberg, Dunningen und Rottweil (vgl. Regionalpläne von 1977 und 2003). Die geplante Ortsumfahrung schafft eine leistungsfähige Querverbindung im übergeordneten Straßennetz. Sie entlastet die Talstadt von Schramberg und stärkt die Funktion der B 462 als regionale Entwicklungsachse. Durch den Bau der Ortsumfahrung ergeben sich zudem reizvolle städtebauliche Entwicklungsmöglichkeiten. Die Ortsumfahrung Schramberg wurde vom Land Baden-Württemberg bei der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes 2030 zur Bewertung angemeldet und vom damaligen BMVI mit einem NKV von 2,2 in den vordringlichen Bedarf aufgenommen.

In der Planungshistorie wurden bereits im Jahr 2007 durch das RP Freiburg und in den 80er und 90er vertiefte Planungen durchgeführt. Die RE-Vorentwurfsplanung aus dem Jahr 2007 beleuchtete die früheren Planungsvarianten aus den 80er und 90er Jahren und kam zu dem Ergebnis, dass die sog. Hess-2 Variante mit 3-streifigem Ausbau als Vorzugsvariante weiter zu verfolgen ist. Aus wirtschaftlichen Gründen wurde diese Variante danach in identischer Linienführung, aber als 2-streifiger Ausbau für die Anmeldung zum BVWP vorgeschlagen.

Die vom Verkehrsministerium BW erbetene Grundlagenermittlung kam zum Ergebnis, dass die Variante trotz der schwierigen technischen Umsetzbarkeit genehmigungsfähig ist. Das damalige BMVI hat die generelle Zustimmung zur Weiterplanung erteilt, allerdings sollen weitere Varianten in den Vergleich aufgenommen werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt

II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 02/01/2023

Ende: 31/12/2026

Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja

Beschreibung der Verlängerungen:

In begründeten Fällen

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden

Geplante Mindestzahl: 3

Höchstzahl: 5

Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Wertungskriterien Eignungsprüfung

§ 45 (4) Nr. 4 VgV: 10%

Durchschnittlicher Jahresumsatz des Unternehmens, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,

Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:

"Verkehrsanlagen" und "Ingenieurbauwerke mit Zusammenhang von Tunnelbau"

§ 46 (3) Nr. 2 VgV: 40%

Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.

Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:

Referenzen vom angebotenen Fachpersonal (von Projektleiter*in und Projektingenieur*in) in den letzten 10 Jahren.

§ 46 (3) Nr. 1 VgV: 40%

Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:

Referenzen und Tunnellänge

§ 46 (3) Nr. 6 VgV: 10%

Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.

Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:

Berufserfahrung der technischen Leitung in genannten Bereichen

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11)Angaben zu Optionen

Optionen: nein

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die unter Ziffer III.1.1 geforderten Erklärungen und Nachweise

sind vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften jeweils

von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bewerber

haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen

Behörde /Institution ihres Heimatlandes beizubringen.

Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen, was durch

eine beglaubigte Übersetzung geschehen muss. Folgende

Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:

– Auszug aus dem Handelsregister (oder vergleichbarer

Nachweis) nicht älter als 6 Monate

– Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung. Hierfür

ist das Formular "HVA F-StB Erklärung Bewerbergemeinschaft"

zu verwenden.

– Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die

Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars

"HVA F-StB Eigenerklärung Eignung" erbracht werden. Einem

Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind die

Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.

Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb

(Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der

unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen

gelten die HVA F-StB EU Teilnahmebedingungen

Teilnahmewettbewerb.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die

Berufshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied der

Bewerbergemeinschaft maßgebend.

Eigenerklärung: Sofern bereits bekannt, Angaben zum Einsatz

von Unterauftragnehmern. Im Falle des Einsatzes von

Unterauftragnehmern ist die Teilleistung anzugeben, welche

durch Unterauftragnehmer durchgeführt wird. Die namentliche

Benennung der Unterauftragnehmer sowie die Einreichung

entsprechender Referenzen kann bereits mit dem

Teilnahmeantrag erfolgen. Hierfür ist das Formular "HVA F-StB

EU Verzeichnis der Unterauftragnehmer" zu verwenden.

Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb

(Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der

unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen

gelten die HVA F-StB EU Teilnahmebedingungen

Teilnahmewettbewerb.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

§ 45 (4) Nr. 2 VgV:

Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.

Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5 Mio. € gegeben ist. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Berufshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft maßgebend.

§ 45 (4) Nr. 4 VgV:

Mindestjahresumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Mittelwert), in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags

Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen:

In den Bereichen "Verkehrsanlagen" und "Ingenieurbauwerke" im Zusammenhang mit Tunnelbau von insgesamt 300.000 € netto sowie jeweils 100.000 Euro netto in den jeweiligen vorgenannten Bereichen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

§ 46 (3) Nr. 2 VgV:

Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.

§ 46 (3) Nr. 1 VgV:

Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

§ 46 (3) Nr. 6 VgV:

Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.

§ 46 (3) Nr. 9 VgV:

Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.

§ 46 (3) Nr. 3 VgV:

Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkei-ten

§ 46 (3) Nr. 10 VgV:

Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

§ 46 (3) Nr. 2 VgV:

Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.

Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:

Für die Straßen- und Tunnelplanung sind mindestens 2 Personen mit einer Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren, jeweils eine im Bereich Straßenplanung und eine im Bereich Tunnelplanung zu benennen, welche über ein abgeschlossenes Studium als Bauingenieur/-in, verfügen.

Ein/e Projektleiter*in ist zu benennen, der/die neben der oben geforderten Befähigung, 3 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter*in in mindestens einem der obengenannten Bereiche vorweist. Die Projektleitung kann beim Erfüllen der geforderten Qualifikationen vom Projektingenieur übernommen werden.

Es ist jeweils eine Referenz vom angebotenen Fachpersonal (von Projektleiter*in und Projektingenieure) in den letzten zehn Jahren in mindestens einem der folgenden Bereichen mit den folgenden Mindestkriterien anzugeben:

– Objektplanung "Verkehrsanlagen" gemäß HOAI, Lph 1-2, für den Neubau einer Bundesstraße mit Knotenpunkten, außerorts, Honorarzone III oder höher, Planung nach deutschen Richtlinien , bzw.

– Objektplanung "Ingenieurbauwerke" gemäß HOAI mit Schwerpunkt bergmännischer Tunnelbau, Länge > 400 m, Lph 1-2, Neubau, Honorarzone III oder höher, Planung nach deutschen Richtlinien.

Für die planerische Ausarbeitung ist mindestens 1 Bauzeichner*in (oder vergleichbare Berufsausbildung, z.B. Technischer Zeichner) mit mindestens 3 Jahre Berufserfahrung zu benennen. Die Arbeitsschwerpunkte bei den geforderten Zeichenprogrammen müssen in der Straßenplanung und Bauwerkkonstruktion gemäß Leistungsbeschreibung liegen. Alternativ kann die Tätigkeit von 2 Bauzeichner*innen (oder vergleichbare Berufsausbildung) ausgeübt werden.

§ 46 (3) Nr. 1 VgV:

Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung ver-gleichbar sind.

Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:

Eine vergleichbare Planung gemäß § 43 und 47 HOAI in Lph 1 und 2, deren Planungsschwerpunkte an einer Straße mit Knotenpunkten, außerorts, und an einem Neubautunnel in bergmännischer Bauweise (Länge > 400) lag. Alternativ kann die Vorgabe durch 2 Referenzen, die jeweils einen der beiden Planungsschwerpunkte beinhalten, erfüllt werden.

§ 46 (3) Nr. 6 VgV:

Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.

Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:

Abgeschlossenes Studium als Bauingenieur und min. 5 Jahre Berufserfahrung in der Straßen- bzw. Tunnelplanung. Die Berufserfahrung in den genannten Bereichen ist durch eine persönliche Referenz, die idealweise beide Fachbereiche abdeckt, nachzuweisen; alternativ durch zwei Referenzen, die jeweils einen Fachbereich abdecken. Die Referenz/en darf/dürfen nicht länger als 5 Jahre zu-rückliegen (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Abnahme der Leistung).

§ 46 (3) Nr. 9 VgV:

Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.

Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:

MS-Office, MS-Project, CAD-Software mit Schnittstellen gem. Leistungsbeschrei-bung/Vertragsbedingung, Kostenmanagement nach AKVS 2014, Ausgabe 11/2020.

§ 46 (3) Nr. 3 VgV:

Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.

Der Bewerber muss mindestens:

Ein anerkanntes Qualitätsmanagementsystem haben.

§ 46 (3) Nr. 10 VgV:

Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.

Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.

Die Referenzen zu §46 (3) Nr. 1 und 2 sind mit folgenden Angaben als Referenzblatt

/Referenzbeschreibung einzureichen:

1. Projektbezeichnung

2. Name, Anschrift, Auftraggeber, Ansprechpartner, Kontaktdaten

3. Leistungszeitraum MM/YYYY bis MM/YYYY (ggf. mit Angabe des aktuellen Leistungsstandes)

4. Angabe zur Tunnellänge

5. Kurzbeschreibung des Leistungsumfangs

6. Projektspezifische Angaben, welche über die in dieser Ausschreibung geforderten

Mindeststandards hinausgehen und zur vollständigen und widerspruchsfreien Bewertung erforderlich sind.

In Bezug auf den wertungsrelevanten Zeitraum von 5 bzw. 10 Jahren (z. B. für Nachweise von Referenzen) müssen die Leistungen innerhalb dieses Zeitraumes abgeschlossen sein. Der Zeitraum errechnet sich rückwirkend ab Eingang der Teilnahmeanträge dieses Verfahrens.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom

Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für

die Kommunikation mit dem AG und allen weiteren Beteiligten

gewährleistet werden. Weitere Bedingungen für die

Ausführung des Auftrags siehe Vergabeunterlagen.

– Allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen

im Straßen- und Brückenbau, Ausgabe 2021 (AVB F-StB)

– Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Ingenieurbauwerke,

Ausgabe 2019 (TVB-Ingenieurbauwerke)

– Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Verkehrsanlagen,

Ausgabe 2021 (TVB-Verkehrsanlagen)

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung

Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen

IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

Tag: 26/07/2022

Ortszeit: 11:00

IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

Tag: 23/08/2022

IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:

Deutsch

IV.2.6)Bindefrist des Angebots

Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721/9268730
Fax: +49 721/926-3985

VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 (3) Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721-926-8730
Fax: +49 721-926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

24/06/2022

© Europäische Union, http://ted.europa.eu, 1998-2022

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