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Deutschland, Stuttgart: Auftragsbekanntmachung (2022/S 148-424124)

Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Deutschland, Stuttgart: Auftragsbekanntmachung (2022/S 148-424124)

03/08/2022

  
S148

Deutschland-Stuttgart: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

2022/S 148-424124

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Zentrale Vergabestelle SBV
Postanschrift: Dorotheenstr. 8
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: Abteilung2@vm.bwl.de
Telefon: +49 711896860
Fax: +49 711896869020
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/verkehr/strassen

I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung

Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben

I.3)Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.landbw.de/NetServer/PublicationControllerServlet?function=Detail&TWOID=54321-Tender-17efca6f28c-262380e91cbc2d48

Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.landbw.de

I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde

I.5)Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Straßenbau

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau B14 Nellmersbach – Backnang/West, Brückenneubau Murrtalviadukt

Referenznummer der Bekanntmachung: 473_GPB0014_012-22

II.1.2)CPV-Code Hauptteil

71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

II.1.3)Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)Kurze Beschreibung:

Neubau B14 Nellmersbach – Backnang/West, Brückenneubau Murrtalviadukt, Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen

Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort

NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis

Hauptort der Ausführung:

71522 Backnang

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Allgemeines

Im Zuge des 4-streifigen Ausbaus der Bundesstraße B14 zwischen Winnenden und Backnang wurde in den Jahren 2009 bis 2013 westlich neben dem alten Brückenbauwerk aus dem Jahre 1936 eine neue Brücke, das BW 7022 650 (BW 24), errichtet und anschließend die vorhan-dene alte Brücke abgerissen. Das alte Bauwerk soll nun durch einen weiteren Brückenneubau östlich neben dem BW 7022 650 ersetzt werden, um an dieser Stelle den 4-streifigen Ausbau der B14 zu schaffen.

Die Bauoberleitung und die örtliche Bauüberwachung für den Bau des Murrtalviaduktes inkl. der Anbindung an die B14 und das Regenklärbecken 5 (RKB 5) soll vergeben werden.

Das Murrtalviadukt Ost ist das zweite Brückenbauwerk, welches im Zuge der B14 erstellt wird. Auf diesem Bauwerk verläuft die Richtungsfahrbahn Schwäbisch Hall. Sie umfasst zwei Fahr-streifen und einen Standstreifen, sowie Randstreifen auf jeder Seite.

Das Brückenbauwerk wird als 10-feldriger semi-integraler Durchlaufträger mit 2 Hauptöffnun-gen als Bogentragwerk über der Talsenke hergestellt. Die Bögen weisen bei einer Spannweite von je 107,6 m. Die Brücke hat eine Gesamtlänge von 394,60 m und eine lichte Höhe von 28 m.

Für das Brückenbauwerk werden die Anpassungsbereiche der B14 (inkl. Einfahrt der Anschlussstelle Backnang – Mitte in Fahrtrichtung Schwäbisch Hall) hergestellt.

Auf der neu zu errichtenden Brücke wird eine Lärmschutzwand (BW 7022 694) überführt, die Bestandteil dieser Baumaßnahme ist. Die LSW beginnt ca. 85 m vor der Brücke und bindet hinter der Brücke in einen Lärmschutzwall ein.

Planungsaufgabe

Es sollen Leistungen der Fachplanungen nach HOAI § 41 (Ingenieurbauwerke) für folgende Anwendungsbereiche beauftragt werden:

6. konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen (Brückenbauwerk und Lärmschutzwand)

7. sonstige Einzelbauwerke ausgenommen Gebäude und Freileitungsmaste (Regenklärbecken)

Es sollen Leistungen der Fachplanungen nach HOAI § 45 (Verkehrsanlagen) für

folgende Anwendungsbereiche beauftragt werden:

1. Anlagen des Straßenverkehrs ausgenommen selbstständige Rad-, Geh- und Wirtschaftswege und Freianlagen nach § 39 Absatz 1

Aus den Leistungsbildern der Fachplanungen nach HOAI § 41 ff und §45 ff sollen beauftragt werden:

– Leistungsphase 8 – Bauoberleitung mit 15% vollständig

Der Bau der Ingenieurbauwerke und der Verkehrsanlage wird vom RP Stuttgart beauftragt. Der Bau ist entsprechend zu überwachen.

Besondere Leistungen bestehend aus örtlicher Bauüberwachung, Nachtragsmanagement und Abwicklung Kleinaufträge, Projekt- und Baubesprechungen, Öffentlichkeitsarbeit

An besonderen Leistungen werden benötigt:

– örtliche Bauüberwachung der gesamten Baumaßnahmen gemäß HVA B-Stb und den M-BÜ-ING. Erfahrung in Bohrpfahlgründung, Stahl- und Spannbeton und Stahlbau sowie Straßenbau

– Nachtragsmanagement Bearbeiten, Beurteilen, ggf. Beauftragung von Nachträgen

– Kostenkontrolle und Qualitätssicherung der Baudurchführung

– Abwicklung von Kleinaufträgen

– Projekt- und Baubesprechungen mit allen Projektbeteiligten vor Ort und dem RP, Abstimmungen auch mit Dritten

– Öffentlichkeitsarbeit Erstellen von Vorlagen (druckreif) für Pressemitteilungen, Zuarbeit Presseanfragen, Vorbereiten und Mitwirken bei Baustellenführungen

II.2.5)Zuschlagskriterien

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt

II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01/03/2023

Ende: 28/02/2025

Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja

Beschreibung der Verlängerungen:

Im Falle einer Verlängerung des Brückenbaus ist ebenso mit einer Verlängerung der Bauoberleitung und der örtlichen Bauüberwachung zu rechnen.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden

Höchstzahl: 5

Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

§ 45 (4) Nr. 4 VgV: Wichtung 5% von 100%

Gesamtumsatz des Unternehmens, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:

Umsatz Bauüberwachung im Brückenbau

3 Punkte: >= 500.00,00 €

2 Punkte: >= 400.000,00 €

1 Punkt: >= 300.000,00 €

§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Wichtung 20% von 100%

Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:

1) Anzahl Bauüberwachungen des Bewerbers für Neubauprojekte von Brückenbauwerken mit einem Bauvolumen von mindestens 3 Mio. Euro (netto)

(10%)

3 Punkte: >= 3 Referenzprojekte

2 Punkte: = 2 Referenzprojekte

1 Punkt: = 1 Referenzprojekt

2) Anzahl Bauoberleitungen des Bewerbers für Neubauprojekte von Brückenbauwerken mit einem Bauvolumen von mindestens 3 Mio. Euro (netto)

20%)

3 Punkte: >= 3 Referenzprojekte

2 Punkte: = 2 Referenzprojekte

1 Punkt: = 1 Referenzprojekt

§ 46 (3) Nr. 8 VgV: Wichtung 10% von 100%

Personalbestand in den letzten drei Jahren. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: Durchschnittliche Anzahl Ingenieure und Techniker in den letzten drei Jahren

3 Punkte: >= 12 Ingenieure bzw. Techniker im Bereich der Bauüberwachung

2 Punkte: >= 8 Ingenieure bzw. Techniker im Bereich der Bauüberwachung

1 Punkt: >= 4 Ingenieure bzw. Techniker im Bereich der Bauüberwachung

§ 46 (3) Nr. 3 VgV: Wichtung 5% von 100%

Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Un-tersuchungsmöglichkeiten. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:

Art des Qualitätsmanagementsystems im Unternehmen (eigenes QM-System/

eigenes QM-System in Anlehnung an die ISO 9001/ Zertifizierung nach

ISO 9001)

3 Punkte: Unternehmen ist zertifiziert nach ISO 9001

2 Punkte: eigenes QM-System mit Anlehnung an ISO 9001

1 Punkt: eigenes QM-System

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11)Angaben zu Optionen

Optionen: nein

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die unter Ziffer III.1.1 geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde /Institution ihres Heimatlandes beizubringen.

Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen, was durch eine beglaubigte Übersetzung geschehen muss. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:

– Auszug aus dem Handelsregister (oder vergleichbarer Nachweis) nicht älter als 6 Monate

– Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular "HVA F-StB Erklärung Bewerbergemeinschaft" zu verwenden.

– Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars "HVA F-StB Eigenerklärung Eignung" erbracht werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind die Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.

Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen gelten die HVA F-StB EU Teilnahmebedingungen Teilnahmewettbewerb.

– Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Sanktions-VO. Diese Erklärung ist durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars "Eigenerklärung Sanktions-VO" zu erbringen.

Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen gelten die HVA F-StB EU Teilnahmebedingungen Teilnahmewettbewerb.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Berufshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft maßgebend.

Eigenerklärung: Sofern bereits bekannt, Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern. Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die Teilleistung anzugeben, welche durch Unterauftragnehmer durchgeführt wird. Die namentliche Benennung der Unterauftragnehmer sowie die Einreichung entsprechender Referenzen kann bereits mit dem Teilnahmeantrag erfolgen. Hierfür ist das Formular "HVA F StB EU Verzeichnis der Unterauftragnehmer" zu verwenden.

Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen gelten die HVA F StB EU Teilnahmebedingungen Teilnahmewettbewerb.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

§ 45 (4) Nr. 4 VgV:

Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags

Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: Insgesamt 300.000 € für Leistungen der Bauoberleitung und/oder örtlichen Bauüberwachung von Brückenersatzneubauten/Brückenneubauten.

§ 45 (4) Nr. 2 VgV:

Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.

Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3 Mio. € gegeben ist.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

§ 46 (3) Nr. 2 VgV:

Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.

§ 46 (3) Nr. 3 VgV:

Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.

§ 46 (3) Nr. 1 VgV:

Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

§ 46 (3) Nr. 8 VgV:

Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.

§ 46 (3) Nr. 9 VgV:

Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

§ 46 (3) Nr. 2 VgV:

Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:

Projektleitung:

Abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur und mindestens fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung. Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift.

Bauüberwachung:

Abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur oder (staatlich geprüfter) Bautechniker oder vergleichbare Abschlüsse und mindestens fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung. Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift.

§ 46 (3) Nr. 1 VgV:

Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:

– Nachweis über mindestens eine Bauüberwachungsleistung für Neubauprojekte von Brücken mit einem Bauvolumen von mindestens 3 Mio. Euro (netto)

– Nachweis über mindestens eine Bauoberleitungsleistung für Neubauprojekte von Brücken mit einem Bauvolumen von mindestens 3 Mio. Euro (netto)

§ 46 (3) Nr. 8 VgV:

Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.

Der Bewerber muss mindestens 8 Mitarbeiter durchgehend in den letzten 3 Jahren einschl. Führungspersonal (Ingenieure, Bautechniker, Bauaufseher) beschäftigt haben, jedoch mindestens 4 Ingenieure bzw. Techniker im Bereich der Bauüberwachung.

Es ist nur das eigene Fachpersonal anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist der

Personalbestand zu kumulieren. Ergänzende Angaben zum Personalbestand können als Anlage beigefügt werden.

§ 46 (3) Nr. 9 VgV:

Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.

Über folgende Ausstattung muss der Bewerber mindestens verfügen:

– Handy und Laptop oder PC für die auf der Baustelle eingesetzten Personen,

– Farbdrucker für das Baubüro,

– Bürokommunikationssoftware, Projektmanagementsoftware, CAD-Software und ein qualifiziertes AVA-Programm,

– Farbplotter, mit dem Pläne in DIN A0-Format ausgeplottet werden können,

– notwendige Instrumente zur Bauüberwachung (Digitalkameras, Asphaltthermometer, Messgeräte usw.)

§ 46 (3) Nr. 3 VgV:

Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten. Der Bewerber muss mindestens über ein eigenes Qualitätsmanagementsystem verfügen.

§ 46 (3) Nr. 10 VgV:

Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.

Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Aus diesem Grund ist die Angabe der vorgesehenen Unterauftragnehmer im Verzeichnis Unterauftragnehmer und ggf. in der Eigenerklärung zur Eignung notwendig.

Die Referenzen zu §46 (3) Nr. 1 sind mit folgenden Angaben als

Eigenerklärung /Referenzbeschreibung (formlos) einzureichen:

1. Projektbezeichnung

2. Name, Anschrift, Auftraggeber, Ansprechpartner, Kontaktdaten

3. Leistungszeitraum MM/YYYY bis MM/YYYY (ggf. mit Angabe des aktuellen Leistungsstandes)

4. Kurzbeschreibung des Leistungsumfangs

5. Projektspezifische Angaben, welche über die in dieser Ausschreibung geforderten Mindeststandards hinausgehen und zur vollständigen und widerspruchsfreien Bewertung erforderlich sind.

In Bezug auf den vg. wertungsrelevanten Zeitraum von fünf Jahren (z. B. für Nachweise von Referenzen) müssen die Leistungen innerhalb dieses Zeitraumes abgeschlossen sein. Der Zeitraum errechnet sich rückwirkend ab Eingang der Teilnahmeanträge dieses Verfahrens.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten

Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 75 VgV 2016 Abs. 1 und 2: Architekten/Ingenieure gem. des geltenden Landesrechtes

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für die Kommunikation mit dem AG und allen weiteren Beteiligten gewährleistet werden. Weitere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags siehe Vergabeunterlagen.

– Allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen im Straßen- und Brückenbau, Ausgabe 2021 (AVB F-StB)

– Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Ingenieurbauwerke, Ausgabe 2019 (TVB-Ingenieurbauwerke)

– Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Verkehrsanlagen,

Ausgabe 2021 (TVB-Verkehrsanlagen)

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung

Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen

IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

Tag: 30/08/2022

Ortszeit: 11:00

IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

Tag: 17/10/2022

IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:

Deutsch

IV.2.6)Bindefrist des Angebots

Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721/9268730
Fax: +49 721/926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/

VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 (3) Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721/9268730
Fax: +49 721/9263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

29/07/2022

© Europäische Union, http://ted.europa.eu, 1998-2022

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