S225
Deutschland-München: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2022/S 225-649083
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Züricher Str. 9
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail: vergabe@waldorfschule-msw.de
Telefon: +49 89-7240638-12
Fax: +49 89-7240638-29
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.waldorfschule-msw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanungsleistungen – Gebäude und Innenräume – Leistungsphasen (LPH) 5 bis 9 – stufenweise – für den Neubau des Gebäudeabschnittes BA 2b "Theatersaal" der Waldorfschule München Südwest
Objektplanungsleistungen – Gebäude und Innenräume – Leistungsphasen (LPH) 5 bis 9 – stufenweise – für den Neubau des Gebäudeabschnitts BA 2b "Theatersaal" bestehend aus Festsaal mit Bühnenhaus, verschiedenen Unterrichtsräumen und offener Garage als Anbau an den bestehenden BA 2a für die Waldorfschule München Südwest in München Forstenried.
Freie Waldorfschule München Südwest e.V. Züricher Straße 9 81476 München
Der Auftraggeber beabsichtigt die Beschaffung der Objektplanungsleistungen – Gebäude und Innenräume – Leistungsphasen 5 bis 9 (stufenweise) für den neuen Gebäudeabschnitt BA 2b "Theatersaal" der Waldorfschule Südwest bestehend aus einem Festsaal mit Bühnenhaus, verschiedenen Unterrichtsräumen und einer offenen Garage als Anbau an den bestehenden BA 2a für die Waldorfschule München Südwest in München Forstenried.
1. Stufenweise Beauftragung
Die Architektenleistungen werden stufenweise nach
– Grundleistungen;
– fest definierten Besonderen Leistungen
und
– (optionalen) weiteren Besonderen Leistungen
beauftragt.
Fest definierte Besondere Leistungen im Sinne der HOAI werden entsprechend des Vertragsentwurfs im Wesentlichen pauschal vergütet.
2. Optionale weitere Besondere Leistungen
Werden (optionale) weitere Besondere Leistungen nach Vertragsschluss nach Aufwand beauftragt, werden diese zu den nachfolgend genannten Stundensätzen (netto) vergütet:
– Auftragnehmer: 90,- EUR (netto)
– Mitarbeiter (Ingenieur): 75,- EUR (netto)
– Sonst. Mitarbeiter: 55,- EUR (netto)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Ligsalzstr. 6
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
E-Mail: info@jir-architekten.de
Telefon: +49 8972630-163
Fax: +49 8972630-170
Internet-Adresse: https://jir-architekten.de/
Postanschrift: Anglerstr. 6
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1A64EH
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: Vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
– der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
– Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
– Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
– mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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