S21
Deutschland-Ludwigshafen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2022/S 021-052847
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Zollhofstr. 4
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67061
Land: Deutschland
E-Mail: manuel.weckesser@haefen-rlp.de
Telefon: +49 621/5984-130
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.haefen-rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung Technische Ausrüstung für den Umbau der ehemaligen „Halle, Rheinallee 2a“ zur Nutzung als Stadtarchiv und Stadtmuseum und Mitwirkung bei der Planung und Überwachung von Abbruchmaßnahmen für den 2-geschossigen Anbau an dem Bestandsbau, 67061 Ludwigshafen
Technische Ausrüstung gemäß §§ 53, 55 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 15.1, Leistungsphasen 1-9, mit den Anlagengruppen (AG) 1-Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, AG 2-Wärmeversorgungsanlagen, AG 3-Lufttechnische Anlagen, AG 4-Starkstromanlagen, AG 5-Fernmelde- und Informationstechnischen Anlagen, AG 6-Förderanlagen (2 Personen- und 1 Lastenaufzug mit Open-Source-Technologie), AG 7-Nutzungsspez. Anlagen (Brandmeldeanlage, Einbruchmeldeanlage) und AG 8-Gebäudeautomation sowie einzelne „Besondere Leistungen“ für den Umbau der ehemaligen „Halle, Rheinallee 2a“ in 67061 Ludwigshafen zur Nutzung als Stadtarchiv und Stadtmuseum durch die Stadt Ludwigshafen. Gegenstand der Ausschreibung ist auch, die Mitwirkung bei der Planung und Überwachung des Abbruchs des an der Ostfassade der Halle bestehenden 2-geschossigen Anbaus, in dem sich haustechnische Anlagen auch für die umzubauende Halle befinden.
Der Auftraggeber ist bei diesem Projekt öffentlicher Auftraggeber, nicht Sektorenauftraggeber.
67061 Ludwigshafen
Der „BLAW Betrieb Landeseigene Anlagen an Wasserstraßen“ ist ein Betrieb des Landes Rheinland-Pfalz im Sinne des § 26 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung, ein rechtlich unselbständiger, abgesonderter Teil der Landesverwaltung, dessen Tätigkeit erwerbswirtschaftlich ausgerichtet ist und zugleich dem Gemeinwohl dient.
Vorliegend hat der BLAW die Aufgabe, die ehemalige „Halle, Rheinallee 2a“ zur Nutzung als Stadtarchiv und Stadtmuseum für die Stadt Ludwigshafen (Nutzerin) umzubauen. Ausgeschrieben wird die Fachplanung Technische Ausrüstung auf Basis eines mit der Nutzerin abgestimmten Nutzungskonzeptes (ohne Haustechnik). Dieses hat ergeben, dass sich die bestehende Halle hinsichtlich ihrer baulichen Struktur gut für die ausgewählte Nutzung eignet: Das Stadtarchiv wird im Wesentlichen im EG und im 1.OG untergebracht, das Stadtmuseum im 2. OG sowie Gemeinschaftsnutzungen in allen Geschossen je nach Anforderung. Die Nutzungsfläche des EG wird um die auskragende Rampe erweitert. Der Außenbereich wird um eine Terrasse an der Südwestfassade ergänzt, die dem gemeinschaftlich genutzten Veranstaltungssaal vorgelagert ist. Nutzungskonzept und Bestandspläne werden als digitale Planungsgrundlage zur Verfügung gestellt.
Die umzubauende Halle liegt im Hochwasserbereich des Rheines, was bei den Planungen zu beachten ist. Die zum Hafenbecken liegende Außenwand der Halle bildet die Hochwasserschutzlinie.
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53, 55 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 15.1, Leistungsphasen (LPH) 1-9, Grundleistungen sowie einzelne besondere Leistungen, AG 1 bis 8, stufenweise zu beauftragen.
Stufe 1: LPH 1 bis 4, alle Grundleistungen sowie „Besondere Leistungen“:
1. Erstellen des technischen Teiles eines Raumbuches (LPH 2).
2. Detaillierte Betriebskostenberechnung für die ausgewählten Anlagen (LPH 3).
3. Fortschreiben des technischen Teiles eines Raumbuches (LPH 3).
4. Planung Abbruchmaßnahmen von techn. Anlagen / Anbau (vgl. LPH 1-5).
Stufe 2: LPH 5 bis 9, alle Grundleistungen sowie „Besondere Leistungen“:
1. Erarbeiten der Wartungsplanung und –organisation (LPH 6).
2. Fortschreiben der Ausführungspläne bis zum Bestand (LPH 8).
3. Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (LPH 9).
4. Planung/Überwachung Abbruchmaßnahmen von techn. Anlagen / Anbau (vgl. LPH 6-9).
Der Auftraggeber formuliert die nachfolgenden Projektziele.
1. Planung:
Umbau des Bestandsgebäudes auf der Basis des mit der Nutzerin abgestimmten Nutzungskonzeptes zu einem funktionalen, wirtschaftlichen und gestalterisch und bautechnisch einwandfreien Stadtarchiv und Stadtmuseum.
2. Wirtschaftlichkeit und Kosten:
Das vom Auftraggeber definierte Kostenziel beträgt rd. 8.704.000.- € brutto Gesamtkosten (KG 200 bis 700) gemäß DIN 276. Gemäß standardisierter Berechnung entfallen auf die nachfolgenden Kostengruppen (KG) die folgenden Anteile:
KG 300 (Bauwerk-Baukonstruktion) rd. 4.315.000,- € brutto,
KG 400 (Bauwerk Technische Anlagen) rd. 1.916.000,- € brutto.
Der Auftraggeber legt Wert auf die Umsetzung einer wirtschaftlichen Planung und Ausführung mit Einhaltung des vorgegebenen Kostenzieles.
3. Energieeffizienz:
Der Auslober legt Wert auf die Umsetzung eines nachhaltigen Energiekonzepts. Als Energiestandard sind die Anforderungen des GebäudeEnergieGesetz GEG 2020 anzusetzen. Durch konzeptionelle, bauliche und technische Maßnahmen soll in der Nutzungsphase ein möglichst geringer Primärenergiebedarf im Winter- wie im Sommerfall gewährleistet sein. Es soll ein optimiertes Verhältnis von Investitions- und späteren Nutzungskosten (Betriebs- und Instandhaltungskosten i. S. DIN 18960) durch bauliche und technische Maßnahmen angestrebt werden. Dabei sind die Investitionskosten der KG 400 in ein angemessenes Verhältnis zu ihrem Einsparpotential zu setzen.
4. Termine (voraussichtlich):
Beauftragung: bis Frühjahr 2021.
Entwurfsplanung: bis Sommer 2021.
Erlangung Baurecht: bis Herbst 2021.
Bauausführung: ab Ende 2021.
Baufertigstellung: bis Ende 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Frankfurter Straße 10
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Ausschlussgründe:
1.1 Ausschlussgründe sind unter Abschnitt III.1.1) Ziff. 9 formuliert. Danach kann der Ausschluss eines Teilnahmeantrages erfolgen, wenn fehlende Angaben,Erklärungen und Nachweise auch nach Aufforderung durch den Auftraggeber zur Nachreichung in einer vorgegebenen Frist vom Bewerber nicht vorgelegt wurden.
1.2 Ferner führen die unter Abschnitt III.1.2) und III.1.3) formulierten Mindeststandards der vorzulegenden Referenzprojekte beim Nichterreichen unmittelbar zum Ausschluss.
2. Angaben zu laufenden Bewerberinformationen während des Teilnahmewettbewerbs:
2.1 Für den Teilnahmeantrag wird die Verwendung des Bewerbungsbogens als Formularvordruck empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Zum Download des Bewerbungsbogens, siehe unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link. Hierfür ist keine Registrierung erforderlich.
2.2 Rückfragen von Bewerbern (z. B. zur EU-Bekanntmachung oder zu den Auswahlkriterien) werden nur elektronisch über den unter Abschnitt I.3.) angegebenen Link entgegengenommen. Rückfragen sollen möglichst bis zum 08.04.2021 gestellt werden.
Hierfür ist jedoch eine freiwillige Registrierung sinnvoll. Dies bietet den Bewerbern den Vorteil, dass sie automatisch über die Beantwortung von Rückfragen und eventuelle Änderungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Bewerber, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig unter dem in Abschnitt I.3) angegebenen Link informiert halten.
2.3 Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch in Textform unter dem in Abschnitt I.3) angegebenen Link einzureichen. Hierzu ist eine Registrierung zwingend erforderlich. Die Bewerbungsunterlagen inklusive aller vorzulegenden Anlagen und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen. Die eingereichten Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Der Umfang der Bewerbungsunterlagen soll die beschriebenen Anlagen nicht überschreiten. Teilnahmeanträge per Telefon, Fax, Email und in Papierform sind nicht zulässig.
3. Ablauf des Zuschlagsverfahrens:
Siehe unter dem unter Abschnitt I.3) angegebenen Link auffindbare Datei „Zuschlagsverfahren_TGA“.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 6131-162234
Fax: +49 6131-162113
Entsprechend der Regelung in § 160 GWB. Zitat:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 GWB).
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“
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