S195
Deutschland-Frankfurt am Main: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2022/S 195-554144
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Theodor Heuss Allee 7
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG , Beschaffung Infrastruktur, Region Südwest, Poststraße 3, 76137 Karlsruhe
E-Mail: Spezialisten-Kleinleistungsteam@deutschebahn.com
Telefon: +49 7219386267
Fax: +49 7219386279
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8A Planung, 10714 NT 146-44
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung
ABS/NBS Karlsruhe-Basel, StA 8, Generalplanung
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: KAISERSTRASSE 235-237
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 0721-6193780
Internet-Adresse: https://www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfenzu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15
Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post(§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setztferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus
der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – biszum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs.3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWBgenannten Fristen verwiesen.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Planungsleistungen ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Streckenabschnitt 8
Postanschrift: Kaiserstrasse 235 – 237
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 0721-6193780
Internet-Adresse: www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
LÄA 164-15 Im Rahmen der Entwurfspalung ist in allen Abschnitten des StA 8A eine Baugrunduntersuchung Stufe 2 erforderlich. Die Planungsleistungen umfassen die Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen, Bauüberwachung sowie Vervollständigung/Aktualisierung aller bisher erstellten Baugrundgutachten. Der Leistungsumfang beinhaltet die Vervollständigung der bisherigen Erkundungsprogramme gemäß Regelwerk sowie Detailerkundung des Untergrundes mit Bezug auf Einzelbauwerke.Die vom AN zu erbringende Gesamtleistung kann ohne die in diesem Nachtrag angebotene Leistung nicht erreicht werden.
Teil der bisher beauftragten Generalplanerleistung ist auch die geologische Begutachtung einschließlich der bislang durchgeführten Baugrunderkundung. Die vom Generalplaner bislang erbrachten Leistungen umfassen in erster Linie die Genehmigungsplanung. Die Anträge auf Erlass der Planfeststellung sind mittlerweile in allen Planfeststellungsabschnitten eingereicht. Auf die Planfeststellung folgt die Erstellung der Entwurfsplanung, die ebenfalls dem Generalplaner übertragen ist. Die nun zu beauftragenden Planungsleistungen umfassen die Detaillierung der bislang für die Genehmigungsplanung erbrachten geotechnischen Gutachterleistungen. Sie werden für die konkretere Ausgestaltung der weiteren Entwurfsplanung, insbesondere die Gestaltung der Erdbauwerke und die Gründungsempfehlungen erforderlich. Aus diesen Gründen können die zu vergebenden weiteren geotechnischen Planungsleistungen nur einheitlich durch den bisher tätigen Generalplaner, bzw. den Baugrundgutachter erbracht werden.
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