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Deutschland, Dentlein am Forst: Bekanntmachung vergebener Aufträge (2022/S 233-672537)

Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Deutschland, Dentlein am Forst: Bekanntmachung vergebener Aufträge (2022/S 233-672537)

02/12/2022

  
S233

Deutschland-Dentlein am Forst: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

2022/S 233-672537

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Markt Dentlein am Forst
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Dentlein am Forst
NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
Postleitzahl: 91599
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Partner mbB
E-Mail: vergabe@prof-rauch-baurecht.de
Telefon: +49 94129734-10
Fax: +49 94129734-11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dentlein.de

I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde

I.5)Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

BvA_Markt Dentlein am Forst_Ersatzneubau Schule_Arch

Referenznummer der Bekanntmachung: 69/22

II.1.2)CPV-Code Hauptteil

71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

II.1.3)Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)Kurze Beschreibung:

Für die Schule in Dentlein am Forst soll ein Ersatzneubau geschaffen werden. Zudem ist die bestehende Turnhalle zu sanieren.

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Vergeben werden hierfür die Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3 Abschnitt 1, § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1, Als Besondere Leistungen werden beauftragt: Erstellung Farb- und Materialkonzept, Erstellung von Bestandsplänen in der Leistungsphase 9, Überwachung der Mängelbeseitigung in Lph. 9. Ferner wird beauftragt die Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln inkl. der Erstellung des Verwendungsnachweises. Zudem die Erstellung des Brandschutzkonzeptes inklusive dazugehöriger Bauüberwachung.

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Als optionale Leistung wird die Erstellung eines 3D-Modells für das Schulgebäude beauftragt.

II.1.6)Angaben zu den Losen

Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)

Niedrigstes Angebot: 598 881.18 EUR / höchstes Angebot: 715 187.60 EUR das berücksichtigt wurde

II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)

71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros

71210000 Beratungsdienste von Architekten

71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden

71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

71250000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste

71251000 Dienstleistungen von Architekturbüros und Bauabnahme

II.2.3)Erfüllungsort

NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis

Hauptort der Ausführung:

Feuchtwanger Str. 16 91599 Dentlein am Forst Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die ehem. Volksschule Markt Dentlein am Forst wurde in den Jahren 1964/65 errichtet (Bauteile I, II und VI) und in den Folgejahren mehrmals erweitert.

Die bestehende bauliche Gesamtanlage kann in 5 Gebäudeflügel unterteilt werden:

– 2- u. 3-geschossiger Schulbau (Markierung 2) wird abgebrochen und durch einen Ersatzneubau ersetzt

– (1-geschossiger Schulbau (Markierung 4) bleibt bestehen. Nach der Fertigstellung der Schule ist angedacht, dass dieser Flügel als Außenstelle für die Kita umgebaut und saniert wird. Ggf. findet hier jedoch ebenfalls ein Ersatzneubau statt. Diese Maßnahme der Sanierung oder des Ersatzneubaus für die Außenstelle der Kita ist jedoch nicht Bestandteil dieses Verfahrens/Auftrags. Da diesbezüglich noch zu viele Fragen offen sind, wird dieser Bereich nicht im Rahmen dieses Verfahrens vergeben. Zu einem späteren Zeitpunkt findet für die Außenstelle der Kita an der Schule ein gesondertes Vergabeverfahren statt.)

– Verbindungstrakt (Markierung 3) wird ebenfalls abgebrochen. Der abzureißende Schulbau (Markierung 2) und der abzureißende Verbindungstrakt (Markierung 3) sind als Standort für den Ersatzneubau der 1-zügigen Grundschule vorgesehen.

– 1-fach Sporthalle (Markierung 1) bleibt erhalten. Die Sporthalle samt den bauseitigen Geräteräumen wird saniert. Die restlichen Infrastrukturräume, wie Umkleiden, Duschen usw. (Markierung 1a), werden ggf. abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt bzw. saniert.

– Das freistehende Gebäude (Gemeindebibliothek, Markierung 5) wird abgebrochen. Es ist geplant, diese zukünftig im Ersatzneubau Grundschule (alternativ in den 1-geschossigen Bereich (Markierung 4), der nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist) unterzubringen.

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Die zuwendungsfähige Nutzfläche (oberer Wert) beträgt nach vorliegendem Raumprogramm 946m² incl. Mittagsbetreuung.

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Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme (Schule und Sporthalle) ist vorerst in zwei Bauabschnitten geplant. Die Sanierung der Turnhalle ist hierbei der brisantere Part:

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– 1. BA: Instandsetzung Sporthalle mit möglichem Teilabbruch und Ersatzneubau bzw. Sanierung der Umkleiden, Duschen, WCs, Raum für Sportlehrer, Schmutz- und Turnschuhgang

– 2. BA: Teilabbruch Schule und Bibliothek mit Ersatzneubau Schule, samt Außenanlagen (welche jedoch gesondert vergeben werden)

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Der vorläufige Terminplan ist wie folgt angedacht:

Abgabe Zuwendungsantrag: bis spätestens Sept. 2023

Ausführungsbeginn 1. BA Sporthalle: Jun. 2024

Fertigstellung 1. BA: Aug. 2025

Ausführungsbeginn 2. BA Schule: Aug. 2025

Fertigstellung 2. BA: Jul. 2027

.

Sollte jedoch die Umsetzung der Maßnahme in einem Bauabschnitt vor dem Hintergrund steigender Baukosten und steigender Inflation günstiger sein, so kann auch eine Umsetzung der Maßnahme in nur einem Bauabschnitt erfolgen. Bei einer getrennten Umsetzung ist auch die Förderung zu splitten. Eine Erhöhung der Vergütung aufgrund mehrerer zeitlich getrennter Bauabschnitte ist jedoch nicht vorgesehen.

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Sofern bereits eine frühere Einreichung bzw. Bescheinigung des Zuwendungsantrags möglich wäre, soll auch eine zügigere Umsetzung erfolgen. Die obigen Termine stellen somit den maximal vorgesehenen zeitlichen Bedarf für Planung und Umsetzung dar.

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Die Sanierung der Turnhalle wird getrennt vom Ersatzneubau der Schule vergütet. Die beiden Objekte werden getrennt vergütet, für die Sanierung wird ein anzubietender Umbauzuschlag gewährt. Die mitzuverarbeitende Bausubstanz ist im Umbauzuschlag angemessen zu berücksichtigen.

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Die Umsetzung der Maßnahme soll möglichst ohne eine Containeranlage erfolgen. Eine Umlagerung der Klassen in andere Bereiche erscheint möglich.

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Die Turnhalle ist über einen Zwischenbau mit der Schule verbunden. Wichtig ist, dass die sanierte Turnhalle auch für Veranstaltungen vorgesehen werden soll (jedoch keine Versammlungsstätte). Hierfür soll ein Foyer im Zwischenbau geschaffen werden. Noch ist nicht klar, ob der Zwischenbau ebenfalls saniert werden kann oder ob hier ein Ersatzneubau stattfindet. Sollte eine Sanierung erfolgen, so werden die Kosten der Turnhalle hinzugerechnet (und mit Umbauzuschlag versehen). Sollte ein Neubau stattfinden, werden die Kosten der Schule hinzugerechnet.

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Die ganz grob überschlägig geschätzten Kosten betragen:

Sporthalle:

KGR 200 Herrichten/Abbruch ~ 150.000,- EUR

KGR 300 Bauwerk-Baukonstruktion ~ 1.870.000,- EUR

KGR 400 Bauwerk-Techn. Anlagen ~ 679.500,- EUR

KGR 500 Außenanlagen ~ 250.000,- EUR

Summe brutto ohne KGR 600 und 700 ~ 2.949.500,- EUR

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Ersatzneubau Schule:

KGR 200 Herrichten/Abbruch ~ 320.000,- EUR

KGR 300 Bauwerk-Baukonstruktion ~ 3.880.000,- EUR

KGR 400 Bauwerk-Techn. Anlagen ~ 1.255.000,- EUR

KGR 500 Außenanlagen ~ 600.000,- EUR

Summe brutto ohne KGR 600 und 700 ~ 6.055.000,- EUR

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Der Architekt ist für die Betreuung auch der Abbrucharbeiten und der Kosten der Kostengruppe 210 sowie 230 sowie auch derjenigen der Kostengruppe 600 (bisher jedoch noch ohne Ansatz) zuständig. Diese Kosten werden den sonstigen anrechenbaren Kosten hinzugerechnet.

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Vergeben werden die Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3 Abschnitt 1, § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1, Als Besondere Leistungen werden beauftragt: Erstellung Farb- und Materialkonzept, Erstellung von Bestandsplänen in der Leistungsphase 9, Überwachung der Mängelbeseitigung in Lph. 9. Ferner wird beauftragt die Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln inkl. der Erstellung des Verwendungsnachweises. Zudem die Erstellung des Brandschutzkonzeptes inklusive dazugehöriger Bauüberwachung.

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Als optionale Leistung wird die Erstellung eines 3D-Modells für das Schulgebäude beauftragt.

II.2.5)Zuschlagskriterien

Qualitätskriterium – Name: Angaben zur Arbeitsweise / Gewichtung: 40

Qualitätskriterium – Name: Verfügbarkeit / Gewichtung: 15

Qualitätskriterium – Name: Organisation des vorgesehenen Projektteams5 / Gewichtung: 5

Qualitätskriterium – Name: Berufserfahrung des zum Einsatz kommenden Personals / Gewichtung: 10

Preis – Gewichtung: 30

II.2.11)Angaben zu Optionen

Optionen: ja

Beschreibung der Optionen:

Stufenweise Beauftragung:

Stufe 1: Leistungsphasen 1 u. 2

Stufe 2: Leistungsphasen 3 u. 4

Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 u. 7

Stufe 4: Leistungsphasen 8 u. 9

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Förderantrag bis spätestens September 2023, ggf. aber auch früher, sofern mit Regierung abgestimmt.

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Der vorläufige Terminplan ist wie folgt angedacht:

Abgabe Zuwendungsantrag: bis spätestens Sept. 2023

Ausführungsbeginn 1. BA Sporthalle: Jun. 2024

Fertigstellung 1. BA: Aug. 2025

Ausführungsbeginn 2. BA Schule: Aug. 2025

Fertigstellung 2. BA: Jul. 2027

Gegebenenfalls erfolgt jedoch auch eine Umsetzung in nur einem Bauabschnitt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 101-280161

IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 69/22

Bezeichnung des Auftrags:

Markt Dentlein am Forst_Ersatzneubau Schule_Arch

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja

V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:

07/11/2022

V.2.2)Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3

Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0

Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0

Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3

Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein

V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde

Offizielle Bezeichnung: obel | architekten GmbH
Postanschrift: Teutonenweg 10
Ort: Donauwörth
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland

Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja

V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)

Niedrigstes Angebot: 598 881.18 EUR / höchstes Angebot: 715 187.60 EUR das berücksichtigt wurde

V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY6BE8

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland

VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

28/11/2022

© Europäische Union, http://ted.europa.eu, 1998-2022

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