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Deutschland, Bonn: Dynamic purchasing system (2022/S 126-359049)

Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Deutschland, Bonn: Dynamic purchasing system (2022/S 126-359049)

04/07/2022

  
S126

Deutschland-Bonn: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

2022/S 126-359049

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Postanschrift: Brühler Straße 3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: B12.15@bescha.bund.de
Telefon: +49 22899610-1035
Fax: +49 2289910610-1035
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de

I.3)Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=466050

Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: http://www.evergabe-online.de

I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen

I.5)Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Dynamisches Beschaffungssystem für die Gutachterleistungen im Rahmen der Begutachtung und Validierung nach der EMAS-Verordnung – Leistungskategorie 7

Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.15 – 9943/22/VV : 1

II.1.2)CPV-Code Hauptteil

71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

II.1.3)Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)Kurze Beschreibung:

Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems (DBS) für Gutachterleistungen im Rahmen der Begutachtung und Validierung nach der EMAS-Verordnung – Leistungskategorie 7 – NACE-Code 62

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen

Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)

71319000 Gutachterische Tätigkeit

II.2.3)Erfüllungsort

NUTS-Code: DE Deutschland

Hauptort der Ausführung:

Die Erfüllungsorte ergeben sich aus den Einzelvergaben. Die zu begutachtenden Organisationen sind deutschlandweit verteilt.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bei dem vorliegenden Verfahren handelt es sich um den Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems (nachfolgend DBS) im Wege eines nicht offenen Verfahrens.

Gegenstand des DBS sind Gutachterleistungen im Rahmen der Begutachtung und Validierung nach der EMAS-Verordnung, die der Leistungskategorie 7 – NACE-Code 62 zuzuordnen sind.

Das DBS erfolgt in zwei Phasen, die nachstehend beschrieben werden:

1. Einrichtung und Verwaltung eines Bieterpools

Das DBS wird für die Dauer von zwei Jahren eingerichtet. Das Verfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt. Der öffentliche Auftraggeber bildet einen Bieterpool. Jeder Interessent kann zu jedem Zeitpunkt des DBS die Teilnahme

am Verfahren aktivieren.

Nach der Aktivierung der Teilnahme am gegenständlichen DBS kann auf der eVergabe-Plattform des Bundes (https://www.evergabe-online.de) der Teilnahmeantrag per Nachricht (Funktion "Vergabestelle kontaktieren") eingereicht werden. Der Eingang wird Ihnen unverzüglich, spätestens nach fünf

Arbeitstagen durch die Vergabestelle bestätigt.

In den Bieterpool wird jeder Interessent aufgenommen, der die in dieser Bekanntmachung veröffentlichten Eignungskriterien erfüllt und nicht gemäß §§ 123 oder 124 GWB sowie Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 ausgeschlossen werden muss. Er wird damit zu einem potenziellen Bieter und kann bei den sich anschließenden Einzelvergaben nach Aufforderung ein Angebot einreichen.

Der Bieterpool ist nicht in der Größe beschränkt. Jeder geeignete Bewerber wird in den Bieterpool aufgenommen.

2. Angebotsphase

Die einzelnen Auftragsvergaben im Rahmen des DBS erfolgen je nach Bedarf der jeweiligen Bedarfsträgerinnen. Über den Zeitpunkt oder die Anzahl der einzelnen Auftragsvergaben entscheidet der öffentliche Auftraggeber.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Pflicht zur Durchführung von einzelnen Auftragsvergaben seitens des öffentlichen Auftraggebers besteht.

Anlässlich der einzelnen Auftragsvergabe fordert der öffentliche Auftraggeber alle für das DBS zugelassenen Bieter des Bieterpools zur Abgabe eines Angebotes auf und teilt diesen die konkreten Bedingungen des Auftrags mit (z. B. Bedarfsträgerin, Liegenschaften, Ausführungszeitraum).

Bewerber haben während des Verfahrens eintretende Umstände und Veränderungen, die Einfluss auf ihre Eignung haben könnten, unverzüglich dem Beschaffungsamt des BMI mitzuteilen – insbesondere, wenn hierdurch die mit dem

Teilnahmeantrag eingereichten Nachweise und Erklärungen unrichtig geworden sind. Das Beschaffungsamt des BMI tritt in eine erneute Eignungsprüfung. Auch ein nachträglicher Ausschluss des Bewerbers vom Bieterpool ist möglich.

Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die Angebote zunächst formal gem. §§ 56 ff. VgV geprüft. Im Anschluss erfolgt die Prüfung, ob ein Bieter die für die Durchführung des Einzelauftrags notwendige Eignung (Zulassung als

Umweltgutachter/in oder Umweltgutachterorganisation für den/die in der Einzelvergabe angegebenen NACE Code(s) sowie Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenkonflikten) besitzt und nicht nach §§ 123 oder 124 GWB sowie Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 ausgeschlossen werden muss.

Schlussendlich erfolgt die Prüfung der Angemessenheit der Preise sowie die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes.

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste bedingungsgemäße Angebot erteilt. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden die zuvor bekannt gegebenen Zuschlagskriterien herangezogen.

Die im Bieterpool des DBS zugelassenen Bewerber sind nicht verpflichtet, ein Angebot im Rahmen der einzelnen Auftragsvergaben abzugeben.

II.2.5)Zuschlagskriterien

Die nachstehenden Kriterien

Preis

II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten: 23

Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11)Angaben zu Optionen

Optionen: nein

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Ergänzend zur Ziffer I. 3) wird darauf hingewiesen, dass nach der Aktivierung der Teilnahme am gegenständlichen DBS auf der eVergabe-Plattform der Teilnahmeantrag per Nachricht (Funktion "Vergabestelle kontaktieren") eingereicht werden muss. Der Eingang wird Ihnen unverzüglich, spätestens nach

fünf Arbeitstagen durch die Vergabestelle bestätigt.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Zulassung als Umweltgutachter/in oder Umweltgutachterorganisation gemäß Kapitel V der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 für den Zulassungsbereich 62, bspw. gemäß § 9 Umweltauditgesetz oder § 10 Umweltauditgesetz

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten

Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

§ 19 Umweltauditgesetz

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart

Nichtoffenes Verfahren

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

Die Bekanntmachung betrifft die Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems

IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

Tag: 12/06/2024

Ortszeit: 11:30

IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:

Deutsch

IV.2.6)Bindefrist des Angebots

Laufzeit in Monaten: 1 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de

VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

29/06/2022

© Europäische Union, http://ted.europa.eu, 1998-2022

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