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Deutschland, Bad Reichenhall: Auftragsbekanntmachung (2022/S 145-414098)

Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Deutschland, Bad Reichenhall: Auftragsbekanntmachung (2022/S 145-414098)

29/07/2022

  
S145

Deutschland-Bad Reichenhall: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

2022/S 145-414098

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Stadt Bad Reichenhall
Postanschrift: Rathausplatz 8
Ort: Bad Reichenhall
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Partner mbB
E-Mail: vergabe@prof-rauch-baurecht.de
Telefon: +49 94129734-10
Fax: +49 94129734-11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-bad-reichenhall.de

I.3)Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHYRW8E/documents

Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:

Offizielle Bezeichnung: Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Partner mbB
Postanschrift: Hoppestraße 7
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabeabteilung
E-Mail: vergabe@prof-rauch-baurecht.de
Telefon: +49 94129734-10
Fax: +49 94129734-11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.prof-rauch-baurecht.de

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHYRW8E

I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde

I.5)Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

TNW_Stadt Bad Reichenhall – ISEK und vorbereitende Untersuchungen (VU) zur Novellierung Sanierungssatzung samt optionaler städtebaulicher Beratung

Referenznummer der Bekanntmachung: 5/22

II.1.2)CPV-Code Hauptteil

71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

II.1.3)Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Bad Reichenhall hat die Erstellung eines ISEK beschlossen. Mit vorliegendem Vergabeverfahren ist beabsichtigt, die für die Erarbeitung notwendigen freiberuflichen Leistungen zu vergeben und einen externen Dienstleister mit dem notwendigen Blick von außen zu beauftragen.

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Aufgrund veralteter vorliegender Daten ist im Untersuchungsbereich zunächst eine Grundlagenermittlung erforderlich. In der Angebotsphase besteht für den Bieter die Möglichkeit, eigene Erfahrungen, Anregungen und Ideen einzubringen, um gute Voraussetzungen für effiziente und zielführende Prozesse in Bad Reichenhall zu schaffen.

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Des Weiteren werden die Vorbereitenden Untersuchungen zur Novellierung der Sanierungssatzung gem. § 141 BauGB in Auftrag gegeben.

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Entsprechend den Ergebnissen der Vorbereitenden Untersuchungen ist der Erlass einer die Satzung aus dem Jahr 2004 ersetzenden oder fortschreibenden neuen Sanierungssatzung beabsichtigt. Die zur Vorbereitung des Satzungsbeschlusses erforderlichen Leistungen sind ebenfalls Gegenstand des Auftrags.

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Neben der Erarbeitung des ISEK und Vorbereitender Untersuchungen ist beabsichtigt, optional eine begleitende städtebauliche Beratung (zunächst für zwei Jahre mit stufenweiser Weiterbeauftragung um weitere zwei Jahre) zu beauftragen, um eine fortlaufende externe Expertise zu städtebaulich relevanten Entwicklungen zu erhalten und die praktische Umsetzung der Arbeitsergebnisse von ISEK, VU und novellierter Sanierungssatzung zu begleiten.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen

Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)

71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

71410000 Stadtplanung

71242000 Entwurf und Gestaltung, Kostenschätzung

71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung

71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros

II.2.3)Erfüllungsort

NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land

Hauptort der Ausführung:

83435 Bad Reichenhall Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)

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Die Stadt Bad Reichenhall hat die Erstellung eines ISEK beschlossen. Mit vorliegendem Vergabeverfahren ist beabsichtigt, die für die Erarbeitung notwendigen freiberuflichen Leistungen zu vergeben und einen externen Dienstleister mit dem notwendigen Blick von außen zu beauftragen.

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Die Notwendigkeit zur Erstellung eines ISEK ergibt sich fachlich aus der erforderlichen Festlegung von Vorgaben für eine nachhaltige Stadtentwicklung insbesondere in den Bereichen "soziale, kulturelle und technische Infrastruktur", "öffentlicher Raum", "Wirtschaft und Arbeitsplätze", "Nahversorgung", "Baukultur", "Mobilität" und "Wohnraum und Wohnumfeld", für die Beurteilung anstehender und derzeit noch nicht absehbarer städtebaulich relevanter Projekte. Darüber hinaus erfordert die Nutzung von finanziellen Unterstützungen aus dem in Bad Reichenhall angewandten Bayerischen Programm bei neuen öffentlichen und privaten Bauvorhaben formal das Vorliegen eines ISEK.

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Aufgrund veralteter vorliegender Daten ist im Untersuchungsbereich zunächst eine Grundlagenermittlung erforderlich. In der Angebotsphase besteht für den Bieter die Möglichkeit, eigene Erfahrungen, Anregungen und Ideen einzubringen, um gute Voraussetzungen für effiziente und zielführende Prozesse in Bad Reichenhall zu schaffen.

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Der intensiv im Rahmen der Erstellung des ISEK zu betrachtende Untersuchungsbereich beschränkt sich zunächst auf den zentralen Innenstadtsiedlungsbereich (Anlage A).

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In diesem Untersuchungsbereich ist beabsichtigt, folgende Handlungsfelder zu untersuchen:

– Stadtstruktur,

– verkehrliche Infrastruktur,

– Wohnen,

– Einzelhandel, Wirtschaft und Beschäftigung,

– soziale Infrastruktur,

– Bildung und Wissenschaft,

– Kultur, Freizeit und Tourismus,

– Klima, Energie und Umwelt.

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Folgende Bausteine sind innerhalb der genannten Handlungsfelder zu erarbeiten:

– Bestandsaufnahme der Ausgangssituation mit Grundlagenermittlung,

– Bewertung der Ausgangssituation in Form einer Stärken-Schwächen-Analyse,

– Definition eines Leitbilds für das jeweilige Handlungsfeld,

– Definition von Zielen im festgelegten Programmgebiet,

– Formulierung von daraus abgeleiteten Handlungsansätzen,

– Erarbeitung erster Maßnahmen der Gebietsentwicklung bzw. Schlüsselprojekte samt deren zeitlicher und inhaltlicher Priorisierung,

– Erstellung eines Maßnahmen-, Umsetzungs- und Finanzierungskonzepts und

– Durchführung einer begleitenden Öffentlichkeitsbeteiligung.

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Vom Auftragnehmer geschuldet ist auch die Zuarbeit für die von der Stadt Bad Reichenhall durchzuführende Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit (Beteiligungsverfahren).

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Der zur Verfügung stehende Bearbeitungszeitraum bis zur Verabschiedung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) endet am 31.12.2023, wobei die einzelnen Erarbeitungsphasen klar zu strukturieren sind. Es ist beabsichtigt, Zwischenergebnisse wie das Leitbild und die Ziele innerhalb des Bearbeitungszeitraums durch Beschlüsse des Stadtratsgremiums absichern zu lassen.

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Beauftragt wird ein Team mit einschlägigen Erfahrungen, sowohl im Bereich der Städteplanung als auch in der Verfahrens- und Projektsteuerung gemäß Anl. 9 Z. 3 HOAI, in der Öffentlichkeitsbeteiligung, Bürgerbeteiligung gemäß § 3, 4a BauGB sowie in der Behördenbeteiligung gemäß § 4, 4a BauGB.

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Mindestvoraussetzung für die Eignung ist die Erstellung eines ISEK im Zeitraum der letzten zehn Jahre (Abschluss im Zeitraum 01.01.2012 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist).

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Vorbereitende Untersuchungen

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Des Weiteren werden die Vorbereitenden Untersuchungen zur Novellierung der Sanierungssatzung gem. § 141 BauGB in Auftrag gegeben.

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Der für die Vorbereitenden Untersuchungen zu betrachtende Untersuchungsbereich beschränkt sich auf den Geltungsbereich des bisherigen Sanierungsgebiets "Stadtmitte" (Anlage B).

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Inhalt des Auftrags sind auch die gemäß § 141 Abs. 4 S. 1 BauGB durchzuführenden Beteiligungsverfahren gem. §§ 137, 138 BauGB, sowie die Zuarbeit für die gemäß § 139 BauGB von der Stadt Bad Reichenhall durchzuführende Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

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Mindestvoraussetzung für die Eignung ist weiterhin mindestens eine Referenz im vorstehend genannten Zeitraum (01.01.2012 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist) im Zusammenhang mit der Durchführung Vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 BauGB.

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Novellierung der Sanierungssatzung

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Entsprechend den Ergebnissen der Vorbereitenden Untersuchungen ist der Erlass einer die Satzung aus dem Jahr 2004 ersetzenden oder fortschreibenden neuen Sanierungssatzung beabsichtigt. Die zur Vorbereitung des Satzungsbeschlusses erforderlichen Leistungen sind ebenfalls Gegenstand des Auftrags.

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Städtebauliche Beratung

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Neben der Erarbeitung des ISEK und Vorbereitender Untersuchungen ist beabsichtigt, optional eine begleitende städtebauliche Beratung (zunächst für zwei Jahre mit stufenweiser Weiterbeauftragung um weitere zwei Jahre) zu beauftragen, um eine fortlaufende externe Expertise zu städtebaulich relevanten Entwicklungen zu erhalten und die praktische Umsetzung der Arbeitsergebnisse von ISEK, VU und novellierter Sanierungssatzung zu begleiten.

II.2.5)Zuschlagskriterien

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt

II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01/11/2022

Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden

Geplante Anzahl der Bewerber: 5

Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Es sind insgesamt max. 500 Punkte erreichbar. Je Gliederungspunkt sind max. die angegebenen Punkte erreichbar. Zwischenpunkte werden nicht vergeben. Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit und wenn es dem Auftraggeber objektiv nachvollziehbar nicht möglich ist, den Bewerberkreis anhand der festgelegten Kriterien auf das vorgesehene Maß zu begrenzen, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid gem. § 75 Abs. 6 VgV getroffen.

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1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

1.1) Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre

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5 Punkte: ab 600.000,- EUR Umsatz / Jahr

4 Punkte: ab 500.000,- EUR Umsatz / Jahr

3 Punkte: ab 400.000,- EUR Umsatz / Jahr

2 Punkte: ab 300.000,- EUR Umsatz / Jahr

1 Punkt: ab 200.000,- EUR Umsatz / Jahr

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1.2) Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Zusammenhang mit Erstellung eines ISEK und/oder Sanierungssatzung / Vorbereitende Untersuchungen

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5 Punkte: ab 300.000,- EUR Umsatz / Jahr

4 Punkte: ab 250.000,- EUR Umsatz / Jahr

3 Punkte: ab 200.000,- EUR Umsatz / Jahr

2 Punkte: ab 150.000,- EUR Umsatz / Jahr

1 Punkt: ab 100.000,- EUR Umsatz / Jahr

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2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre

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5 Punkte: ab 6 Stadtplanern / Landschaftsarchitekten / Architekten

4 Punkte: ab 5 Stadtplanern / Landschaftsarchitekten / Architekten

3 Punkte: ab 4 Stadtplanern / Landschaftsarchitekten / Architekten

2 Punkte: ab 3 Stadtplanern / Landschaftsarchitekten / Architekten

1 Punkt: ab 2 Stadtplanern / Landschaftsarchitekten / Architekten

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2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): ISEK / Sanierungssatzung / Vorbereitende Untersuchungen

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Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet) sofern die Erstellung eines ISEK und/oder Sanierungssatzung / Vorbereitende Untersuchungen im Zeitraum 01.01.2012 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist abgeschlossen wurde.

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Die Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Gesamtschau bedeutet, dass alle eingereichten Referenzen in einer wertenden Gesamtschau bewertet werden, d. h. es wird nicht jede Referenz mathematisch bewertet und dann wird das arithmetische Mittel errechnet, sondern es wird verglichen, inwieweit der Bewerber anhand aller seiner vorgelegten Referenzprojekte insgesamt erwarten lässt, die hier ausgeschriebene Aufgabe zu erfüllen. Dabei findet auch eine Wertung im Vergleich zu den von den Mitbewerbern eingereichten Referenzen statt. Vergeben werden 0 bis 5 Punkte (0, 1, 2, 3, 4 oder 5 Punkte).

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Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.

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Eine Punktzahl von 5 Punkten kann (begrenzt nach oben) ab 3 insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen erreicht werden. Eine Referenz gilt dann als insgesamt sehr gut vergleichbar, wenn alle diesbezüglich unten aufgelisteten Aspekte kumulativ vorliegen. Alle übrigen Bewerber erhalten sodann abgestuft nach der Vergleichbarkeit Punkte. Es können somit auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet. Sollte kein Bewerber über 5 insgesamt sehr gut vergleichbare Referenzen verfügen, so erhält derjenige Bewerber die Höchstpunktzahl, dessen Portfolio in der Gesamtschau am Besten ist.

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Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:

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– Anzahl der Referenzen

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– Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:

– Neuerstellung eines ISEK und Vorbereitende Untersuchungen sowie Sanierungssatzung (kumulativ) (sehr gut vergleichbar)

– Fortschreibung eines ISEK und Vorbereitende Untersuchungen sowie Sanierungssatzung (kumulativ) (gut vergleichbar)

– Nur Neuerstellung eines ISEK (gut vergleichbar)

– Nur Vorbereitende Untersuchungen (gut vergleichbar)

– Nur Sanierungssatzung (gut vergleichbar)

– Nur Fortschreibung eines ISEK (vergleichbar)

– andere städtebaulichen Planungsleistungen (vergleichbar)

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– Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen

– Verfahrens- und Projektsteuerung gemäß Anlage 9, Z. 3 HOAI 2021

– Öffentlichkeitsbeteiligung, Bürgerbeteiligung gemäß §§ 3, 4a BauGB

– Behördenbeteiligung gemäß §§ 4, 4a BauBG

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– Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt weist im zentralen Innenstadtsiedlungsbereich eine Fläche von 3,3 km² auf. Die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 2 km² oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein.

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Mindestkriterien:

– Es ist mindestens eine Referenz im vorstehend genannten Zeitraum (ab 01.01.2012 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist) im Zusammenhang mit der Erstellung eines ISEK für einen Innenstadtsiedlungsbereich mit einer Fläche von 1,5 km² oder mehr nachzuweisen.

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– Ebenso ist mindestens eine Referenz im vorstehend genannten Zeitraum (ab 01.01.2012 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist) im Zusammenhang mit der Durchführung Vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 BauGB nachzuweisen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11)Angaben zu Optionen

Optionen: nein

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der zur Verfügung stehende Bearbeitungszeitraum bis zur Verabschiedung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) endet am 31.12.2023.

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Mit der Aufgabebeschreibung werden den Bewerbern zwei Lagepläne (Anlage A und Anlage B zur Aufgabebeschreibung) zur Verfügung gestellt.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Architekten, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Zusammenhang mit Erstellung eines ISEK und/oder Sanierungssatzung / Vorbereitende Untersuchungen

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Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.

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Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.

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Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 1,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.

Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.

Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.

Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.

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III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.

Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder entsprechende Urkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.

Eigenerklärungen über:

A.) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Stadtplanern Landschaftsarchitekt, Architekt, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung)

B.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen):

Referenzportfolio Bewerber gesamt (ISEK / Sanierungssatzung / Vorbereitende Untersuchungen) der letzten 10 Jahre, Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2012 und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist (Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen) mit Angaben zu:

a.) Auftraggeber,

b.) Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung

– Neuerstellung eines ISEK und Vorbereitende Untersuchungen sowie Sanierungssatzung (kumulativ)

– Fortschreibung eines ISEK und Vorbereitende Untersuchungen sowie Sanierungssatzung (kumulativ)

– Nur Neuerstellung eines ISEK

– Nur Vorbereitende Untersuchungen

– Nur Sanierungssatzung

– Nur Fortschreibung eines ISEK

– andere städtebaulichen Planungsleistungen

c.) Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen

– Verfahrens- und Projektsteuerung gemäß Anlage 9, Z. 3 HOAI 2021

– Öffentlichkeitsbeteiligung, Bürgerbeteiligung gemäß §§ 3, 4a BauGB

– Behördenbeteiligung gemäß §§ 4, 4a BauBG

d.) Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt weist im zentralen Innenstadtsiedlungsbereich eine Fläche von 3,3 km² auf. Die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 2 km² oder mehr aufweisen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet) sofern die Erstellung eines ISEK und/oder Sanierungssatzung / Vorbereitende Untersuchungen im Zeitraum 01.01.2012 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist abgeschlossen wurde.

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Es ist mindestens eine Referenz im vorstehend genannten Zeitraum (ab 01.01.2012 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist) im Zusammenhang mit der Erstellung eines ISEK für einen Innenstadtsiedlungsbereich mit einer Fläche von 1,5 km² oder mehr nachzuweisen.

.

Ebenso ist mindestens eine Referenz im vorstehend genannten Zeitraum (ab 01.01.2012 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist) im Zusammenhang mit der Durchführung Vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 BauGB nachzuweisen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten

Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Architekten und Ingenieure; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung

Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen

IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

Tag: 25/08/2022

Ortszeit: 10:00

IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:

Deutsch

IV.2.6)Bindefrist des Angebots

Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren

– gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder

– gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder

– gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.

.

Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:

Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.

.

Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.

.

Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.

.

DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN.

.

Das Formular "Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.

.

Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.

.

Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.

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Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).

Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYRW8E

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland

VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:

.

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;

.

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

25/07/2022

© Europäische Union, http://ted.europa.eu, 1998-2022

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