Beim Umbau oder bei der Umnutzung bestehender Gebäude gehört die Prüfung der Gründungssituation zu den ersten Untersuchungen. Infolge von Lasterhöhungen, wie dies häufig bei Aufstockungen der Fall ist, wird in der Regel eine Unterfangung oder Bodenverbesserung unter den Fundamenten notwendig. Dabei sind Eingriffe in die bestehende Konstruktion/Bausubstanz behutsam durchzuführen und nach Möglichkeit auf ein Minimum zu beschränken. In besonderem Maße gilt dies für Gewerbeobjekte mit Kundenverkehr, z. B. bei Verkaufs-/Ausstellungsräumen, da hier eine Unterbrechung des Betriebes bzw. laufende Baumaßnahmen während der Öffnungszeit direkten Einfluss auf den Umsatz haben können.
Laut Planung war beim Schuhhaus in Rosenheim von Lasterhöhungen um den Faktor 4 auszugehen, das heißt die max. Bodenpressung war in diesem Fall auf bis zu 270 kN/m² zu erhöhen. Entsprechend dem geotechnische Bericht waren die zulässigen Bodenpressungen mit ca. 64 kN/m² für die Streifenfundamente (30 cm breit, 50 cm tief) bei weitem überschritten. Die Gründung war nicht frostsicher und entsprach nicht dem Stand der Technik und den Anforderungen nach DIN, weshalb das Gebäude aus dem 19. Jahrhundert schon seit vielen Jahren starke Rissbildungen aufwies. Die Fundamente sind aus unbewehrtem Stampfbeton und gründen auf überwiegend locker gelagerten, stark sandigen Feinkiesen einer Auffüllung, unterlagert von einer geringmächtigen weichen Auelehmlage, ehe ab Tiefen von ca. 1,7 bis 2,6 m unter GOK gut tragfähige, mindestens mitteldicht gelagerte Innsande folgen.
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