Startseite » Produktneuheiten »

Europäische Technische Zulassung (ETA) für komplette Optigrün-Dachbegrünungssysteme

Optigrün international AG
Europäische Technische Zulassung (ETA) für komplette Optigrün-Dachbegrünungssysteme

Firmen im Artikel
Die Optigrün international AG geht als einer der Dachbegrünungsmarktführer einen wichtigen Schritt in die Zukunft – und das nicht nur im deutschen, sondern vor allem im europäischen Markt. Die beiden Europäischen Technischen Zulassungen (ETA) mit den Nummern ETA-13/0534 und ETA-13/0557 sind die ersten dieser Art, die das DIBt im Juni für komplette Gründachsysteme (kits for green roofs) vergeben hat.

Die Optigrün international AG geht als einer der Dachbegrünungsmarktführer einen wichtigen Schritt in die Zukunft – und das nicht nur im deutschen, sondern vor allem im europäischen Markt. Die beiden Europäischen Technischen Zulassungen (ETA) mit den Nummern ETA-13/0534 und ETA-13/0557 sind die ersten dieser Art, die das DIBt im Juni für komplette Gründachsysteme (kits for green roofs) vergeben hat.

Damit trägt Optigrün einerseits dem europäischen Handel Rechnung und bietet andererseits Bauherren und Planern hierzulande ein weiteres Instrument der einfachen und qualitätssicheren Ausschreibung an.

Im ersten Schritt werden mit den Systemlösungen „Spardach“ und „Naturdach“ die zwei in den letzten Jahren am häufigsten eingebauten Extensivbegrünungen mit einer Europäischen Technischen Zulassung angeboten. Zusätzliche ETAs für weitere extensive und intensive Optigrün-Systemlösungen folgen in naher Zukunft.

Das zuständige Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) als Mitglied der europäischen Organisation für technische Zulassungen (EOTA) bescheinigt mit der ETA (European Technical Approval), dass die Optigrün-kits for green roofs den Anforderungen gemäß CUAP 04.01/11 (Common Understanding of Assessment Procedure) entsprechen. Die Europäische Technische Zulassung ist ein allgemein anerkannter Nachweis zur technischen Brauchbarkeit eines Bauproduktes im Sinne der Bauproduktenrichtlinie in allen (Vertrags)Staaten der Europäischen Union. Sie kann für Bauprodukte erteilt werden, für die keine harmonisierten Normen nach der Bauproduktenrichtlinie vorhanden sind. Grundlagen für die Beurteilung der Brauchbarkeit sind Zulassungsleitlinien, die von der EOTA für die entsprechenden Produktbereiche erstellt wurden. Zulassungen gemäß der ETA beruhen auf Prüfungen, Untersuchungen und technischen Gutachten durch Institutionen, welche von den Mitgliedstaaten der EU hierfür zugelassen und bestimmt worden sind. Eine Zulassung umfasst dabei alle wichtigen Produktmerkmale, welche für die Erfüllung der baurechtlichen Anforderungen in den Mitgliedstaaten bedeutsam sind.

Der große Vorteil eines zugelassenen „kit for green roof“ ist die vereinfachte Ausschreibung und Qualitätssicherung für ein komplettes zusammenpassendes Gründachsystem mit allen zugehörigen Nachweisen – vom Schutzvlies bis zum Substrat. Die Pflanzen werden dabei ausgenommen und bauseits wird von einer nach FLL-wurzelfesten Dachabdichtung ausgegangen. Die ETA für „kits for green roofs“ beruhen auf einer angenommenen Nutzungsdauer des Begrünungssystem von 25 Jahren und umfassen auch den Abflussbeiwert C sowie die Widerstandsfähigkeit gegen Feuerbeanspruchung von außen gemäß EN 13501-5. Für die einzelnen Funktionsschichten des Gründachaufbaus werden Nachweise gefordert wie beispielsweise …

– Schutzwirksamkeit, Zugfestigkeit und Dauerhaftigkeit der Schutzlage
– Wasserableitvermögen und Druckfestigkeit der Dränschicht
– Zugfestigkeit und Öffnungsweite des Filtervlieses
– Korngrößenverteilung, Maximale Wasserkapazität, Wasserdurchlässigkeit, organische Anteile, Nährstoffe und Salzgehalt des Substrates

Vorteilhaft ist, dass alle Daten und Eigenschaften, die durch die ETA bestätigt werden, nicht mehr in den einzelnen Ländern, Bundesländern, usw. gemäß Länderrecht nachgewiesen werden müssen, sondern durch die ETA auf europäischer Ebene als bestätigt gelten. Durch die Europäische Technische Zulassung wird eine gleichbleibend, hohe Qualität der Dachbegrünung im Optigrün-System europaweit sichergestellt. Mit der ETA- bzw. CE-Kennzeichnung sind i.d.R. keine zusätzlichen technischen Nachweise für den Anwender erforderlich. Optigrün bestätigt damit, das vorgeschriebene Nachweisverfahren durchgeführt zu haben und dass eine Konformität der Systemlösungen mit der Zulassung gegeben ist.

Komplettiert wird die Europäische Technische Zulassung für die Optigrün-Dachbegrünungssysteme durch die Forderung von Verlegeanleitungen zu allen Bestandteilen des Bausatzes und nach geschulten Verarbeitern. Damit schließt sich der Kreis für Optigrün, die mit dem Optigrün-Partnerverbund seit Jahrzehnten einen europaweiten Pool an regelmäßig geschulten und zertifzierten Partnerbetrieben aufweisen können. Die EOTA möchte mit ihren Vorgaben bewirken, dass nicht nur geeignetes Material für ein Gründachsystem geliefert, sondern dass auch der Einbau auf der Baustelle fachgerecht erfolgt.

Natürlich gelten in jedem Land nach wie vor die nationalen Normen und Richtlinien, so wie beispielsweise in Deutschland die FLL-Dachbegrünungsrichtlinie. Ebenso können und sollen weiterhin alle Optigrün-Systemlösungen individuell in Einzelbausteinen miteinander kombiniert und ohne Qualitätsverlust ausgeschrieben werden. Die Gebietsleiter der Optigrün international AG stehen als Fachberater bei Planung und Ausschreibung unterstützend zur Seite.


Keywords:
Optigrün, Naturdach, Spardach, Dach, Dächer, ETA, Gründachsysteme, Optigün-Systemlösungen, Dachabdichtung, Begrünungssystem,

Firmen im Artikel
Keywords
arcguide Sonderausgabe 2023
Projekte
arcguide Partner
Architektenprofile
 


Sie möchten auch Ihr Büro präsentieren und Ihre neuesten Projekte vorstellen? Zum Antragsformular »


Sie haben bereits ein Büroprofil auf arcguide.de und möchten Ihre neuesten Projekte vorstellen? Zum Projektformular »

Ausschreibungen
Konradin Architektur
Titelbild db deutsche bauzeitung 4
Ausgabe
4.2024 kaufen
EINZELHEFT
ABO

 


Architektur Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Architektur-Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Medien GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum arcguide Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des arcguide Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de