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Außentüren bestehen TÜV – Schadstoffcheck

VARIOTEC GmbH & Co. KG
Außentüren bestehen TÜV – Schadstoffcheck

Außentüren bestehen TÜV - Schadstoffcheck
VARIOTEC-Haustüren dürfen seit kurzem dieses Logo tragen. | Abbildung: Abb.: TÜV Rheinland / VARIOTEC
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VARIOTEC hat seine Türrohlinge einer Schadstoff-Emissions-prüfung beim TÜV Rheinland unterzogen

VARIOTEC hat seine Türrohlinge einer Schadstoff-Emissions-prüfung beim TÜV Rheinland unterzogen. Das Ergebnis:
Die Türen sind unbedenklich, sowohl in der lackierten als auch in der unbehandelten Variante. Damit dürfen diese Türtypen das Label „Schadstoff- und Emissionsgeprüft“ tragen.

Schadstoffe wie Lösungsmittel, Formaldehyd oder Weichmacher stecken nicht nur in Möbeln oder Teppichen sondern auch in vielen Bauelementen. Vor allem in Innen-räumen nimmt der Körper die unsichtbaren Begleiter industrieller Produktionsprozesse mit der Raumluft auf. Wer selten lüftet, erhöht sogar das Risiko von Kopfschmerzen, Übelkeit oder allergischen Reaktionen. Damit Verbraucher wissen, ob die eingesetzten Produk-te gesundheitlich unbedenklich sind, bescheinigen zahlreiche Prüfin-stitute dies mit einem Label.

VARIOTEC hat seine Türrohlinge nun einer Schadstoff-Emissions-prüfung beim TÜV Rheinland unterzogen. Das Ergebnis: Die Außen-türen des Neumarkter Herstellers sind unbedenklich, sowohl in der lackierten als auch in der unbehandelten Variante. Damit erhalten Verarbeiter nicht nur in punkto Design, Schallschutz, Brand- und Wärmschutz oder der Einbruchklasse eine exakt auf Kundenwunsch zugeschnittene Tür, sondern das TÜV Rheinland-Zertifikat „Schad-stoff- und Emissionsgeprüft“ bestätigt auch deren gesundheitliche Unbedenklichkeit. Das Label findet sich auf den Datenblättern und den Türrohlingen wieder. Handwerker, die VARIOTEC-Rohlinge verarbeiten, können das Zeichen ab sofort für ihr eigenes Marketing nutzen. Erich Bauer-Ebenhöch, ergänzt: „Als erster Außentürenher-steller gehen wir den Weg der TÜV-Zertifizierung und können unse-ren Kunden nun auch Sicherheit in punkto Schadstoffe und Emissio-nen geben.“ Mit dem Bausatz „all-inclusive“ erfüllen Handwerker zu-dem automatisch alle baurechtlichen Anforderungen wie die CE-Deklaration nach DIN EN 14351-1:2006+A1:2010.

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