„Wasser hat einen kleinen Kopf“, sagt man hier bei uns im Süden. Umso präziser müssen die baulichen Parameter erfüllt sein, die zur Ableitung von Abwasser aus Bauwerken installiert sind.
In der Regel fallen in Gebäuden zwei Abwasserarten an: Schmutzwasser und Regenwasser; sie müssen aus dem Bauwerk ausgeleitet und der öffentlichen Kanalisation zugeführt werden. Dabei lassen sich zwei Systeme unterscheiden: das Misch- und das Trennsystem. Während beim Mischsystem sowohl Schmutz- als auch Regenwasser über einen gemeinsamen Kanal abgeführt und aufbereitet werden, wird für das Trennsystem zusätzlich ein Regenwasser-Kanal installiert. Darüber wird das anfallende Regenwasser direkt in das Bach-Fluss-System geleitet.
Abwasser besteht zu etwa 99 % aus Wasser und 1 % aus fein verteilten oder gelösten Feststoffen [1]. Damit ist Abwasser eine Ressource, deren Aufbereitung im Sinne des nachhaltigen Umweltschutzes unerlässlich ist.
Abwasserleitungen
Über die DIN EN 12056 und in Ergänzung die DIN 1986-100 werden der grundsätzliche Aufbau von Entwässerungsanlagen definiert. Während die europäische Norm DIN EN 12056 ausschließlich für Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden Gültigkeit besitzt, erweitert die DIN 1986-100 die Regelungen auch auf Bereiche außerhalb von Gebäuden bis zur Grundstücksgrenze.
Geregelt sind in diesen Normen die Struktur, Rohrdurchmesser entsprechend der Anschlussstellen, Grundlagen der Leitungsverlegung, notwendige Gefälle sowie Brandschutz- und Schallschutzvorschriften.
Schematischer Aufbau
Von jeder Abwasser-Quelle (Waschbecken, Toiletten, Badewanne, Küchenspülbecken o.ä.) wird eine Einzelanschlussleitung gelegt, die dann in eine Sammelanschlussleitung mündet. Über eine Schmutzwasserfallleitung wird das Abwasser im Gebäude nach unten gebracht bis zum Anschluss an sie Sammelleitung. Diese wiederum mündet im Erdreich oder in der Grundplatte in die Grundleitung. Schmutzwasserfallleitungen müssen als Lüftungsleitung bis über Dach ausgeführt werden, um ein ungehindertes Abfließen des Abwassers zu gewährleisten sowie entstehende Gase sicher ins Freie zu transportieren.
Gefälle und Nennweiten
Damit Abwasserleitungen sicher leerlaufen können, sieht die DIN 1986-100 Mindestgefälle sowie Nennweiten vor:
- Unbelüftete Anschlussleitungen: 1,0 % (DIN EN 12056-2, DIN 1986-100)
- Belüftete Anschlussleitungen: 0,5 % (DIN EN 12056-2)
- Grund- und Sammelleitungen ≥DN 110: 0,5 % (DIN 1986-100)
- Grund- und Sammelleitungen DN 90 (WC-Spülkastenvolumen 4,5-6 l): 1,5 % (DIN 1986-100)
- Grund- und Sammelleitungen für Regenwasser: 0,5 % (DIN 1986-100)
In der DIN 1986-100 wurden bereits für die gängigsten Entwässerungsgegenstände die notwendigen Nennweiten vordefiniert. So ist z.B. für Waschbecken und Bidets DN 40 als Einzelanschluss ausreichend. Weitere Entwässerungsstellen wie Dusche, Urinale, Badewanne, Küchenspüle oder Geschirrspüler werden mit DN 50 bemessen. Für WCs gelten, je nach Ausführung, Nennweiten von DN 80-DN 100. Die Mindestweite von Fallleitungen beträgt DN 70, beim Anschluss eines WCs DN 100. Der Mindestdurchmesser der Grundleitung beträgt 100 mm, empfohlen werden jedoch 150 mm.
Schutz gegen Rückstau
Die Entwässerungsanlagen müssen mit einem Rückstauschutz versehen werden, der verhindert, dass Abwasser aus dem Kanalsystem zurück ins Gebäude fließen kann. Dabei lassen sich grundsätzlich zwei Schutzmaßnahmen unterscheiden: Abwasserhebeanlagen und Rückstauverschlüsse.
Unter folgenden Voraussetzungen ist der Einbau von Rückstauverschlüssen bzw. -klappen erlaubt:
- Die Leitungen zum Kanal sind mit ausreichend Gefälle verlegt.
- Es handelt sich um Räume untergeordneter Nutzung; bei Rückstau entstehen keine hohen Sachschäden und die Gesundheit von Personen ist nicht gefährdet.
- Bei Rückstau muss auf die Räume der Abflussstelle verzichtet werden.
- Es muss ein weiteres WC oberhalb der Rückstauebene genutzt werden können.
Überall sonst ist der Einbau von Abwasserhebeanlagen nach DIN EN 12050 (Hebeanlagen für Gebäude) zwingend erforderlich. Die Hebeanlage wird am tiefsten Punkt im Keller oder einem gesonderten Schacht aufgebaut. Sie pumpt auch bei einem möglichen Rückstau weiterhin Abwasser in die Kanalisation und gewährleistet damit eine ungestörte Hausentwässerung. Ablaufstellen oberhalb der Rückstauebene dürfen nicht über eine Hebeanlage entwässert werden.
Schallschutz
Das Abwasser muss geräuscharm abgeführt werden.
In der DIN 4109 „Schallschutz“ sind auch die Anforderungen für Abwassersysteme festgeschrieben.
Grundvoraussetzung für den Einbau eines Abwassersystems mit ausreichendem Schallschutz ist eine entsprechende Grundrissanordnung. Es gilt, die Installation so vorzusehen, dass fremder Wohn-, Schlaf- oder Arbeitsraum von den zwangsläufig auftretenden Geräuschen des Abwassers nicht betroffen ist.
[1] Weltwasserbericht der Vereinten Nationen 2017
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