Startseite » MuB »

Zuschüsse für Arbeitshilfsmittel

Der Weg zum gesundheitsfördernden Stehpult
Zuschüsse für Arbeitshilfsmittel

Ist jemand zur Ausübung seiner Arbeit auf Arbeitshilfsmittel angewiesen, kann die Anschaffung in vielen Fällen von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) bezuschusst werden.

Dies trifft insbesondere auf ehemalige Reha-Patienten zu, die nach dem Klinikaufenthalt gesundheitsfördernde Möbel wie z.B. Stehpulte oder Steh-Sitz-Tische verwenden sollten. Unter bestimmten Rahmenbedingungen werden von den Berufsgenossenschaften, den Bundesagenturen für Arbeit, der Knappschaftsversicherung oder dem Integrationsamt für Beamte und Studenten die Kosten für Hilfsmittel bezuschusst oder übernommen.

Zwei Wege zum Erfolg sind möglich:
Für die Gewährung von Zuschüssen für Arbeitshilfsmittel benötigt der Mitarbeiter einen ärztlichen Befundberichtoder den Reha-Entlassungsbericht mit dem Hinweis darauf, dass ein Hilfsmittel verordnet werden muss, um die berufliche Tätigkeit weiter in vollem Umfang ausführen zu können. Der Facharzt sollte das empfohlene Produkt direkt benennen. Dann ist die Wahrscheinlichkeit der bis zu 100%igen Bezuschussung am höchsten.
Durch einen Anruf bei der DRV erhält man einen Antrag für die Bereitstellung von Hilfsmitteln. Dem ausgefüllten Antrag fügt man einen Kostenvoranschlag für das empfohlene Arbeitshilfsmittel bei.
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4-6 Wochen, im Einzelfall auch bis zu 6 Monaten.
Folgende Voraussetzungen müssen im Allgemeinen erfüllt sein:
1. Facharzt-Attest
Ein Facharzt attestiert, dass die Tätigkeit nur unter Verwendung eines entsprechenden Hilfsmittels weiter ausgeübt werden kann.
2. 15 Jahre Beitragszahlung
Ausschlaggebend für die Bewilligung eines Hilfsmittels ist die Zeit, in der Rentenversicherungsbeiträge gezahlt wurden (mind. 15 Jahre).
3. Antrag
Der vollständig ausgefüllte Antrag wird zusammen mit dem ärztlichen Attest und dem Kostenvoranschlag bei der DRV eingereicht.
Das bewilligte Hilfsmittel geht in das persönliche Eigentum des Mitarbeiters über.
Weitere Auskünfte bei:
Angelika Klingenstein
officeplus GmbH
Saline 29, 78628 Rottweil
Beratungshotline: +49 (800) 2482480
arcguide Sonderausgabe 2023
Projekte
arcguide Partner
Architektenprofile
 


Sie möchten auch Ihr Büro präsentieren und Ihre neuesten Projekte vorstellen? Zum Antragsformular »


Sie haben bereits ein Büroprofil auf arcguide.de und möchten Ihre neuesten Projekte vorstellen? Zum Projektformular »

Ausschreibungen
Konradin Architektur
Titelbild db deutsche bauzeitung 4
Ausgabe
4.2024 kaufen
EINZELHEFT
ABO

 


Architektur Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Architektur-Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Medien GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum arcguide Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des arcguide Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de