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Hilfestellung für Planer und Fachunternehmer

Knauf Gips KG
Hilfestellung für Planer und Fachunternehmer

Hilfestellung für Planer und Fachunternehmer
Das PLUS von Knauf in allen technischen Unterlagen von Knauf weist den Weg zur Umsetzung leistungsfähiger Brandschutzkonstruktionen. | Knauf/Stefan Ernst
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Das PLUS von Knauf macht’s möglich

Was tun, wenn eine Bauaufgabe nicht hundert Prozent deckungsgleich mit einer durch ein Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (AbP) abgedeckten Konstruktion ist? In solchen Fällen weist das PLUS von Knauf den Weg zu regelungskonformen und genehmigungsfähigen Lösungen.

Eine Aufforderung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) an die Prüfstellen hat zum 1. April 2014 die Neuausstellung vieler allgemeiner bauaufsichtlicher Prüfzeugnisse für Brandschutzkonstruktionen erforderlich gemacht. Grund hierfür war laut DIBT eine unzureichende Abstimmung zwischen den zuständigen Prüfstellen bezüglich einheitlicher Regelungen, den so genannten „Beschlüssen zu erweiterten Anwendungen“.

Im Rahmen der ABP-Neuausstellungen zum 1. April 2014 wurden die Inhalte der bauaufsichtlichen Nachweise daher im Wesentlichen auf die geprüften Konstruktionen reduziert. Darüber hinaus wurden bzw. werden nur Beschlüsse für erweiterte Anwendungen (Extrapolationen) berücksichtigt, die zwischen den zuständigen Prüfstellen und dem DIBt abgestimmt sind. Das kann in einzelnen Bereichen zu Einschränkungen des Anwendungsbereiches von AbPs führen, die in den alten Nachweisen jahrelang angewendet und akzeptiert wurden.

An dieser Stelle hilft Planern und Fachunternehmern das PLUS von Knauf: Es zeigt, wie im Einzelfall die Abweichung von „geprüfter“ zu „realer Bauaufgabe“ fundiert begründet werden kann. Mit dem PLUS von Knauf in den technischen Unterlagen hat Knauf alle Ausführungen deutlich gekennzeichnet, die zwar über das zugehörige AbP nicht erfasst sind, seitens Knauf aber als nicht wesentliche Abweichung eingeschätzt werden. Die dieser Bewertung zu Grunde liegenden Dokumente, wie zum Beispiel gutachterliche Stellungnahmen oder technische Beurteilungen, sind dem AbP beigefügt.

Gemäß den Landesbauordnungen liegt eine Übereinstimmung mit dem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis auch dann vor, wenn von diesem „nicht wesentlich“ abgewichen wird. Diese nicht wesentlichen Abweichungen bieten dem Fachunternehmer die Chance, die Nachweisführung regelungskonform und genehmigungsfähig so zu ergänzen, dass die Angaben des AbPs nicht wesentlich erweitert, aber an die gegebenen Baurealitäten angepasst werden können. Eine solche „nicht wesentliche Abweichung“ bestätigt der Fachunternehmer mit seiner „Übereinstimmungserklärung des Herstellers“ gemäß Landesbauordnung. Bei der Beurteilung und Argumentation solcher Abweichungen hilft das PLUS von Knauf.

Da die Abgrenzung „wesentlich/nicht wesentlich“ nicht abschließend gesetzlich geregelt ist und daher von den zuständigen Bauaufsichtsbehörden teils uneinheitlich gehandhabt wird, empfiehlt Knauf, das Vorliegen einer nicht wesentlichen Abweichung vor der Bauausführung mit den für den Brandschutz verantwortlichen Personen und/oder Behörden abzustimmen.

Über alle seine aktuell gültigen Brandschutz AbP informiert Knauf unter www.knauf-brandschutz.de.


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