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Österreich, St. Pölten: Zusätzliche Angaben (2022/S 228-655545)

Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Österreich, St. Pölten: Zusätzliche Angaben (2022/S 228-655545)

25/11/2022

  
S228

Österreich-St. Pölten: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

2022/S 228-655545

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 223-641607)

Rechtsgrundlage:

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Land Niederösterreich, p.A. Amt der NÖ-Landesregierung
Postanschrift: Landhausplatz 1
Ort: St. Pölten
NUTS-Code: AT Österreich
Postleitzahl: 3109
Land: Österreich
Kontaktstelle(n): Martina Harrer
E-Mail: noe@harrerschneider.at
Telefon: +43 12698797
Fax: +43 1269879710
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.noe.gv.at
Adresse des Beschafferprofils: http://noe.vemap.com

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Freiraumgestaltung Landhaus St. Pölten (Regierungsviertel)

II.1.2)CPV-Code Hauptteil

71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

II.1.3)Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)Kurze Beschreibung:

Planerleistungen für die Freiraumgestaltung des Landhauses in St. Pölten (Regierungsviertel) für die Verbesserung des Mikroklimas

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

22/11/2022

VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung

Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 223-641607

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text

Abschnitt Nummer: VI.3

Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben

Anstatt:

muss es heißen:

Mitteilung der Widerrufsentscheidung

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

Mitteilung der Widerrufsentscheidung: Der Auftraggeber beabsichtigt, dieses Verfahren zu widerrufen, da es auf der gegenständlichen Plattform technisch nicht möglich ist, einen EU-weiten, offenen, einstufigen Realisierungswettbewerb bekanntzumachen und abzuwickeln. In der EU-weiten Bekanntmachung ist daher unrichtigerweise als Verfahrensart „offenes Verfahren“ genannt. Es ist nicht möglich, eine Berichtigung der Verfahrensart von „offenes Verfahren“ auf „EU-weiten, offenen, einstufigen Realisierungswettbewerb“ durchzuführen. Dies stellt einen zwingenden Widerrufsgrund (§ 148 BVergG) dar. Die Stillhaltefirst endet mit Ablauf des 2. Dezember 2022. Weiters wird bekanntgegeben, dass beabsichtigt ist, das Vergabeverfahren, nach Ablauf der Stillhaltefrist (mit Ablauf des 2. Dezember 2022), über die ANKÖ-Plattform neu einzuleiten.

© Europäische Union, http://ted.europa.eu, 1998-2022

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