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Deutschland, Weil im Schönbuch: Auftragsbekanntmachung (2022/S 192-544573)

Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Deutschland, Weil im Schönbuch: Auftragsbekanntmachung (2022/S 192-544573)

05/10/2022

  
S192

Deutschland-Weil im Schönbuch: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

2022/S 192-544573

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Weil im Schönbuch
Postanschrift: Marktplatz 3
Ort: Weil im Schönbuch
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71093
Land: Deutschland
E-Mail: weil-im-schoenbuch-strassensanierung@menoldbezler.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.weil-im-schoenbuch.de

I.3)Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ66HX/documents

Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ66HX

I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde

I.5)Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe von Planungsleistungen für die Sanierung der Ortsdurchfahrt Dettenhäuser Straße in Weil im Schönbuch

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/1678

II.1.2)CPV-Code Hauptteil

71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

II.1.3)Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von folgenden Planungsleistungen:

– Objektplanung Ingenieurbauwerke in "offener Bauweise" (Kanalhausanschlüsse, Teil des Hauptkanals, Wasserversorgung) nach § 41 HOAI i.V.m. Anlage 12.1 (zu § 43 Abs. 4, § 48 Abs. 5 HOAI) in den Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 9 sowie die örtliche Bauüberwachung,

– der Objektplanung Ingenieurbauwerke in "Innensanierung" (soweit möglich: Reparatur bzw. Renovierung Teile des Hauptkanals) nach § 41 HOAI i.V.m. Anlage 12.1 (zu § 43 Abs. 4, § 48 Abs. 5 HOAI) in den Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 9 sowie die örtliche Bauüberwachung sowie

– Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 45 HOAI i.V.m. Anlage 13.1 (zu § 47 Absatz 2, § 48 Absatz 5 HOAI) in den Leistungsphasen 1 bis 9 sowie die örtliche Bauüberwachung.

Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.

Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit der Aufforderung der Angebotsabgabe.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen

Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)

71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros

71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau

II.2.3)Erfüllungsort

NUTS-Code: DE112 Böblingen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Auf Grundlage einer Bedarfsermittlung für den Bereich Ortsdurchfahrt Dettenhäuser Straße (K 1062) aus dem Jahr 2018 beabsichtigt die Gemeinde Weil im Schönbuch, die Ortsdurchfahrt zu sanieren. Inwieweit von der Maßnahme auch die Paulinenstraße bis zum Abzweig "Im Bild" umfasst sein soll, wurde im Rahmen der Bedarfsermittlung im Jahr 2018 noch nicht abschließend festgelegt, die Maßnahmen sind jedoch von der vorgenommenen Kostenschätzung umfasst. Aufgrund des Baujahrs der verlegten Wasserleitungen und des Kanals (1965) und dem baulichen Zustand der Ortsdurchfahrt ist eine Sanierung im Vollausbau vorgesehen. Dies bedeutet eine Straßensanierung in Asphaltbauweise sowie die Erneuerung der Wasserleitungen und des Kanals im öffentlichen Bereich. Ob der Hauptkanal zumindest teilweise in Innensanierung saniert werden kann, wird derzeit noch geprüft. Die Kostenschätzung beinhaltet dabei auch die Erneuerung der Gehwege mit Bordsteinen einschließlich der Erneuerung der Straßenbeleuchtung. Mit Preisstand 2018 bewertet die im Rahmen der Bedarfsermittlung erstellte Kostenschätzung die anstehende Sanierungsmaßnahme mit einem Bruttoauftragswert von rund 4,4 Mio. Euro.

Die zu vergebenden Planungsleistungen umfassen demnach

– Ingenieurbauwerke in "offener Bauweise" (Kanalhausanschlüsse, Teil des Hauptkanals, Wasserversorgung),

– Ingenieurbauwerke in "Innensanierung" (soweit möglich: Reparatur bzw. Renovierung Teile des Hauptkanals) sowie

– Verkehrsanlagen (Straßen, Gehwege einschließlich Bordsteine).

Die Besonderheiten der anstehenden Sanierungsmaßnahme sind dabei

– die Sicherstellung der Fortschreibung der Datengrundlagen (Straßenzustandsbericht, Kanaldatenbank, Kanalisationsplan, Wasserleitungsdatenbank) der Gemeinde Weil im Schönbuch bzw. des Landkreises Böblingen bzw. der NetzeBW;

– die Entwicklung eines sinnvollen Konzepts zur zeitlichen bzw. phasenweisen Realisierung der Sanierungsmaßnahmen einschließlich eines entsprechenden Konzepts zur Verkehrsführung und Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange;

– die Sicherstellung einer "richtigen" Kostenzuordnung sowohl der Planungs- als auch der Baukosten, da anteilig die Gemeinde Weil im Schönbuch (Hauptkanal, Kanalhausanschlüsse, Wasserversorgung sowie anteilig Einmündungen Straßenbau und anteilig Gehwege) als auch anteilig der Landkreis Böblingen als Straßenbaulastträger (Straßensanierung K 1062 bis zur jeweiligen Straßeneinmündung sowie anteilig Gehwege) die Kosten entsprechend ihrer Zuständigkeit zu tragen haben. Auftraggeber für die Planungs- und die späteren Bauleistungen ist die Gemeinde Weil im Schönbuch, die den auf den Landkreis Böblingen entfallenden Kostenanteil im Innenverhältnis mit diesem abrechnen wird.

Eine weitere Schnittstelle mit externem Abstimmungsbedarf betrifft die entlang der zu sanierenden Straße befindlichen Bushaltestellen im Hinblick auf die Frage nach baulichen Veränderungen.

II.2.5)Zuschlagskriterien

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt

II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 06/03/2023

Ende: 31/12/2025

Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden

Geplante Mindestzahl: 3

Höchstzahl: 5

Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.

Stufe 1:

Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.

Stufe 2:

Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.

Stufe 3:

Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei bis fünf grundsätzlich geeignete Bewerber vorliegen, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 (2) der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern mit Blick auf die zu erbringen Leistungen im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Die Referenzen werden hierbei insbesondere im Hinblick auf die verfahrenstechnische Konzeption der Referenzanlage, den Leistungsumfang sowie die Aktualität betrachtet.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11)Angaben zu Optionen

Optionen: nein

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1) Vorbemerkung:

Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.

Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.

2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:

Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:

(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen;

(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB;

(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG).

3) Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:

(1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen;

(2) Aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

(1) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich sind.

(2) Nachweis von Erfahrungen im Bereich der Planungsleistungen (mind. Planungsdisziplinen "Objektplanung Ingenieurbauwerk in den Objektgruppen 1 und 2" sowie "Objektplanung Verkehrsanlagen (Anlagen des Straßenverkehrs)") im Zusammenhang mit der Sanierung von Straßen in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren (Beginn der LPH 2 nicht vor dem 01.07.2017).

Die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben enthalten:

– Bezeichnung des Auftrags,

– Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),

– Zeitraum der Leistungserbringung,

– Erbrachte Leistungsphasen nach HOAI,

– Herstellkosten der Kostengruppen 200 bis 500 gemäß DIN 276 in EUR brutto,

– Darstellung des Leistungsumfangs (Planungsdisziplinen),

– Darstellung, ob die Kosten der Maßnahme auf unterschiedliche Träger zuzuordnen waren,

– Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild (je Projekt max. 2 DIN A4 Seiten in Form von Text, Fotos oder Skizzen).

Die Vorlage von jeweils mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu (2) Nachweis von vergleichbaren Leistungen:

– Nachweis mindestens einer Referenz im Bereich der Planungsleistungen in der Planungsdisziplin "Objektplanung Ingenieurbauwerk in den Objektgruppen 1 und 2" im Zusammenhang mit der Sanierung von Straßen mit Herstellkosten (gemäß Kostenberechnung) in den Kostengruppen 200 bis 500 gemäß DIN 276 von mindestens EUR 1,00 Mio. brutto. Bei dem Referenzprojekt müssen mindestens die Leistungsphasen 2 und 3 sowie 5 bis 7 nach HOAI erbracht worden sein (Beginn LPH 2 nicht vor dem 01.07.2017).

– Nachweis mindestens einer Referenz im Bereich der Planungsleistungen in der Planungsdisziplin "Objektplanung Verkehrsanlagen (Anlagen des Straßenverkehrs)" im Zusammenhang mit der Sanierung von Straßen mit Herstellkosten (gemäß Kostenberechnung) in den Kostengruppen 200 bis 500 gemäß DIN 276 von mindestens EUR 2,00 Mio. brutto. Bei dem Referenzprojekt müssen mindestens die Leistungsphasen 2 und 3 sowie 5 bis 7 nach HOAI erbracht worden sein (Beginn LPH 2 nicht vor dem 01.07.2017).

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Für Bewerbergemeinschaften gilt:

Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedernder Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:

(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft;

(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft;

(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt;

(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen;

(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfallgesamtschuldnerisch haften.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote

IV.1.5)Angaben zur Verhandlung

Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen

IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

Tag: 31/10/2022

Ortszeit: 12:00

IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:

Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.3)Zusätzliche Angaben:

(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten;

(2) Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ66HX

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de

VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.

Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

30/09/2022

© Europäische Union, http://ted.europa.eu, 1998-2022

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