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Deutschland, Stuttgart: Auftragsbekanntmachung (2022/S 228-652918)

Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Deutschland, Stuttgart: Auftragsbekanntmachung (2022/S 228-652918)

25/11/2022

  
S228

Deutschland-Stuttgart: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

2022/S 228-652918

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Autobahn GmbH des Bundes – NL Südwest
Postanschrift: Augsburger Straße 748
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail: vergabe.suedwest@autobahn.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de

I.3)Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-184800f7c43-f3b9014984c0f9c

Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.autobahn.de

I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers

Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes

I.5)Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb und Erhaltung von Bundesautobahnen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sechsstreifige Erweiterung der BAB 6 AK Weinsberg bis Landesgrenze BW/BY – Paket 22

Referenznummer der Bekanntmachung: A.03000.30.002

II.1.2)CPV-Code Hauptteil

71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

II.1.3)Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)Kurze Beschreibung:

Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 und 51 HOAI 2021 – Maßholderbachtalbrücke

– LPH 2 + 3, optional LPH 6

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen

Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort

NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg

Hauptort der Ausführung:

Autobahn GmbH des Bundes – NL Südwest

Augsburger Straße 748

70329 Stuttgart

Deutschland

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Autobahn GmbH des Bundes plant aktuell die sechsstreifige Erweiterung zwischen dem AK Weinsberg und der Landesgrenze BW/BY. Das Projekt ist in sechs Planungsabschnitte mit jeweils einer Länge von ca. 10 km unterteilt.

Der Planungsabschnitt PA6-2 zwischen Bretzfeld und Öhringen erstreckt sich vom Betr.-km 652+000 bis Betr.-km 663+500 (Bau-km 0+000 bis Bau-km 11+500) und sieht eine volle nördliche Erweiterung mittels eines asymmetrischen Ausbaus mit Verschwenkung beginnend westlich der Brettachtalbrücke vor. Über die

umzubauende Anschlussstelle Öhringen erfolgt die Anbindung an das nachgeordnete Netz.

Eine Besonderheit dieses Planungsabschnittes ist, dass die BAB A6 mitten durch die Stadt Öhringen, welche die größte Stadt im Landkreis Hohenlohe ist, verläuft. Die Anschlussstelle Öhringen und daran anschließende Ohrntalbrücke befindet sich in der Nähe des Ortskerns, weshalb dieser Knotenpunkt auch eine besondere verkehrstechnische Bedeutung hat.

Das hier behandelte Planungspaket umfasst die Planungen des Ersatzneubaus für die Maßholderbachtalbrücke.

II.2.5)Zuschlagskriterien

Die nachstehenden Kriterien

Qualitätskriterium – Name: Bewertung der Projektspezifischen Organisation / Gewichtung: 20,00

Qualitätskriterium – Name: Schriftliches Konzept über die Bearbeitung der Planungsaufgabe / Gewichtung: 15,00

Qualitätskriterium – Name: Angebotspräsentation im Präsentations-/ Verhandlungsgespräch / Gewichtung: 15,00

Preis – Gewichtung: 50,00

II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01/04/2023

Ende: 31/12/2023

Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden

Geplante Anzahl der Bewerber: 4

Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

1. Umsatz: 3 Punkte / Wichtung: 15 %

2. Anzahl und Qualifikation der verantwortlichen Personen: 3 Punkte / Wichtung: 20 %

3. Referenzen Unternehmen – Talbrücke: 3 Punkte / Wichtung: 50 %

4. Technische Leitung: 3 Punkte / Wichtung 15 %

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11)Angaben zu Optionen

Optionen: ja

Beschreibung der Optionen:

– Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI 2021, Leistungsphase 6

– Tragwerksplanung gem. § 50 HOAI 2021, Leistungsphase 6

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

– Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.

A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),

C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden,

E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,

F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),

G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].

– Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB],

– dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],

– dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB],

– dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].

Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.

§ 122 Abs.2 Nr.1 GWB i.V. m. § 44 Abs. 1 VgV: Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister, bei ausländischen Bewerbern/Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft/Nachunternehmern durch ein Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftlandes; bei Einzelunternehmen Benennung des Geschäftsführers; bei Kammerzugehörigkeit den Nachweis der Mitgliedschaft vorlegen. Nachweis darf nicht älter als 3 Monate ab dem Abgabedatum sein.

Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die

natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur

Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

a) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV: Eigenerklärung über den Jahresumsatz in € netto des Unternehmens im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.

b) § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium);

c) § 36 Abs. 1 VgV: Verpflichtungserklärung aller vorgesehenen Nachunternehmer

(Ausschlusskriterium);

d) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB (Ausschlusskriterium);

e) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB (Ausschlusskriterium).

Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den o. g. Eigenerklärungen zu fordern.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu a) Der Jahresumsatz in € netto des Unternehmens im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 500.000 € betragen. Erfüllt die Bewerbung diese Mindestbedingung nicht, kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden.

Zu b) Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit 3 000 000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 5 000 000 EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

f) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 2+8 VgV:

Eigenerklärung über die durchschnittliche Zahl der tätigen Bauingenieure oder Personen mit gleichwertiger Qualifikation (Bauingenieure oder gleichwertig) (m/w/d) und deren Berufserfahrung im Bereich Brückenbau in den letzten 3 Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen; Teilzeitbeschäftigte können

entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden (Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten):

g) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:

Anzugeben sind Referenzen im Brückenbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung an, bei denen die Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 41 ff HOAI 2021 und die Tragwerksplanung gemäß § 49 ff HOAI 2021 unter Beachtung der ZTV-Ing und RAB-Ing bzw. vergleichbarer Standards beauftragt waren und

erbracht wurden.

h) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 6+8 VgV:

Eigenerklärung über die durchschnittliche Zahl der tätigen Bauingenieure oder Personen mit gleichwertiger Qualifikation (Bauingenieure oder gleichwertig) (m/w/d) und deren Berufserfahrung im Bereich Brückenbau in den letzten 3 Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen als Führungskräfte in der

technischen Leitung; Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden (Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu f) Mindestens zwei Bauingenieure oder zwei Personen mit gleichwertiger Qualifikation (Bauingenieur oder gleichwertig) (m/w/d) und jeweils mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich Brückenbau müssen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen tätig gewesen sein.

Zu g) Referenz(en) Talbrücke:

Mindestens LPH 3 + 6 gemäß § 43 und § 50 HOAI beauftragt und erbracht unter Berücksichtigung der ZTV-Ing und RAB-Ing. Wurden die geforderten LPH nicht alle für ein einzelnes Projekt beauftragt und erbracht, sondern verteilt auf mehrere Projekte, dürfen all diese Projekte angegeben werden. Für jedes dieser Projekte gelten die im Folgenden genannten weiteren Mindestanforderungen:

• Talbrücke(n) > 100 m Länge;

• Abschluss der beauftragten und erbrachten LPH 3 + 6 gemäß § 43 und § 50 HOAI nach dem 31.12.2016.

Für jedes Referenzprojekt, das zur Wertung beitragen soll, ist ein Projektdatenblatt mit – den Kontaktdaten des Auftraggebers

– einer kurzen Beschreibung des Projekts und

– der in den unten stehenden Mindestanforderungen und Bewertungsmatritzen genannten Projektmerkmale einzureichen.

Zu h) Mindestens ein angestellter Bauingenieur oder eine Person mit gleichwertiger Qualifikation (Bauingenieur oder gleichwertig) (m/w/d) und mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich Brückenbau in den letzten 3 Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen muss als Führungskraft in der

technischen Leitung tätig gewesen sein.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

i) § 43 Abs.2 + 3 VgV:

Bieter- oder Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischen Haftung tätig. Im Teilnahmeantrag

sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen (Ausschlusskriterium).

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung

Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen

IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

Tag: 22/12/2022

Ortszeit: 10:30

IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

Tag: 19/01/2023

IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:

Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen.

Bei elektronischem Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) mit Signatur ist der Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) wie vorgegeben digital zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Einreichungsfrist über die Vergabeplattform (https://vergabe.deges.de und https://bietercockpit.de) einzureichen.

Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.

Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.

Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.

Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.

Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen:

– Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung)

– Eigenerklärung zur Eignung inkl. der geforderten Nachweise und Eigenerklärungen: Versicherungsnachweis als gesonderte Anlage, Eigenerklärung über den Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags. Eigenerklärung zu innerhalb der letzten 10 Jahre erbrachten vergleichbaren Leistungen (Referenzen).

Eintragung in Berufs- oder Handelsregister. Angaben zu §§ 123 bis 125 GWB. Erklärung zur Gewährleistung der Qualität (Zertifikatsnachweis als gesonderte Anlage). Angaben zu Personen mit Funktion, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung. Studiennachweise und sonstige Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübte Tätigkeit zu den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen und Führungskräften als gesonderte Anlage.

Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag, soweit zutreffend, einzureichen:

– Erklärung Bewerbergemeinschaft

– Verzeichnis Nachunternehmerleistungen

– EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer

– Verzeichnis anderer Unternehmen (Eignungsleihe)

Folgende Unterlagen sind nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:

– Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer

– Verpflichtungserklärung Eignungsleihe

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163

VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Autobahn GmbH des Bundes
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: recht@autobahn.de
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de

VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem

unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Offizielle Bezeichnung: Autobahn GmbH des Bundes
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: recht@autobahn.de
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

22/11/2022

© Europäische Union, http://ted.europa.eu, 1998-2022

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