S228
Deutschland-Stuttgart: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2022/S 228-652918
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Augsburger Straße 748
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail: vergabe.suedwest@autobahn.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sechsstreifige Erweiterung der BAB 6 AK Weinsberg bis Landesgrenze BW/BY – Paket 22
Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 und 51 HOAI 2021 – Maßholderbachtalbrücke
– LPH 2 + 3, optional LPH 6
Autobahn GmbH des Bundes – NL Südwest
Augsburger Straße 748
70329 Stuttgart
Deutschland
Die Autobahn GmbH des Bundes plant aktuell die sechsstreifige Erweiterung zwischen dem AK Weinsberg und der Landesgrenze BW/BY. Das Projekt ist in sechs Planungsabschnitte mit jeweils einer Länge von ca. 10 km unterteilt.
Der Planungsabschnitt PA6-2 zwischen Bretzfeld und Öhringen erstreckt sich vom Betr.-km 652+000 bis Betr.-km 663+500 (Bau-km 0+000 bis Bau-km 11+500) und sieht eine volle nördliche Erweiterung mittels eines asymmetrischen Ausbaus mit Verschwenkung beginnend westlich der Brettachtalbrücke vor. Über die
umzubauende Anschlussstelle Öhringen erfolgt die Anbindung an das nachgeordnete Netz.
Eine Besonderheit dieses Planungsabschnittes ist, dass die BAB A6 mitten durch die Stadt Öhringen, welche die größte Stadt im Landkreis Hohenlohe ist, verläuft. Die Anschlussstelle Öhringen und daran anschließende Ohrntalbrücke befindet sich in der Nähe des Ortskerns, weshalb dieser Knotenpunkt auch eine besondere verkehrstechnische Bedeutung hat.
Das hier behandelte Planungspaket umfasst die Planungen des Ersatzneubaus für die Maßholderbachtalbrücke.
1. Umsatz: 3 Punkte / Wichtung: 15 %
2. Anzahl und Qualifikation der verantwortlichen Personen: 3 Punkte / Wichtung: 20 %
3. Referenzen Unternehmen – Talbrücke: 3 Punkte / Wichtung: 50 %
4. Technische Leitung: 3 Punkte / Wichtung 15 %
– Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI 2021, Leistungsphase 6
– Tragwerksplanung gem. § 50 HOAI 2021, Leistungsphase 6
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
– Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.
A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden,
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
– Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB],
– dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
– dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB],
– dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
§ 122 Abs.2 Nr.1 GWB i.V. m. § 44 Abs. 1 VgV: Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister, bei ausländischen Bewerbern/Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft/Nachunternehmern durch ein Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftlandes; bei Einzelunternehmen Benennung des Geschäftsführers; bei Kammerzugehörigkeit den Nachweis der Mitgliedschaft vorlegen. Nachweis darf nicht älter als 3 Monate ab dem Abgabedatum sein.
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die
natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur
Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
a) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV: Eigenerklärung über den Jahresumsatz in € netto des Unternehmens im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
b) § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium);
c) § 36 Abs. 1 VgV: Verpflichtungserklärung aller vorgesehenen Nachunternehmer
(Ausschlusskriterium);
d) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB (Ausschlusskriterium);
e) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB (Ausschlusskriterium).
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den o. g. Eigenerklärungen zu fordern.
Zu a) Der Jahresumsatz in € netto des Unternehmens im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 500.000 € betragen. Erfüllt die Bewerbung diese Mindestbedingung nicht, kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden.
Zu b) Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit 3 000 000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 5 000 000 EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden.
f) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 2+8 VgV:
Eigenerklärung über die durchschnittliche Zahl der tätigen Bauingenieure oder Personen mit gleichwertiger Qualifikation (Bauingenieure oder gleichwertig) (m/w/d) und deren Berufserfahrung im Bereich Brückenbau in den letzten 3 Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen; Teilzeitbeschäftigte können
entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden (Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten):
g) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
Anzugeben sind Referenzen im Brückenbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung an, bei denen die Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 41 ff HOAI 2021 und die Tragwerksplanung gemäß § 49 ff HOAI 2021 unter Beachtung der ZTV-Ing und RAB-Ing bzw. vergleichbarer Standards beauftragt waren und
erbracht wurden.
h) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 6+8 VgV:
Eigenerklärung über die durchschnittliche Zahl der tätigen Bauingenieure oder Personen mit gleichwertiger Qualifikation (Bauingenieure oder gleichwertig) (m/w/d) und deren Berufserfahrung im Bereich Brückenbau in den letzten 3 Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen als Führungskräfte in der
technischen Leitung; Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden (Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten).
Zu f) Mindestens zwei Bauingenieure oder zwei Personen mit gleichwertiger Qualifikation (Bauingenieur oder gleichwertig) (m/w/d) und jeweils mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich Brückenbau müssen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen tätig gewesen sein.
Zu g) Referenz(en) Talbrücke:
Mindestens LPH 3 + 6 gemäß § 43 und § 50 HOAI beauftragt und erbracht unter Berücksichtigung der ZTV-Ing und RAB-Ing. Wurden die geforderten LPH nicht alle für ein einzelnes Projekt beauftragt und erbracht, sondern verteilt auf mehrere Projekte, dürfen all diese Projekte angegeben werden. Für jedes dieser Projekte gelten die im Folgenden genannten weiteren Mindestanforderungen:
• Talbrücke(n) > 100 m Länge;
• Abschluss der beauftragten und erbrachten LPH 3 + 6 gemäß § 43 und § 50 HOAI nach dem 31.12.2016.
Für jedes Referenzprojekt, das zur Wertung beitragen soll, ist ein Projektdatenblatt mit – den Kontaktdaten des Auftraggebers
– einer kurzen Beschreibung des Projekts und
– der in den unten stehenden Mindestanforderungen und Bewertungsmatritzen genannten Projektmerkmale einzureichen.
Zu h) Mindestens ein angestellter Bauingenieur oder eine Person mit gleichwertiger Qualifikation (Bauingenieur oder gleichwertig) (m/w/d) und mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich Brückenbau in den letzten 3 Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen muss als Führungskraft in der
technischen Leitung tätig gewesen sein.
i) § 43 Abs.2 + 3 VgV:
Bieter- oder Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischen Haftung tätig. Im Teilnahmeantrag
sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen (Ausschlusskriterium).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen.
Bei elektronischem Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) mit Signatur ist der Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) wie vorgegeben digital zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Einreichungsfrist über die Vergabeplattform (https://vergabe.deges.de und https://bietercockpit.de) einzureichen.
Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen:
– Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung)
– Eigenerklärung zur Eignung inkl. der geforderten Nachweise und Eigenerklärungen: Versicherungsnachweis als gesonderte Anlage, Eigenerklärung über den Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags. Eigenerklärung zu innerhalb der letzten 10 Jahre erbrachten vergleichbaren Leistungen (Referenzen).
Eintragung in Berufs- oder Handelsregister. Angaben zu §§ 123 bis 125 GWB. Erklärung zur Gewährleistung der Qualität (Zertifikatsnachweis als gesonderte Anlage). Angaben zu Personen mit Funktion, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung. Studiennachweise und sonstige Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübte Tätigkeit zu den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen und Führungskräften als gesonderte Anlage.
Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag, soweit zutreffend, einzureichen:
– Erklärung Bewerbergemeinschaft
– Verzeichnis Nachunternehmerleistungen
– EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer
– Verzeichnis anderer Unternehmen (Eignungsleihe)
Folgende Unterlagen sind nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
– Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer
– Verpflichtungserklärung Eignungsleihe
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: recht@autobahn.de
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem
unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: recht@autobahn.de
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
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