S119
Deutschland-Potsdam: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2022/S 119-335597
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Seeburger Chaussee 2
Ort: Potsdam, OT Groß Glienicke
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat S6 – Zentrale Vergabestelle
E-Mail: VergabestelleS6@LfU.Brandenburg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lfu.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verbesserung des Hochwasserschutzes in Frankfurt (Oder) auf ein HW 200 – Ökologische Baubegleitung, Fremdüberwachung, Archäologische Baubegleitung, SiGeKo
Das Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) beabsichtigt, den Hochwasserschutz in Frankfurt (Oder) nördlich der Stadtbrücke für ein 200-jährliches Hochwasser auszubauen.
Dazu soll ein ca. 370 m langer Teil der Uferspundwand durch eine Bohrpfahlwand mit vorgehängter Fertigteilverblendung ersetzt, ein Stemmtor errichtet werden sowie der südlich anschließende ca. 200 m lange Abschnitt des Betonholms der Uferspundwand saniert werden. Das Hochwasserschutzvorhaben wird durch städtebauliche Maßnahmen flankiert, zu denen die Wiederherstellung der Uferpromenade mit vergrößerter Freitreppe und Viewpoints (Aussichtsplattformen) gehört.
Bei den hier ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um baubegleitende Leistungen die im Wesentlichen den folgenden Inhalt haben:
– ökologische Baubegleitung
– Fremdüberwachung
– archäologische Baubegleitung
– Planungs- und Koordinierungsleistungen auf Baustellen in Bezug auf Sicherheit der Arbeitskräfte
Ergänzend wird auf die Beschreibung der einzelnen Lose verwiesen.
ökologische Baubegleitung
Das Baufeld befindet sich in Frankfurt (Oder) nahe des Stadtzentrums zwischen Stadtbrücke und Hafenstraße und erstreckt sich über die vorhandene Uferpromenade unmittelbar angrenzend an Wohnbebauung und kulturelle Einrichtungen. Einschließlich Baustellenzufahrt hat das Baufeld eine Länge von ca. 800 m und eine Breite von etwa 15-40 m. Das Baufeld befindet sich unmittelbar an der Oder und der Grenze zu Polen.
Das Baufeld befindet sich im städtischen Raum, es bestehen umfangreiche anthropogene Vorbelastungen. Naturschutzfachlich sensible Bereiche sind nicht betroffen.
Ergänzende Hinweise sowie den genauen Planungsabschnitt entnehmen Sie bitte den jeweiligen Leistungsbeschreibungen ("Los1_ LB Ökol BB.pdf", "Los 2 LB Fremdüberwachung Beton", "Los 3 LB FÜ Verwertung_Entsorgung Geotechnik",
Schwerpunkte der Umweltbaubegleitung zur Baudurchführung liegen in:
– der Kontrolle und Betreuung der Umsetzung der festgelegten Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen unter der Maßgabe der maximalen Eingriffsreduzierung sowie ggf. Anzeige der Maßnahmen bei der zuständigen Artenschutzbehörde (ONB)
– der Unterstützung bei der Belehrung und Einweisung des Baubetriebes
– der Bereitschaft, als Ansprechpartner für unvorhergesehene naturschutzfachliche Fragestellungen zur Verfügung zu stehen
– Mitwirkung an der Abnahme der Bauleistungen mit umweltrelevanten Wirkungen
– Einwirkung auf die Bautätigkeit bei unvorhergesehenen Schwierigkeiten.
Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte der Datei "Los1_LB Ökol BB".
Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gem. Zuwendungsbescheid der ILB vom 17.03.2021 (in der geänderten Fassung vom 09.06.2022) unter der Antragsnummer: 85046357 (i.V.m. 80260839). Zuwendung auf Grundlage der RL des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur nachhaltigen Entwicklung von Stadt und Umland (NESUR) vom 11.05.2018 und §§ 23 und 44 der LHO-BB nebst VV.
Die in der Datei "Los1_LV Ökol Blanko.xlsx" in Zeile 17 genannten "Bedarfspositionen" meint hier die Angabe von Stundensätzen bzw. Pauschalbeträgen, die bei ggf. notwendigen Auftragsänderungen zur Berechnungsgrundlage genommen werden sollen.
Fremdüberwachung Beton
Das Baufeld befindet sich in Frankfurt (Oder) nahe des Stadtzentrums zwischen Stadtbrücke und Hafenstraße und erstreckt sich über die vorhandene Uferpromenade unmittelbar angrenzend an Wohnbebauung und kulturelle Einrichtungen. Einschließlich Baustellenzufahrt hat das Baufeld eine Länge von ca. 800 m und eine Breite von etwa 15-40 m. Das Baufeld befindet sich unmittelbar an der Oder und der Grenze zu Polen.
Das Baufeld befindet sich im städtischen Raum, es bestehen umfangreiche anthropogene Vorbelastungen. Naturschutzfachlich sensible Bereiche sind nicht betroffen.
Ergänzende Hinweise sowie den genauen Planungsabschnitt entnehmen Sie bitte den jeweiligen Leistungsbeschreibungen ("Los1_ LB Ökol BB.pdf", "Los 2 LB Fremdüberwachung Beton", "Los 3 LB FÜ Verwertung_Entsorgung Geotechnik",
Gegenstand der Ausschreibung für die Fremdüberwachung Beton des AG sind folgende Leistungen:
– Prüfung und Wertung des Betonierkonzeptes des Baubetriebs (ca. 10 Wochen nach Baubeginn)
– Laufende Prüfung der Ergebnisse der Eigen- und Fremdüberwachung Beton des Baubetriebs (vgl. Qualitätssicherungsplan).
Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte der Datei "Los 2 LB Fremdüberwachung Beton".
Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gem. Zuwendungsbescheid der ILB vom 17.03.2021 (in der geänderten Fassung vom 09.06.2022) unter der Antragsnummer: 85046357 (i.V.m. 80260839). Zuwendung auf Grundlage der RL des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur nachhaltigen Entwicklung von Stadt und Umland (NESUR) vom 11.05.2018 und §§ 23 und 44 der LHO-BB nebst VV.
Die in der Datei "Los2_LV FÜ Beton.xlsx" in Zeile 43 genannten "Bedarfspositionen" meint hier die Angabe von Stundensätzen bzw. Pauschalbeträgen, die bei ggf. notwendigen Auftragsänderungen zur Berechnungsgrundlage genommen werden sollen.
Fremdüberwachung Verwertung/ Entsorgung und Geotechnik
Das Baufeld befindet sich in Frankfurt (Oder) nahe des Stadtzentrums zwischen Stadtbrücke und Hafenstraße und erstreckt sich über die vorhandene Uferpromenade unmittelbar angrenzend an Wohnbebauung und kulturelle Einrichtungen. Einschließlich Baustellenzufahrt hat das Baufeld eine Länge von ca. 800 m und eine Breite von etwa 15-40 m. Das Baufeld befindet sich unmittelbar an der Oder und der Grenze zu Polen.
Das Baufeld befindet sich im städtischen Raum, es bestehen umfangreiche anthropogene Vorbelastungen. Naturschutzfachlich sensible Bereiche sind nicht betroffen.
Ergänzende Hinweise sowie den genauen Planungsabschnitt entnehmen Sie bitte den jeweiligen Leistungsbeschreibungen ("Los1_ LB Ökol BB.pdf", "Los 2 LB Fremdüberwachung Beton", "Los 3 LB FÜ Verwertung_Entsorgung Geotechnik",
Gegenstand der Ausschreibung sind folgende Leistungen:
– Fortschreibung des Entsorgungskonzeptes
– Fortschreibung des Beprobungskonzeptes
– Durchführung von Laboruntersuchungen inkl. Probenahme und Auswertung
– Begleitung der Entsorgung Aushub- und Abbruchmengen für alle anfallenden Abfallarten
– Geotechnische Kontrollprüfungen als Fremdüberwachung der Eigenüberwachung des
Baubetriebs
Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte der Datei "Los 3 LB FÜ Verwertung_Entsorgung Geotechnik".
Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gem. Zuwendungsbescheid der ILB vom 17.03.2021 (in der geänderten Fassung vom 09.06.2022) unter der Antragsnummer: 85046357 (i.V.m. 80260839). Zuwendung auf Grundlage der RL des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur nachhaltigen Entwicklung von Stadt und Umland (NESUR) vom 11.05.2018 und §§ 23 und 44 der LHO-BB nebst VV.
Die in der Datei "Los 3 LV FÜ Verwertung_Entsorgung Geotechnik_blanko" in Zeile 66 genannten "Bedarfspositionen" meint hier die Angabe von Stundensätzen bzw. Pauschalbeträgen, die bei ggf. notwendigen Auftragsänderungen zur Berechnungsgrundlage genommen werden sollen.
archäologische Baubegleitung
Das Baufeld befindet sich in Frankfurt (Oder) nahe des Stadtzentrums zwischen Stadtbrücke und Hafenstraße und erstreckt sich über die vorhandene Uferpromenade unmittelbar angrenzend an Wohnbebauung und kulturelle Einrichtungen. Einschließlich Baustellenzufahrt hat das Baufeld eine Länge von ca. 800 m und eine Breite von etwa 15-40 m. Das Baufeld befindet sich unmittelbar an der Oder und der Grenze zu Polen.
Das Baufeld befindet sich im städtischen Raum, es bestehen umfangreiche anthropogene Vorbelastungen. Naturschutzfachlich sensible Bereiche sind nicht betroffen.
Ergänzende Hinweise sowie den genauen Planungsabschnitt entnehmen Sie bitte den jeweiligen Leistungsbeschreibungen ("Los1_ LB Ökol BB.pdf", "Los 2 LB Fremdüberwachung Beton", "Los 3 LB FÜ Verwertung_Entsorgung Geotechnik",
Das Ziel der archäologischen Dokumentation besteht darin, durch das Vorhaben angeschnittene Bodendenkmalstrukturen und Bodenbefunde gem. BbgDSchG vor ihrer Teilzerstörung zu dokumentieren und zu bergen.
Da die Gefahr besteht, dass durch Erdarbeiten im Denkmalbereich (offene Schachtungen und flächiger Bodenabtrag im Bereich der Uferpromenade) Bodendenkmale teilzerstört werden, ist eine Begleitung und Kontrolle der Arbeiten durch archäologisches Fachpersonal durchzuführen.
Ggf. auftretende archäologisch relevante Funde und Befunden sind zu dokumentieren.
Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte der Datei "Los 4 LB Arch.Baubgleitung".
Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gem. Zuwendungsbescheid der ILB vom 17.03.2021 (in der geänderten Fassung vom 09.06.2022) unter der Antragsnummer: 85046357 (i.V.m. 80260839). Zuwendung auf Grundlage der RL des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur nachhaltigen Entwicklung von Stadt und Umland (NESUR) vom 11.05.2018 und §§ 23 und 44 der LHO-BB nebst VV.
Die in der Datei "Los 4 ArchBB_LV_blanko" in Zeile 27 genannten "Bedarfspositionen" meint hier die Angabe von Stundensätzen bzw. Pauschalbeträgen, die bei ggf. notwendigen Auftragsänderungen zur Berechnungsgrundlage genommen werden sollen.
Die o.g. Laufzeit des Vertrages bezieht sich auf die voraussichtliche Leistungserbringungsfrist. Da mit Zuschlagserteilung der Vertrag und damit die Vertragslaufzeit beginnt, die archäologische Baubegleitung allerdings erst später erbracht werden muss, wird die Gesamtvertragslaufzeit effektiv höher sein.
Sicherheits- und Gesundheitsorganisation
Das Baufeld befindet sich in Frankfurt (Oder) nahe des Stadtzentrums zwischen Stadtbrücke und Hafenstraße und erstreckt sich über die vorhandene Uferpromenade unmittelbar angrenzend an Wohnbebauung und kulturelle Einrichtungen. Einschließlich Baustellenzufahrt hat das Baufeld eine Länge von ca. 800 m und eine Breite von etwa 15-40 m. Das Baufeld befindet sich unmittelbar an der Oder und der Grenze zu Polen.
Das Baufeld befindet sich im städtischen Raum, es bestehen umfangreiche anthropogene Vorbelastungen. Naturschutzfachlich sensible Bereiche sind nicht betroffen.
Ergänzende Hinweise sowie den genauen Planungsabschnitt entnehmen Sie bitte den jeweiligen Leistungsbeschreibungen ("Los1_ LB Ökol BB.pdf", "Los 2 LB Fremdüberwachung Beton", "Los 3 LB FÜ Verwertung_Entsorgung Geotechnik",
Gegenstand der Leistung sind Planungs- und Koordinierungsleistungen auf Baustellen in Bezug auf die Sicherheit der Arbeitskräfte bei der Ausführung der Baumaßnahme.
Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte der Datei "Los 5 LB SIGEKO".
Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gem. Zuwendungsbescheid der ILB vom 17.03.2021 (in der geänderten Fassung vom 09.06.2022) unter der Antragsnummer: 85046357 (i.V.m. 80260839). Zuwendung auf Grundlage der RL des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur nachhaltigen Entwicklung von Stadt und Umland (NESUR) vom 11.05.2018 und §§ 23 und 44 der LHO-BB nebst VV.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für Los 1 (ökologische Baubegleitung)
– Es sind geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der in den letzten fünf Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen vorzulegen. Die Referenzen müssen den folgenden Tätigkeitsbereich zum Schwerpunkt haben: ökologische Baubegleitung für Baumaßnahme an Fließgewässer
Ggf. Mindestanforderungen: Es müssen drei Referenzen eingereicht werden.
Der Nachweis kann erbracht werden durch eine Eigenerklärung in Form einer Liste mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
– Vorlage der beruflichen Zulassung der für die ökologische Baubegleitung zuständigen Person/en
Los 2 Fremdüberwachung Beton
– Es ist der vorgesehene Sachverständige für Beton- und Stahlbetonbau zu benennen. Der Nachweis kann erbracht werden durch eine Eigenerklärung. Zudem ist ein Sachverständigen-Zertifikat oder der Nachweis der öffentlichen Bestellung (ein Fortbildungszertifikat genügt nicht) des vorgenannten Sachverständigen einzureichen. Auch ist die Vorlage der beruflichen Zulassung des vorgenannten Sachverständigen zu erbringen.
– Es ist die vorgesehene und durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) anerkannte AKR-Prüfstelle für Gutachten und Untersuchungen zu benennen. Der Nachweis kann erbracht werden durch eine Eigenerklärung.
Los 3 Fremdüberwachung Verwertung/Entsorgung und Geotechnik
– Es ist der vorgesehene Sachverständige für Verwertung/Entsorgung zu benennen. Der Nachweis kann erbracht werden durch eine Eigenerklärung. Es ist die Vorlage der beruflichen Zulassung des vorgenannten Sachverständigen zu erbringen.
– Es ist der vorgesehene Verfahrensbevollmächtigte zu benennen. Der Nachweis kann erbracht werden durch eine Eigenerklärung. Es ist der Nachweis der Registrierung bei ZKS Abfall des vorgenannten Verfahrensbevollmächtigten zu erbringen. Der Nachweis kann erbracht werden durch eine Registrierungsbestätigung. Es ist zudem der Teilnahmenachweis für ein Seminar für elektronische Nachweisführung zu erbringen. Der Nachweis kann erbracht werden durch eine Teilnahmebestätigung.
– Es ist der vorgesehene Probenehmer zu benennen. Der Nachweis kann erbracht werden durch eine Eigenerklärung. Es ist auch der Nachweis einer LAGA PN 98 – Zertifizierung des vorgenannten Probenehmers zu erbringen. Der Nachweis kann erbracht werden durch ein Zertifikat.
– Es ist der vorgesehene Labor zu benennen. Der Nachweis kann erbracht werden durch eine Eigenerklärung. Es ist auch die Zulassung nach BTR RC-StB vorzulegen, dies mittels Zulassungsbestätigung.
– Es ist der vorgesehene Sachverständige für Geotechnik zu benennen. Der Nachweis kann erbracht wer-den durch eine Eigenerklärung. Auch ist die Vorlage der beruflichen Zulassung des vorgenannten Sach-verständigen zu erbringen.
Für Los 4 (archäologische Baubegleitung)
– Es ist das Fachpersonal namentlich zu benennen. Der Nachweis kann erbracht werden durch eine Eigenerklärung. Auch ist die Vorlage der beruflichen Zulassung der vorgenannten Personen zu erbringen.
– Zudem ist das Einvernehmen des BLDAM mit dem vorgesehenen Personal/ der vorgesehenen Fachfirma nachzuweisen. Der Nachweis kann erbracht werden durch das beigefügte Formular "Los 4 Bestätigung Fachfirma_Fachpersonal" oder durch einen gleichwertigen Nachweis.
Los 5 Sicherheits- und Gesundheitskoordination
– Es ist der SiGe-Koordinator sowie ein Stellvertreter namentlich zu benennen. Der Nachweis kann er-bracht werden durch eine Eigenerklärung. Auch ist die Vorlage der beruflichen Zulassung der vorgenannten Personen zu erbringen.
– Es ist der Nachweis der Qualifikation des SiGe-Koordinators durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar eines anerkannten Bildungsträgers über die BaustellV und/oder die Ausbildung zur Fach-kraft für Arbeitssicherheit in den letzten 3 Jahren zu erbringen. Der Nachweis kann erbracht werden durch eine Teilnahmebestätigung o.ä.
– Es sind geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen vorzulegen. Die Referenzen müssen den folgenden Tätigkeitsbereich zum Schwerpunkt haben: Erbringung von SiGeKo Leistungen im Rahmen von Bauvorhaben
Ggf. Mindestanforderungen: Es müssen zwei Referenzen eingereicht werden.
Der Nachweis kann erbracht werden durch eine Eigenerklärung in Form einer Liste mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Die Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem
Brandenburgischen Vergabegesetz ist Bedingung für die Ausführung des Auftrags. Insoweit wird auf den Dokumentenbereich des Vergabemarkplatzes Brandenburg verwiesen (FB 5.1 EU bis 5.4 EU).
Gem. Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen vom 8. April 2022 über die Reichweite und Anwendung des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-VO) sind folgende Bedingungen bei noch nicht abgeschlossenen Vergabeverfahren zu beachten: Für Vergabeverfahren ab Erreichen der EU-Schwellenwerte ist die Eigenerklärung (ANLAGE-Eigenerklärung-VO-2022-833) zur Vorlage durch Bewerber und Bieter bzw. sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft einzureichen. Angebote von Unternehmen, die eine entsprechende Erklärung trotz entsprechender Anforderung nicht abgeben, sind von der Wertung auszuschließen (siehe insb. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4RP59
Postanschrift: Heinrich – Mann – Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 331866-1610
Fax: +49 331866-1652
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 Haus S
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Telefon: +49 331866-7232
Fax: +49 331866-7248
Internet-Adresse: www.mluk.brandenburg.de
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin.
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist der Antrag (auf Nachprüfung) unzulässig, soweit:
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Heinrich – Mann – Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 331866-1610
Fax: +49 331866-1652
© Europäische Union, http://ted.europa.eu, 1998-2022