S27
– – Dienstleistungen – Auftragsbekanntmachung – Verhandlungsverfahren (competitive procedure with negotiation)
Deutschland-Oberau: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2019/S 027-060220
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Schmiedeweg 10
Oberau
82496
Deutschland
E-Mail: info@gemeinde-oberau.de
NUTS-Code: DE21D
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gemeinde-oberau.de
Baaderstraße 17
München
80469
Deutschland
Telefon: +49 89381594-11
E-Mail: weiss@bwp-architekten.com
NUTS-Code: DE212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bwp-architekten.com/
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistungen-Neubau Mehrfamilienhäuser Loisachauenstrasse 3, Oberau
Architektenleistungen LPH 1-9 Neubau von 3 Mehrfamilienhäuser in 82496 Oberau
Neubau Mehrfamilienhäuser
Loisachauenstraße 3
Oberau Loisachauenstraße 3
Oberau 82496 Oberau
Architektenleistung LPH 1-9 (siehe Beschaffungsunterlagen)
Projektbeschreibung Errichtung von voraussichtlich ca. 24 Wohneinheiten (der Wohnungsschlüssel ist in der weiteren Planung festzulegen bzw. nach den Wohnraumförderbedingungen zu erstellen) in 3 Häusern mit Nebengebäuden und Garagen.
Die Gemeinde Oberau hat hierzu schon eine erste Planung(siehe Anlagen-Planungsunterlagen) erstellen lassen, diese hält allerdings nicht aller Rahmenbedingungen ein, soll aber als Basis genutzt werden. Zu den Gebäuden wurde auch schon eine Kostenberechnung erstellt, welche die Basis für die Honorarermittlung darstellt.
Die Wohnfläche in den beigelegten Plänen beträgt ca. 1 654 m2.
An die Bebauung und die Freiflächen wird ein hoher Anspruch hinsichtlich Nutzbarkeit und Gestaltungsqualität gestellt. Die Architektonische Gestaltung soll sich in die Alpenländische Umgebungsbebauung einfügen.
Es wird derzeit ein neuer B-Plan für das Grundstück aufgestellt und soll bis zur Auftragsvergabe in sog. Planreife vorliegen. Die Belange des neuen B-Plans sind in Planung und Ausführung zu integrieren.
Die Gebäude sind nach dem aktuell geltenden Energiestandard zu errichten.
Für die Errichtung gelten die ortüblichen Vorschriften, zusätzlich müssen folgende Vorschriften auf Grund des genutzten Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP) eingehalten werden.
Durch evtl. Verschiebungen in den Planungs- und Ausführungszeiten kann eine Verlängerung des Auftrages notwendig sein
Siehe beiliegende Beschaffungsunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Forderungen gemäß Bewerberbogen (BwB) 4.1 und Anlagen- und:
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann:
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und Berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu Tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Gemäß Artikel 61 und 62 der Bayerischen Bauordnung sowie gem. Bestimmungen des BauKaG (Baukammergesetz).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFWYQVU
Maximilianstraße 39
München
80538
Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe,
— der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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