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Deutschland, Münchberg: Bekanntmachung vergebener Aufträge (2022/S 240-693600)

Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Deutschland, Münchberg: Bekanntmachung vergebener Aufträge (2022/S 240-693600)

13/12/2022

  
S240

Deutschland-Münchberg: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

2022/S 240-693600

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Kliniken HochFranken Münchberg
Postanschrift: Hofer Str. 40
Ort: Münchberg
NUTS-Code: DE249 Hof, Landkreis
Postleitzahl: 95213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Partner mbB
E-Mail: vergabe@prof-rauch-baurecht.de
Telefon: +49 94129734-10
Fax: +49 94129734-11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kliniken-hochfranken.de

I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers

Einrichtung des öffentlichen Rechts

I.5)Haupttätigkeit(en)

Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Kliniken HochFranken Münchberg – Neubau zentrale Versorgungsküche Standort Naila – Technische Ausrüstung Anlgr. 7 (küchentechnische Anlagen)

Referenznummer der Bekanntmachung: 111/22

II.1.2)CPV-Code Hauptteil

71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

II.1.3)Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Kliniken HochFranken Münchberg + Naila planen am Standort in Naila den Neubau einer zentralen Versorgungsküche für beide Häuser.

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Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Planungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 7 (Küchentechnische Anlagen) gem. § 55 HOAI i.V.m. Anl. 15 Nr. 15.1, Leistungsphasen 2-3 und 5-9 sowie die Besondere Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung in Lph. 9. Optional wird auch die Planung, Ausführung und Bauüberwachung der Interimsküche (nur bei Variante A notwendig) beauftragt.

II.1.6)Angaben zu den Losen

Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)

71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros

71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen

II.2.3)Erfüllungsort

NUTS-Code: DE249 Hof, Landkreis

Hauptort der Ausführung:

Klinik Naila Hofer Straße 45 95119 Naila Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Kliniken HochFranken (Münchberg + Naila) sind Häuser der Grund- und Regelversorgung an den Standorten Münchberg (235 Betten) und Naila (derzeit 165 Betten), sie werden als selbständiges Kommunalunternehmen des Landkreises Hof geführt. Die Kliniken HochFranken planen am Standort in Naila den Neubau einer zentralen Versorgungsküche. Am Standort der Klinik in Naila wird eine umfassende Sanierung und Erweiterung des Klinikgebäudes durchgeführt. Gegenstand dieses Verfahrens ist der Neubau der zentralen Versorgungsküche im dritten Bauabschnitt am Klinikstandort. Das Gesamtprojekt läuft bereits seit einigen Jahren.

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Der Neubau der zentralen Versorgungsküche, die sodann beide Häuser (tägliche Essenszahl etwa 1.100 Essen) versorgen soll, soll im dritten Bauabschnitt erfolgen. Die Leistungsphase 1 für die küchentechnischen Anlagen wurden bereits vergeben und befinden sich aktuell in Bearbeitung. Diesbezüglich wurden auch bereits unterschiedlichste Arten der Zubereitung abgestimmt. Bisher diesbezüglich vorhandene Unterlagen werden gegen Abgabe einer Geheimhaltungserklärung während der Bewerbungsfrist auf Anfrage übermittelt.

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Bezüglich des Neubaus der Versorgungsküche sind zwei verschiedene Varianten denkbar.

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Variante A verortet die Küche im zweiten Untergeschoss des dritten Bauabschnitts (Gesamtgebäude) selbst. Hierfür ist jedoch die Einrichtung einer Interimsküche für die Bauzeit des dritten Bauabschnittes über ca. vier Jahre hinweg notwendig.

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Als Variante B kommt auch ein Neubau der Versorgungsküche in einem gesonderten Gebäude in Betracht. Bei dieser Variante würde die Versorgung über eine Interimsküche entfallen.

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Ein grober Variantenvergleich mit Vor- und Nachteilen kann der Kurzpräsentation entnommen werden, die ebenfalls gegen Geheimhaltungserklärung zur Verfügung gestellt wird.

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Die Küche selbst ist in beiden Varianten bezüglich der Küchentechnik identisch auszustatten. Die konkrete Festlegung auf eine der beiden Varianten erfolgt erst im Rahmen der Auftragsdurchführung.

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Die Planung, Ausführung und Überwachung der Interimsküche für die Variante A ist daher optional mit anzubieten.

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Für die anrechenbaren Kosten selbst ist es unerheblich, welche Variante tatsächlich verwirklicht werden soll (bei Variante A kommt lediglich die gesonderte Vergütung hinsichtlich der Interimsküche hinzu).

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Die Küche soll eine Fläche von etwa 700 m² erhalten.

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Die Umsetzung erfolgt während laufendem Klinikbetrieb.

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Der Förderantrag für den dritten Bauabschnitt ist für Ende diesen Jahres vorgesehen. Die entsprechende Zuarbeit des Küchenplaners muss daher zügig erfolgen.

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Die Gesamtkosten des Neubaus der Versorgungsküche werden bei Variante A mit grob 12 Mio. EUR brutto (davon etwa 3,5 Mio. EUR für die Interimsküche) geschätzt, für die Variante B mit knapp 11 Mio. EUR. In beiden Fällen liegen die Kosten für die Küchentechnik selbst (KG 470) bei knapp 1,5 Mio. EUR brutto und für die ebenfalls in einigen Leistungsphasen mitzubetreuende Speisenverteilung (Transportwägen – KG 600) bei etwa 900.000,- EUR brutto.

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Als zeitlicher Rahmen ist bei Variante A der Abbruch der Küche Anfang 2026 vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt müsste dann die Interimsküche betrieben werden. Der Abbruch und die Verwirklichung des 3. Bauabschnitts ist für die Jahre 2026-2030 geplant, sodass die Inbetriebnahme der Versorgungsküche Ende 2030 stattfinden soll.

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Für die Variante B wäre ein Neubau in den Jahren 2024 und 2025 geplant, sodass zum Abbruch des Bestands die neue Küche bereits in Betrieb genommen werden kann.

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Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Planungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 7 (Küchentechnische Anlagen) gem. § 55 HOAI i.V.m. Anl. 15 Nr. 15.1, Leistungsphasen 2-3 und 5-9 sowie die Besondere Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung in Lph. 9. Optional wird auch die Planung, Ausführung und Bauüberwachung der Interimsküche (nur bei Variante A notwendig) beauftragt.

II.2.5)Zuschlagskriterien

Qualitätskriterium – Name: Angaben zur Arbeitsweise / Gewichtung: 40

Qualitätskriterium – Name: Verfügbarkeit / Gewichtung: 15

Qualitätskriterium – Name: Organisation des vorgesehenen Projektteams / Gewichtung: 5

Qualitätskriterium – Name: Berufserfahrung des zum Einsatz kommenden Personals / Gewichtung: 10

Preis – Gewichtung: 30

II.2.11)Angaben zu Optionen

Optionen: ja

Beschreibung der Optionen:

Stufenweise Beauftragung:

Stufe 1: Leistungsphasen 2 u. 3

Stufe 2: Leistungsphasen 5, 6 u. 7

Stufe 3: Leistungsphasen 8 u. 9

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Vorgesehener Termin für die Fertigstellung der Maßnahme ist voraussichtlich Ende 2030 bei Umsetzung der Variante A. Bei Umsetzung der Variante B soll die Fertigstellung bis Ende 2025 angesetzt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 121-344587

IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein

V.1)Information über die Nichtvergabe

Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben

Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Das Verfahren wird gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 2 VgV aufgehoben.

Die Grundlagen dieses Vergabeverfahrens haben sich wesentlich geändert. Es ist aktuell völlig offen, ob durch den Auftraggeber dieses Projekt weiterhin verwirklicht wird. Jedenfalls der zeitliche Ablauf ist überholt, die Variante A wird sicher nicht umgesetzt. Damit ändern sich aber auch die bisher zugrundeliegenden Anforderungen komplett.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY6EES

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland

VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

08/12/2022

© Europäische Union, http://ted.europa.eu, 1998-2022

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