S240
Deutschland-Münchberg: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2022/S 240-693600
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hofer Str. 40
Ort: Münchberg
NUTS-Code: DE249 Hof, Landkreis
Postleitzahl: 95213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Partner mbB
E-Mail: vergabe@prof-rauch-baurecht.de
Telefon: +49 94129734-10
Fax: +49 94129734-11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kliniken-hochfranken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kliniken HochFranken Münchberg – Neubau zentrale Versorgungsküche Standort Naila – Technische Ausrüstung Anlgr. 7 (küchentechnische Anlagen)
Die Kliniken HochFranken Münchberg + Naila planen am Standort in Naila den Neubau einer zentralen Versorgungsküche für beide Häuser.
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Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Planungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 7 (Küchentechnische Anlagen) gem. § 55 HOAI i.V.m. Anl. 15 Nr. 15.1, Leistungsphasen 2-3 und 5-9 sowie die Besondere Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung in Lph. 9. Optional wird auch die Planung, Ausführung und Bauüberwachung der Interimsküche (nur bei Variante A notwendig) beauftragt.
Klinik Naila Hofer Straße 45 95119 Naila Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Kliniken HochFranken (Münchberg + Naila) sind Häuser der Grund- und Regelversorgung an den Standorten Münchberg (235 Betten) und Naila (derzeit 165 Betten), sie werden als selbständiges Kommunalunternehmen des Landkreises Hof geführt. Die Kliniken HochFranken planen am Standort in Naila den Neubau einer zentralen Versorgungsküche. Am Standort der Klinik in Naila wird eine umfassende Sanierung und Erweiterung des Klinikgebäudes durchgeführt. Gegenstand dieses Verfahrens ist der Neubau der zentralen Versorgungsküche im dritten Bauabschnitt am Klinikstandort. Das Gesamtprojekt läuft bereits seit einigen Jahren.
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Der Neubau der zentralen Versorgungsküche, die sodann beide Häuser (tägliche Essenszahl etwa 1.100 Essen) versorgen soll, soll im dritten Bauabschnitt erfolgen. Die Leistungsphase 1 für die küchentechnischen Anlagen wurden bereits vergeben und befinden sich aktuell in Bearbeitung. Diesbezüglich wurden auch bereits unterschiedlichste Arten der Zubereitung abgestimmt. Bisher diesbezüglich vorhandene Unterlagen werden gegen Abgabe einer Geheimhaltungserklärung während der Bewerbungsfrist auf Anfrage übermittelt.
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Bezüglich des Neubaus der Versorgungsküche sind zwei verschiedene Varianten denkbar.
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Variante A verortet die Küche im zweiten Untergeschoss des dritten Bauabschnitts (Gesamtgebäude) selbst. Hierfür ist jedoch die Einrichtung einer Interimsküche für die Bauzeit des dritten Bauabschnittes über ca. vier Jahre hinweg notwendig.
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Als Variante B kommt auch ein Neubau der Versorgungsküche in einem gesonderten Gebäude in Betracht. Bei dieser Variante würde die Versorgung über eine Interimsküche entfallen.
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Ein grober Variantenvergleich mit Vor- und Nachteilen kann der Kurzpräsentation entnommen werden, die ebenfalls gegen Geheimhaltungserklärung zur Verfügung gestellt wird.
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Die Küche selbst ist in beiden Varianten bezüglich der Küchentechnik identisch auszustatten. Die konkrete Festlegung auf eine der beiden Varianten erfolgt erst im Rahmen der Auftragsdurchführung.
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Die Planung, Ausführung und Überwachung der Interimsküche für die Variante A ist daher optional mit anzubieten.
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Für die anrechenbaren Kosten selbst ist es unerheblich, welche Variante tatsächlich verwirklicht werden soll (bei Variante A kommt lediglich die gesonderte Vergütung hinsichtlich der Interimsküche hinzu).
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Die Küche soll eine Fläche von etwa 700 m² erhalten.
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Die Umsetzung erfolgt während laufendem Klinikbetrieb.
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Der Förderantrag für den dritten Bauabschnitt ist für Ende diesen Jahres vorgesehen. Die entsprechende Zuarbeit des Küchenplaners muss daher zügig erfolgen.
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Die Gesamtkosten des Neubaus der Versorgungsküche werden bei Variante A mit grob 12 Mio. EUR brutto (davon etwa 3,5 Mio. EUR für die Interimsküche) geschätzt, für die Variante B mit knapp 11 Mio. EUR. In beiden Fällen liegen die Kosten für die Küchentechnik selbst (KG 470) bei knapp 1,5 Mio. EUR brutto und für die ebenfalls in einigen Leistungsphasen mitzubetreuende Speisenverteilung (Transportwägen – KG 600) bei etwa 900.000,- EUR brutto.
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Als zeitlicher Rahmen ist bei Variante A der Abbruch der Küche Anfang 2026 vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt müsste dann die Interimsküche betrieben werden. Der Abbruch und die Verwirklichung des 3. Bauabschnitts ist für die Jahre 2026-2030 geplant, sodass die Inbetriebnahme der Versorgungsküche Ende 2030 stattfinden soll.
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Für die Variante B wäre ein Neubau in den Jahren 2024 und 2025 geplant, sodass zum Abbruch des Bestands die neue Küche bereits in Betrieb genommen werden kann.
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Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Planungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 7 (Küchentechnische Anlagen) gem. § 55 HOAI i.V.m. Anl. 15 Nr. 15.1, Leistungsphasen 2-3 und 5-9 sowie die Besondere Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung in Lph. 9. Optional wird auch die Planung, Ausführung und Bauüberwachung der Interimsküche (nur bei Variante A notwendig) beauftragt.
Stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: Leistungsphasen 2 u. 3
Stufe 2: Leistungsphasen 5, 6 u. 7
Stufe 3: Leistungsphasen 8 u. 9
Vorgesehener Termin für die Fertigstellung der Maßnahme ist voraussichtlich Ende 2030 bei Umsetzung der Variante A. Bei Umsetzung der Variante B soll die Fertigstellung bis Ende 2025 angesetzt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 2 VgV aufgehoben.
Die Grundlagen dieses Vergabeverfahrens haben sich wesentlich geändert. Es ist aktuell völlig offen, ob durch den Auftraggeber dieses Projekt weiterhin verwirklicht wird. Jedenfalls der zeitliche Ablauf ist überholt, die Variante A wird sicher nicht umgesetzt. Damit ändern sich aber auch die bisher zugrundeliegenden Anforderungen komplett.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY6EES
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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