S121
Deutschland-Kiel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2022/S 121-344992
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GM.SH) AöR
E-Mail: E-Vergabe-Fbdl@gmsh.de
Telefon: +49 431-599-2300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de
Abschnitt II: Gegenstand
CAU Kiel, Geb. 506/K3 1. Medizin- Umbau u. Sanierung, Machbarkeitsuntersuchung mit Planung, Planungsbereich „Baufeldfreimachung/ Rückbau“ gem. AHO, Projekt Nr. 220 40 104
Ingenieurleistungen gemäß AHO für Abbruch, Umbau, Sanierung, Neubau Hörsaal Geb. 506/K3 1. Medizin -, stufenweise und anteilige Beauftragung für das Leistungsbild Planungsbereich „Baufeldfreimachung/ Rückbau“ gem. AHO Nr. 18, Stand Oktober 2014, Leistungskatalog für Ingenieurleistungen bei Baufeldfreimachung/ Rückbau, Leistungsstufe 0 „Beratung zur Objektentwicklung und Bedarfsplanung“ insbesondere der Machbarkeitsstudie, Leistungsstufen 1 bis 4 inklusive diversen Besonderen Leistungen
Kiel, Kreisfreie Stadt
Ingenieurleistung für den Rückbau/Baufeldfreimachung von Gebäuden des Gebäudekomplexes „506/K3, 1. Medizin auf dem Campus Kiel des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein. Rückbaugebäudeteile sind: ein Westflügel, ein angrenzender „Dialyseflügel“ und drei abgängige Gebäude im Innenhofbereich. Es sind intensivmedizinisch genutzte Gebäude, z.T. Modulbauten. Für den mittleren intensivmedizinisch genutzten Modulbau Geb. 506.401 ist eine Nutzungsverlängerung vorgesehen. Dieser Modulbau bleibt unberührt vom Rückbau. Die Abbruchmaßnahmen dienen der Baufeldfreiräumung für die „Campusentwicklung 2030“. Im nahem Umfeld befinden sich 2 Baustellen. „Forschungsneubau 2“ (FNB2) und das „Zentrum für Integrative Systemmedizin „ZISMED. Diese Bautätigkeiten finden parallel zum Abbruch statt. Die Fertigstellung der Neubauten ist für ca. Ende 2024 anvisiert. Eine dezidierte Abstimmung der Bautätigkeiten ist während des Rückbaus zu berücksichtigen. Die bestehende Krankenversorgungs- und Verkehrsführung ist mit zu beachten. Alle Materialien, die im Zuge des Rückbaus entstehen, einschließlich Schadstoffe und Aushub der Baugrube gehen in das Eigentum des Auftragnehmers über und sind entsprechend der gesetzlichen Regelungen zu entsorgen. Die Leistung beinhaltet umfangreiche, fachgerechte Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Nachbarn und der Verkehrssicherheit. Die umliegenden Bereiche sind zu schützen. Baustelleneinrichtung und Logistik in einem stark beengten Baufeld sind Bestandteil der Leistung, sowie besondere Schutzmaßnahmen zum Schutze Dritter. Es handelt sich beim Rückbau um die Gebäude: 506.600, 506.500, 506 501 und 506.400. Das Gesamtvolumen beträgt gerundet ca.38.000 cbm BRI. Denkmalsicherung: Das Denkmal schließt mit dem Bauteil 506.100 an den „Westflügel“ an. Eine statische Sicherung der Denkmal-Altbauwand ist hier vorzunehmen. Am Westflügel ist ein Automatisches Warentransportsystem (AWT) angebunden, dies wird im Vorwege abgetrennt. Die Weiterversorgung des im Innenhof befindlichen Gebäudes 506.401 muss zu jeder Zeit gesichert sein. Eine Abstimmung mit dem Infrastrukturprojekt bei Stilllegung/Freischaltung ist mit vorzusehen. Der Rettungshubschrauberlandeplatz des UKSH befindet sich in ca. 50-100m. Hierfür müssen besondere Maßnahmen Berücksichtigung finden. Die Grundlage für die Honorarermittlung bildet die AHO, Heft Nr.18 “Baufeldfreimachung/Rückbau“. Die Projektstufen 0 und 1-4, gemäß AHO Nr.18 sind für die Rückbaumaßnahme vorgesehen. Es wird ein Pauschalhonorar vereinbart bezogen auf Monatsverrechnungssätze für projetbezogene Einsatzzeiten der einzelnen Funktionen der Bearbeiter. Der Planer ist für das Gesamtwerk verantwortlich. Für den gesamten Rückbau ist eine Finanzierungsunterlage (FU-Bau) vorzulegen. Die notwendigen Planungen für Hochbau, Statik und technischen Gebäudeausbaus der abgängigen Gebäude und alle notwendige Untersuchungen und Genehmigungen gehören zum Leistungsumfang und sind mit der GM.SH abzustimmen. Die Genehmigungsunterlagen der Leistungsphase 4 (HOAI) bedürfen der bauaufsichtlichen Zustimmung der Fachgruppe öffentliches Baurecht der GM.SH und sind im Vorwege abzustimmen. Besondere Leistungen sind in den Vergabeunterlagen definiert. Die erste Stufe der Beauftragung ist die Machbarkeitsuntersuchung in der Leistungsstufe 0 „Beratung zur Objektentwicklung und Bedarfsplanung“ sowie Leistungsstufe 1 gemäß AHO Nr. 18 mit Kostenermittlungen. Terminablauf: Die Abbruch-Bauleistung ist ab 2023 geplant. FU-Bau: 1. Quartal 2023, Baubeginn: Anfang 2024. Die genauere Terminablaufplanung wird in den Leistungsphasen in Absprache mit dem Bauherrn festgelegt.
Eine detaillierte Beschreibung des Auftrags sowie weitere verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121000872 eingestellt.
Stufenbeauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
CAU Kiel, Geb. 506/K3 1. Medizin- Umbau u. Sanierung, Machbarkeitsuntersuchung mit Planung, Planungsbereich „Baufeldfreimachung/ Rückbau“ gem. AHO, Projekt Nr. 220 40 104
Nationale Identifikationsnummer: c/o Umtec Partnerschaft mbB
Postanschrift: Shanghaiallee 15
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Auf der E-Vergabeplattform befindet sich zur jeweiligen Vergabenummer für den Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen ein einziger Platzhalter. Über diesen ist der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen entweder als eine Gesamtdatei im PDF-Format oder als ZIP-Datei mit Ordnerstruktur hochzuladen. Bewerbergemeinschaften haben für ihre Bewerbung den Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einschließlich seiner Anlagen hochzuladen. Diesem sind die Teilnahmeanträge aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Anlagen beizufügen. Entsprechendes gilt im Fall der Eignungsleihe für die anderen Unternehmen.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Bedingungen:
– Die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind unter Verwendung des Formblattes Teilnahmeantrag II-1 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell (nicht älter als 12 Monate, außer Diplom-Urkunden und Kammereintragungen) und noch gültig sein.
– Soweit in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
– Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind für alle Leistungsbilder vorzulegen.
– Ausländische Bewerber können an Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
– Geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen, sofern diese im Formblatt Teilnahmeantrag II-1 nicht bereits enthalten sind. Zu jeder Anlage ist die Anlagennummer einzutragen. Am Ende des Teilnahmeantrags sind die Anlagen in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf den vorherigen Seiten angegeben wurden.
– Gem. § 50 Abs. 3 VgV müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 431-988-4640
Fax: +49 431-988-4702
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: +49 431-599-1112
Fax: +49 431-599-1119
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: E-vergabe-Fbdl@gmsh.de
Telefon: +49 431-599-2300
Fax: +49 431-599-1510
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