S119
Deutschland-Kaufering: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2022/S 119-336185
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Pfälzer Straße 1
Ort: Kaufering
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Postleitzahl: 86916
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Technisches Bauamt
E-Mail: vergabe@kaufering.de
Telefon: +49 8191664-138
Fax: +49 8191664-5138
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kaufering.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen der Fachplanung und Technischen Ausrüstung in drei (3) Losen für den Neubau des Wohnquartiers "Lechfeldwiesen V" in Kaufering.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen LPH 1 bis 6 (Los 1); Fachplanung HLS, Leistungsphasen LPH 1 bis 9 (Los 2); Fachplanung ELT, Leistungsphasen LPH 1 bis 9 (Los 3), für den Neubau des Wohnquartiers "Lechfeldwiesen V" in Kaufering.
Tragwerksplanung
Baugebiet Lechfeldwiesen V Hessenstraße 86916 Kaufering
Der Markt Kaufering beabsichtigt, auf einem 1,8 ha großen gemeindeeigenen Grund-stück am nördlichen Ortsrand zwischen Hessenstraße und Berliner Ring ein neues Wohnquartier "Lechfeldwiesen V" für verschiedenste Bevölkerungsgruppen (Singles, junge Familien, kinderreiche Familien und Senioren) zu entwickeln. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist daher die Beschaffung von Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen LPH 1 bis 6 (Los 1) (stufenweise).
Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Anlage 802 "Leistungsbeschreibung (Aufgabenbeschreibung)" und der Anlage 801 "Leistungs- und Vergütungskatalog" (Blatt 801a "Tragwerksplanung") im Allgemeinen sowie aus dem jeweiligen Einzelabruf im Besonderen.
Fortsetzen zu "Beschreibung der Verlängerung"
3. Zweiter Bauabschnitt
Der zweite Bauabschnitt (drei Häuser im Osten mit Tiefgarage) umfasst rd. 50 weitere Wohnungen, die nachfolgend realisiert werden müssen. Dieser zweite Bauabschnitt ist derzeit nicht Gegenstand des Leistungsumfanges, da der Bereich voraussichtlich an einen Bauträger veräußert werden soll. Falls der Markt Kaufering doch zur Entscheidung kommen sollte, auch diese Fläche selbst zu bebauen, muss der Leistungsumfang bis spätestens 28. Februar 2023 auch auf den zweiten Bauabschnitt erweitert werden, sofern diese Leistungen seitens der Marktgemeinde Kaufering (einseitig) abgerufen werden.
Ansonsten gelten die oben unter Kapitel 5.7 enthaltenen Angaben zur Verlängerungsoption gelten entsprechend für die gegenständlichen "Angaben zu Optionen".
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Architekten sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und Mitglieder der Bietergemeinschaft) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und Mitglieder der Bietergemeinschaft) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und Mitglieder der Bietergemeinschaft) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und Mitglieder der Bietergemeinschaft) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.
Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und Mitglieder der Bietergemeinschaft) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und Mitglieder der Bietergemeinschaft) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer und alle Mitglieder der Bietergemeinschaft) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
HINWEIS: Bietergemeinschaften, haben in jedem Fall (also auch wenn sie keinen eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einsetzen) die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Hierbei muss die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme jedes einzelnen Mitglieds der Bietergemeinschaft angeben, und nachweisen, dass der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Mitglieder der Bietergemeinschaft tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem die Bietergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] jedes einzelnen Mitglieds der Bietergemeinschaft im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Fachplanung HLS
Baugebiet Lechfeldwiesen V Hessenstraße 86916 Kaufering
Der Markt Kaufering beabsichtigt, auf einem 1,8 ha großen gemeindeeigenen Grund-stück am nördlichen Ortsrand zwischen Hessenstraße und Berliner Ring ein neues Wohnquartier "Lechfeldwiesen V" für verschiedenste Bevölkerungsgruppen (Singles, junge Familien, kinderreiche Familien und Senioren) zu entwickeln. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist daher die Beschaffung von Leistungen der Fachplanung HLS (Los 2), Leistungsphasen LPH 1 bis 9 (stufenweise).
Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Anlage 802 "Leistungsbeschreibung (Aufgabenbeschreibung)" und der Anlage 801 "Leistungs- und Vergütungskatalog" (Blatt 801b "HLS") im Allgemeinen sowie aus dem jeweiligen Einzelabruf im Besonderen.
Fortsetzen zu "Beschreibung der Verlängerung"
3. Zweiter Bauabschnitt
Der zweite Bauabschnitt (drei Häuser im Osten mit Tiefgarage) umfasst rd. 50 weitere Wohnungen, die nachfolgend realisiert werden müssen. Dieser zweite Bauabschnitt ist derzeit nicht Gegenstand des Leistungsumfanges, da der Bereich voraussichtlich an einen Bauträger veräußert werden soll. Falls der Markt Kaufering doch zur Entscheidung kommen sollte, auch diese Fläche selbst zu bebauen, muss der Leistungsumfang bis spätestens 28. Februar 2023 auch auf den zweiten Bauabschnitt erweitert werden, sofern diese Leistungen seitens der Marktgemeinde Kaufering (einseitig) abgerufen werden.
Ansonsten gelten die oben unter Kapitel 5.7 enthaltenen Angaben zur Verlängerungsoption gelten entsprechend für die gegenständlichen "Angaben zu Optionen".
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Architekten sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und Mitglieder der Bietergemeinschaft) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und Mitglieder der Bietergemeinschaft) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und Mitglieder der Bietergemeinschaft) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und Mitglieder der Bietergemeinschaft) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.
Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und Mitglieder der Bietergemeinschaft) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und Mitglieder der Bietergemeinschaft) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer und alle Mitglieder der Bietergemeinschaft) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
HINWEIS: Bietergemeinschaften, haben in jedem Fall (also auch wenn sie keinen eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einsetzen) die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Hierbei muss die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme jedes einzelnen Mitglieds der Bietergemeinschaft angeben, und nachweisen, dass der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Mitglieder der Bietergemeinschaft tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem die Bietergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] jedes einzelnen Mitglieds der Bietergemeinschaft im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Fachplanung ELT
Baugebiet Lechfeldwiesen V Hessenstraße 86916 Kaufering
Der Markt Kaufering beabsichtigt, auf einem 1,8 ha großen gemeindeeigenen Grund-stück am nördlichen Ortsrand zwischen Hessenstraße und Berliner Ring ein neues Wohnquartier "Lechfeldwiesen V" für verschiedenste Bevölkerungsgruppen (Singles, junge Familien, kinderreiche Familien und Senioren) zu entwickeln. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist daher die Beschaffung von Leistungen der Fachplanung ELT (Los 3), Leistungsphasen LPH 1 bis 9 (stufenweise).
Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Anlage 802 "Leistungsbeschreibung (Aufgabenbeschreibung)" und der Anlage 801 "Leistungs- und Vergütungskatalog" (Blatt 801c "ELT") im Allgemeinen sowie aus dem jeweiligen Einzelabruf im Besonderen.
Fortsetzen zu "Beschreibung der Verlängerung"
3. Zweiter Bauabschnitt
Der zweite Bauabschnitt (drei Häuser im Osten mit Tiefgarage) umfasst rd. 50 weitere Wohnungen, die nachfolgend realisiert werden müssen. Dieser zweite Bauabschnitt ist derzeit nicht Gegenstand des Leistungsumfanges, da der Bereich voraussichtlich an einen Bauträger veräußert werden soll. Falls der Markt Kaufering doch zur Entscheidung kommen sollte, auch diese Fläche selbst zu bebauen, muss der Leistungsumfang bis spätestens 28. Februar 2023 auch auf den zweiten Bauabschnitt erweitert werden, sofern diese Leistungen seitens der Marktgemeinde Kaufering (einseitig) abgerufen werden.
Ansonsten gelten die oben unter Kapitel 5.7 enthaltenen Angaben zur Verlängerungsoption gelten entsprechend für die gegenständlichen "Angaben zu Optionen".
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Architekten sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und Mitglieder der Bietergemeinschaft) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und Mitglieder der Bietergemeinschaft) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und Mitglieder der Bietergemeinschaft) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und Mitglieder der Bietergemeinschaft) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.
Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und Mitglieder der Bietergemeinschaft) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und Mitglieder der Bietergemeinschaft) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer und alle Mitglieder der Bietergemeinschaft) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
HINWEIS: Bietergemeinschaften, haben in jedem Fall (also auch wenn sie keinen eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einsetzen) die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Hierbei muss die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme jedes einzelnen Mitglieds der Bietergemeinschaft angeben, und nachweisen, dass der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Mitglieder der Bietergemeinschaft tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem die Bietergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] jedes einzelnen Mitglieds der Bietergemeinschaft im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplanung
Postanschrift: Am Pulverl 3
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85051
Land: Deutschland
E-Mail: info@ib-heubl.de
Telefon: +49 841973-570
Fax: +49 841/9735-710
Internet-Adresse: http://www.ib-heubl.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanung HLS
Postanschrift: Graneckerstraße 1
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94036
Land: Deutschland
E-Mail: office@pg-ingenieure.de
Telefon: +49 15154748-988
Internet-Adresse: www.pg-ingenieure.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanung ELT
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1ARPNZ
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: Vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
– der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
– Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
– Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
– mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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