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Deutschland, Karlsruhe: Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit (2022/S 075-204781)

Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Deutschland, Karlsruhe: Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit (2022/S 075-204781)

15/04/2022

  
S75

Deutschland-Karlsruhe: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

2022/S 075-204781

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:

Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG
Postanschrift: Schwarzwaldstraße 82
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Region Südwest
E-Mail: Spezialisten-Kleinleistungsteam@deutschebahn.com
Telefon: +49 721938-6266
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung 10714 NT 146-56

Referenznummer der Bekanntmachung: TEB-SW2/01/21/10714

II.1.2)CPV-Code Hauptteil

71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

II.1.3)Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung

II.2.3)Erfüllungsort

NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis

NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald

NUTS-Code: DE133 Emmendingen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

ABS/NBS Karlsruhe-Basel, StA 8, Generalplanung

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession

Beginn: 06/02/2002

Ende: 31/12/2020

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja

Projektnummer oder -referenz:

2014-DE-TM-0094-M

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: TEB-SW2/01/21/10714

Bezeichnung des Auftrags:

ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen Planfeststellungsabschnitt 8

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:

06/02/2002

V.2.2)Angaben zu den Angeboten

Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein

V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs

Offizielle Bezeichnung: Sweco GmbH
Postanschrift: KAISERSTRASSE 235-237,
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 0721-6193780
Internet-Adresse: https://www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe

Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein

V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)

Gesamtwert der Beschaffung: 1.00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland

VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§168 Abs.2 , S1 GWB)

Die Zuschlagserteilung ist möglich, 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder Email, bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post. (§134 Abs. 2 GWB)

Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, das die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw.

– soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind

– Bis zum Ablauf der Teilnahme – bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind ( §160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die im §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

13/04/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil

71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort

NUTS-Code: DE Deutschland

NUTS-Code: DE133 Emmendingen

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Planungsleistungen ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Streckenabschnitt 8

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession

Beginn: 06/02/2002

Ende: 31/12/2020

VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)

Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR

VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs

Offizielle Bezeichnung: Sweco GmbH
Postanschrift: Kaiserstrasse 235 – 237
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 0721-6193780
Internet-Adresse: www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe

Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein

VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen

Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

LÄA 146-56: 1. Die Überarbeitung der bestehenden Projektstruktur wird erforderlich um der höheren Anzahl an Finanzierungen gerecht zu werden. Für jede Finanzierungsart soll ein eigenes PSP-Element zur Verfügung stehen. Die Projektstruktur soll dahin

weiterentwickelt werden, dass für jedes Bauwerk zehn PSP-Elemente zur Verfügung stehen (10er Schritte).

2. Die Einführung der Kostenplanung 2.0 für Infrastrukturprojekte (KoPI 2.0) und der dazugehörigen Standardkostenpläne wurde im Jahr 2021 verabschiedet. Die Umsetzung einer standardisierten Kostenplanung im StA8A ABS/NBS Karlsruhe-Basel erfordert

die Verwendung der von der DB Netz AG entwickelten Standardkostenpläne. Die Struktur der Standardkostenpläne auf Ebene der Kostenelemente und Rezepturen vereinfachen die Aufstellung der Kostenberechnung durch vordefinierte Leistungen. Dabei

werden sämtliche Stammdaten durch eine Verknüpfung zum Teilleistungskatalog automatisch ergänzt und definieren damit eindeutig die jeweilige Mengeneinheit sowie die Zuordnung zum Kostengruppenkatalog. Eine falsche Zuordnung der Stammdaten

sowie zusätzliche Bearbeitungsschleifen aufgrund von Rückfragen werden auf ein Minimum reduziert. Der notwendige Detaillierungsgrad der Kostenberechnung wird mit der Anwendung sichergestellt und bietet im weiteren Projektverlauf erhebliche

zeitliche Einsparungen bei der LV-Erstellung. Durch die Verknüpfung der Standardkostenpläne mit der Preisdatenbank werden ebenfalls Einheitspreise für die jeweilige Leistung zur Verfügung gestellt. Diese Verbindung soll zukünftig die Vergabepreise

zurück an die Preisdatenbank übertragen und damit mittelfristig die Qualität der Kostenplanung erhöhen.

Es handelt sich um eine Aktualisierung einer für den werkvertraglichen Erfolg des Hauptvertrages (B0171400 und Fortschreibung NA 146-13) unentbehrlich Leistung. Diese Leistung war weder bei Abschluss des Hauptvertrages, noch bei der

Vertragsfortschreibung ersichtlich und konnte so nicht bereits im Vergabeprozess berücksichtigt werden.

VII.2.2)Gründe für die Änderung

Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)

Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Aufgrund der in der Fallgruppe 2 genannten weitreichenden Verknüpfung der Kostenermittlung und der zahlreichen Aspekte, welche bei der Erstellung zu berücksichtigen sind, hätte ein komplett neuer AN erhebliche Schwierigkeiten das korrekte Ineinandergreifen der verschiedenen Gesichtspunkte sicherzustellen. Die komplette Einarbeitung eines neuen AN ohne Projektkenntnis in diese umfangreichen Themenfeld ist mit erheblichen Schwierigkeiten und dem kompletten Verlust von Synergieeffekten verbunden. Es würde in dem laufenden Prozess zu einem unnötigen, erheblichen Verzug führen, Kosten für das Projekt verursachen und ist dennoch nicht wirtschaftlich. Ferner wären noch Kosten für die Beschaffung der erforderlichen Software zur Nutzung des Projektsteuerungssystems wären auch einzukalkulieren.

VII.2.3)Preiserhöhung

Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)

Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR

Gesamtauftragswert nach den Änderungen

Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR

© Europäische Union, http://ted.europa.eu, 1998-2022

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